TVöD: Leistungsentgelt (TVöD / TV-L)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Phase rückt näher, wo eine Betriebsvereinigung zum § 18 TVöD zwischen dem Arbeitgeber und dem Personalrat abgeschlossen werden soll. Bislang hat sich der AG trotz Hinweis auf § 95 Abs. 2 SGB IX geweigert, die Schwerbehindertenvertretung einzubeziehen . Er will dies erst kurz vor Abschluss der Vereinbarung tun. Hier nun meine Frage: Gibt es bereits abgeschlossene Betriebsvereinbarungen, und wenn ja, wie ist die Einbeziehung der schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Mitarbeiter (Nichtbenachteiligung) geregelt> kann mir jemand entsprechende Textstellen zur Verfügung stellen, damit ich "das Rad nicht neu erfinden" muß>
jetzt schon mal vielen Dank, evtl. auch für zugemailte Texte.