Schw.beh. möchte Aufhebungsvertrag! Schwb.vertretung ist dagegen!!! (Kündigung)

tom99 @, Thursday, 01.02.2007, 20:24 (vor 6296 Tagen)

hallo.
wir haben folgendes problem.
ein kollege welcher schw.beh. ist, möchte einen aufhebungsvertrag eingehen.
er kann einfach nicht mehr.
die firma würde diesen auch wollen.
nun ist aber die schw.beh.vertretung dagegen!
der br (ich) habe hier nichts zu melden.
das geht nur den schw.beh. und der schw.beh.vertretung an.

was kann unser kollege machen>

danke
thomas

Schw.beh. möchte Aufhebungsvertrag! Schwb.vertretung ist dagegen!!!

Thomas, Thursday, 01.02.2007, 22:50 (vor 6296 Tagen) @ tom99

Hallo Thomas,

wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, wolltest Du wissen
was der betroffene schwerbehinderte Kollege da machen kann>

Die Sache ist ganz einfach. Wenn er den Aufhebungsvertrag eingehen möchte, dann kann er das auch tun. Keine Schwerbehindertenvertretung kann ihn daran hindern. Falls sie es doch versucht, dann vielleicht deswegen, weil der Betroffene mutmaßlich oder tatsächlich vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt wurde, einen solchen Aufhebungsvertrag zu schliessen. Wenn dem so sein sollte, dann spricht es m.E. für die Integrität eurer Vertrauensperson, wenn Sie versucht, den Schwerbehinderten vor einem eventuell zu wenig übderdachten Entschluß zu bewahren. Rechtlich verhindern kann Sie den Aufhebungsvertrag natürlich nicht.
Gruß
Thomas


» hallo.
» wir haben folgendes problem.
» ein kollege welcher schw.beh. ist, möchte einen aufhebungsvertrag
» eingehen.
» er kann einfach nicht mehr.
» die firma würde diesen auch wollen.
» nun ist aber die schw.beh.vertretung dagegen!
» der br (ich) habe hier nichts zu melden.
» das geht nur den schw.beh. und der schw.beh.vertretung an.
»
» was kann unser kollege machen>
»
» danke
» thomas

Schw.beh. möchte Aufhebungsvertrag! Schwb.vertretung ist dagegen!!!

traute, Friday, 02.02.2007, 06:10 (vor 6295 Tagen) @ Thomas

» Hallo Thomas,
»
» wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, wolltest Du wissen
» was der betroffene schwerbehinderte Kollege da machen kann>
»
» Die Sache ist ganz einfach. Wenn er den Aufhebungsvertrag eingehen möchte,
» dann kann er das auch tun. Keine Schwerbehindertenvertretung kann ihn
» daran hindern. Falls sie es doch versucht, dann vielleicht deswegen, weil
» der Betroffene mutmaßlich oder tatsächlich vom Arbeitgeber unter Druck
» gesetzt wurde, einen solchen Aufhebungsvertrag zu schliessen. Wenn dem so
» sein sollte, dann spricht es m.E. für die Integrität eurer
» Vertrauensperson, wenn Sie versucht, den Schwerbehinderten vor einem
» eventuell zu wenig übderdachten Entschluß zu bewahren. Rechtlich
» verhindern kann Sie den Aufhebungsvertrag natürlich nicht.
» Gruß
» Thomas
»
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ich sehe das genauso. die SBV kann nicht gegen den willen des AN handeln.
gruß, traute

Schw.beh. möchte Aufhebungsvertrag! Schwb.vertretung ist dagegen!!!

Apanatshi, Bayern, Friday, 02.02.2007, 12:11 (vor 6295 Tagen) @ tom99

Hallo,
natürlich ist es unklug einen Aufhebungsvertrag zu schließen, vorausgesetzt, man hat noch nichts anderes in der Hand. Das hat letztendlich u.U. Auswirkungen auf Arbeitslosengeld etc. Vielleicht gäbe es ja eine andere Möglichkeit, dem Betroffenen zu helfen. Zum Beispiel eine Umsetzung in einen anderen Bereich, je nach dem welche Gründe vorliegen, warum der Betroffene an seine Grenzen geraten ist.
Bei einer einer evtl. Minderleistung des Betroffenen besteht doch auch die Möglichkeit von Beantragung v. Zuschüssen bei IGA. Dies würde z.B. auch organisatorische Aufwendungen etc. für den AG abfedern und letztendlich kann eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz von Vorteil für alle Beteiligten sein, insbesondere dann wenn keine finanziellen BElastungen entstehen oder zumindest zumutbar sind.
Wenn der Betroffene sich dann immer noch nicht überzeugen hat lassen,nachdem ihm einige Wege aufgezeigt worden sind, soll er tun was er für richtig hält.
Habt ihr denn schon mal den Integrationsfachdienst (Berufsbegleitenden Dienst) im Hause gehabt zur Beratung> Wäre vielleicht auch ein Weg>
Gruß Apanatshi:-P

Schw.beh. möchte Aufhebungsvertrag! Schwb.vertretung ist dagegen!!!

Wolfgang H., Friday, 02.02.2007, 13:53 (vor 6295 Tagen) @ tom99

Hallo Thomas,

es ist richtig, dass keine Interessenvertretung einen Aufhebungsvertrag verhindern kann, wenn beide Vertragsparteien sich einig sind.

Wenn die VPS sich da "sperrt", müssen schon Gründe vorliegen, die so stark sind, dass er den SbM vor diesem doch schwerwiegenden Schritt bewahren will.

Aber da müßten sich doch VPS und BR einig sein. Auch wenn der BR meint dass er da außen vor sei. Das verstehe ich nicht! :-( Mitarbeiter ist Mitarbeiter, ob behindert oder nicht. Der SbM hat eben zwei Interessenvertretungen!

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