Verweigerung von Fortbildung (Seminare / Fortbildung)

Tenkan, Friday, 02.02.2007, 19:22 (vor 6316 Tagen)

Moin Moin,

ich habe folgendes Problem:
ein schwerbehinderter MA (50%)unseres Hauses beantragte, bisher nur mündlich, die berufsbegleitende Fortbildung zum Heilpädagogen. Der Fortbildungszeitraum beträgt 3 Jahre und beinhaltet 2 Schultermmine á Woche. Sein Angebot war die Verlegung der entstehenden Fehlzeit auf Samstag. Des weiteren entstehen dem AG im Verlauf der Fortbildung keine Kosten.
Die Anfrage ist faktisch kommentarlos im vorwege, vor Stellung des schriftlichen Antrages abgelehnt worden.
Es ist jedoch betriebliche Übung das MA (z.Zt 3)berufsbegleitende Fortbildung durchführen oder durchgeführt haben.
Gibt es Möglichkeiten über z.B. §81/4 SGB 9 zu intervenieren und dem MA die Fortbildung zu ermöglichen>
Ich freue mich über jeden Beitrag
Vielen Dank

Tenkan

Verweigerung von Fortbildung

hackenberger, Saturday, 03.02.2007, 11:31 (vor 6316 Tagen) @ Tenkan

Hallo Tenkan,

der MA soll es schriftlich beantragen und BR und SchwbV einbinden und auch darauf hinweisen, dass es ja schon vergleichbare Fälle im Betrieb gibt, welchen entsprochen wurde.

Weiter kann es sich ja überlegen ob er möglicher weise Teilzeit arbeiten möchte. Dann könnte er ja die Arbeitszeit entsprechend planen, dass er an den entsprechenden Tagen frei hat. Diesem Teilzeitanspruch, könnte der AG eigentlich nicht wiedersprechen.

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