Negativer Gleichstellungsantrag durch die AfA (Gleichstellung)

SV-SHS @, Schloß Holte-Stukenbrock, Wednesday, 07.02.2007, 13:57 (vor 6310 Tagen)

Hallo,

die SV (öffentl. Dienst/Kommunalverw.) hat für eine Kollegin, 40% GdB (entzündliche Gelenkerkrankung / Rheuma) einen Gleichstellungsantrag
bei der AfA gestellt. SV und PR befürworten die Gleichstellung im Frage-
bogen der AfA. Der AG ist ebenfalls für die Gleichstellung der Kollegin,
sieht im Fragebogen momentan keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Arbeitsplatzes. Die Kollegin erhielt einen ablehnenden Bescheid durch die
AfA. Der Ablehnungsbescheid ist allgemein formuliert (Textbausteine).
Nun meine Frage:
Wie begründe ich hieb- und stichfest den Widerspruch, so dass die Kollegin die Gleichstellung durch die AfA erhält>
Musterwidersprüche oder konkrete Formulierungen werden dankend angenommen.

Volker

Negativer Gleichstellungsantrag durch die AfA

hackenberger, Wednesday, 07.02.2007, 14:41 (vor 6310 Tagen) @ SV-SHS

Hallo Volker,

benutze doch bitte einmal die Suchfunktion,:-( Stichwort "Gleichstellung" dann erhälst Du alle notwenigen Hinweise ;-)
Wir haben dieses Thema schon mehrfach ausführlich behandelt.

Nur soweit schon einmal der Hinweis: Wenn ich nicht irgendwie, aber für die AfA nachvollziehbar eine Gefährdung des Arbeitsplatzes aus Gründen der Behinderung beschreiben/darstellen kann, hat man eigentlich keine Chance eine Gleichstellung zu erhalten. Es gibt nur eine sehr kleine Chance eine Gleichstellung damit zu begründen, dass man den besonderen Anspruch aus § 81 (4) bedarf. Aber auch hier muss man dieses mit einer sonst kommenden in der Behinderung liegenden Gefährdung begründen können.

Eine allg. Gefährdung des Arbeitsplatzes, welche als Behinderte und Nichtbehinderte gleicher Maßen betreffen kann, reicht nicht.

PS: Siehe auch einmal hier: ;-) http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4243 ;-)

Negativer Gleichstellungsantrag durch die AfA

micha, Rheinland/Pfalz, Wednesday, 07.02.2007, 14:44 (vor 6310 Tagen) @ SV-SHS

Hallo Volker,

» Der AG ist ebenfalls für die Gleichstellung der Kollegin,
» sieht im Fragebogen momentan keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung des
» Arbeitsplatzes.

Warum soll die AfA denn jemanden gleichstellen wenn der Arbeitsplatz nicht gefährdet ist>
Und wieso ist denn der AG für eine Gleichstellung>

» Musterwidersprüche oder konkrete Formulierungen werden dankend
» angenommen.
Es gibt immer wieder Kollegen die denken das mit GDB 50% alles OK wäre. Ich würde der Kollegin klarmachen, das sie froh sein kann wenn sie nicht krank genug für 50% ist.

--
Gruß Micha

Negativer Gleichstellungsantrag durch die AfA

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 07.02.2007, 16:28 (vor 6310 Tagen) @ SV-SHS

Hallo Volker,

Als wir haben in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Kollegen und Kolleginnen gleichgestellt, darunter auch zwei Beamte.

Begründung ist immer, dass behinderungsbedingt eine Minderleistung erfolgt, was nun jeder nachvollziehen kann.
Dies ist keine Spitze gegen behinderte Kollegen, sondern eine, mir von jedem Betroffenen bestätigte Tatsache. Wir diskutieren hier ja nicht darüber bei wieviel Prozent diese Minderleistung liegt und auch nicht über den Leistungswillen und die eingesetzte Zeit usw. Sondern von Leistung in einer definierten Zeit mit einem definierten Ergebnis.

Durch diese Minderleistung werden gesunde Kollegen als Helfer in Anspruch genommen, in welcher Art auch immer und deren eigener Arbeitserfolg wird durch die behinderungsbedingt notwendige Hilfe verzögert oder gemindert.
Da bei uns im öff. Dienst derzeit massive Veränderungen struktureller Art (Zusammenlegungen und Verlegungen von Dienstorten mit hohem Arbeitsplatzabbau und gleichzeitig zunehmenden Arbeitsaufgaben. Bei uns in 7 Jahren rund 70%!) durchgeführt werden, sind auch solche Arbeitsplätze heute ernsthaft gefährdet.

Hier kommt dazu, dass die Agentur den Arbeitsplatz nicht als Vertrag definiert, sondern als den Schreibtisch / den Schaufelstiel, den man derzeit inne hat. Es ist also nicht notwendig, dass eine Kündigung zu befürchten wäre, sondern z.B. beim Beamten einfach eine Versetzung in eine weiter entfernte Dienststelle mit neuem Schreibtisch.

Also Behinderungsbedingt Minderleistung, behinderungsbedingt Mehrbelastung der Kollegen, behinderungsbedingt daher Gefahr für den Arbeitsplatz.

Außerdem ist bei uns ein anerkannter WEITERER Grund, dass durch eine Gleichstellung eine Förderung von Hilfsmitteln zur behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes ermöglicht wird. Diesen Grund bitte nicht ohne Rücksprache mit der Agentur als einzigen für eine Gleichstellung angeben!

Ja und es besteht bei uns ein gutes Verhältniss der SBV zu den Kollegen bei der Agentur, die die Anträge bearbeiten

Negativer Gleichstellungsantrag durch die AfA

SV-SHS ⌂ @, SHS, Wednesday, 07.02.2007, 16:46 (vor 6310 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede vom Bayerwald,

vielen Dank für die Tipps.
Könntest du mir die Stellungsnahme oder
die Widerspruchschreiben in irgendeiner
Form per Mail zusenden> Dank im Voraus.
Gruss
Volker

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