stundenreduzierung (Allgemeines)

christian petersen @, harrislee, Friday, 09.02.2007, 16:02 (vor 6293 Tagen)

:-P :lookaround: hallo nochmal,,,
meine kollegin ist ja schon schwerbehindert und brauch demnach kein gleichstellung.ich wollte nur wissen,wo im SGBIX es steht,das sie das recht hat ihre std zu reduzieren.sie arbeitet jetzt 40 std die woche,aber sie will auf 30 std die woche und das hat ihr der arbeitgeber abgelehnt.aufgrund von mehrarbeit in ihrer abteilung könnte man das nicht machen,da die kollegen alle überstd machen.wie oder mit was muss ich jetzt argumentieren>
gruss christian

stundenreduzierung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 09.02.2007, 16:17 (vor 6293 Tagen) @ christian petersen

Hallo Christian,

SGB IX §81(5)
Die Arbeitgeber fördern die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen. Sie werden dabei von den Integrationsämtern unterstützt. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist;

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen zu fördern (Abs. 5 Satz 1).
Diese seit langem bestehende Vorschrift hat allerdings nur noch geringe praktische Bedeutung. Denn der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit ist allgemein in § 8 TzBfG geregelt.
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann sich neben Abs. 5 Satz 3 (siehe oben) auch auf den allgemeinen Anspruch nach dem TzBfG berufen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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