Halte es nervlich nicht mehr aus! Möchte im Rahmen eines SP aussteigen! (Kündigung)

tom99 @, Friday, 09.02.2007, 22:04 (vor 6293 Tagen)

hallo.
ich habe ein großes problem.
bei uns in der firma läut ein sozialplanverhandlugen, da unsere
zweigstelle geschlossen wird.
es wird jedoch angeboten, dass wir im haupthaus weiterbeschäftig werden.
als schw.beh. habe ich große probleme, da ich mit meinem chef nicht klarkomme.
im haupthaus erwarte ich noch größere probleme, da dort der betriebsrat gesteuert ist. (wirklich wahr!)
da mich ja die fa. als schwb. nicht kündigen kann, wird er mich übernehmen,
und hoffen, dass ich dann im haupthaus das handtuch von selbst aus werfe.
das möchte ich verhindern, und bereits jetzt in den sozialplanverhandlungen
gegen eine abfindung aussteigen. über die auswirkungen (sperrzeiten etc.) bin
ich informiert. ich halte es einfach nervlich nicht mehr aus!

gibt es eine möglichkeit in den sozialplan etwas einzubauen, damit ich gg.
eine abfindung (wird dort auch geregelt) aussteigen kann>

wäre für mich sehr wichtig.

danke
tom

Halte es nervlich nicht mehr aus! Möchte im Rahmen eines SP aussteigen!

hackenberger, Saturday, 10.02.2007, 10:49 (vor 6292 Tagen) @ tom99

Hallo Tom,

es sit aus deiner Farge nicht erkennbar aus welcher Position heraus Deine Fragestellung kommt> Aus der Sicht einer betroffenen AN oder aus der Sicht einer SchwbV>

Grundsätzlich kann man sagen, ja ein Sozialplan kann/soll auch solches beinhalten, hier sind die Verhandlungspartner gefordert solche hinein zu verhandeln. Man kann aber auch einfach als AN auf den AG zugehen und in einem persönlichen Gespräch dieses Thema und die Möglichkeiten besprechen. Teils gibt es aber auch direkt Angebote des AG an AN.

Auf alle Fälle sollte man eine solche Entscheidung immer gut überlegen und sich vorher bei den entsprechenden Stellen hier über möglich Folgen beraten lassen.

Auf gar keinen Fall darf man sich von der Höhe einer Abfindung blenden lassen. Denn zum einen gibt es eine Abfindung nicht Brutto für Netto und es erfolgen ggf. in der Folge noch Anrechungen dieser auf andere Ansprüche.

Man kann und sollte ggf. auch einmal über einen zeitlich befristetetn Ausstieg (Auszeit) oder eine REHA-Maßnahme zur Erholung nachdenken.

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