Änderungs-Antrag (Antragstellung / Widerspruch)

Bansi @, Ludwigshafen am Rhein, Monday, 12.02.2007, 13:50 (vor 6290 Tagen)

Hallo,

ich bin seit Sept. 2006 neu gewählter Vertrauensmann der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen in unserem Betrieb. Nun ist eine Kollegin an mich herangetreten, die die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung beantragen möchte(z.Zt. 20 %). Da ich erst in Kürze mein erstes Seminar zum Thema Schwerbehinderung haben werde und nichts falsch machen will, hier meine Frage: was sollte man grundsätzlich bei der Antragstellung beachten> Gibt es einen Rat, den ich auf jeden Fall der Kollegin geben muss> Schon mal vielen Dank an dieser Stelle für eine Reaktion.

MfG
Uwe

Änderungs-Antrag

hackenberger, Monday, 12.02.2007, 15:15 (vor 6290 Tagen) @ Bansi

Hallo Uwe,

erst einmal auch noch Glückwunsch zur Wahl und viel Erfolg im Mandat.

So nun zu Deiner Frage:

Also die Kollegin sollte unbedingt von allen behandelnden Ärzten aktuelle Befundberichte haben. Die Ärzte stellen diese, teils gegen eine entsprechende Gebühr, aus. Bitte auch daran denken, alle gesundheitliche Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen, sowohl beruflich wie privat, aufführen und gut beschreiben. Bitte auch die sich hieraus ergebenen Veränderungen/ Beeinträchtigungen gegenüber der Zeit vor dieser Zeit.

Das Versorgungsamt bindet i.d.R. nur noch den Hausarzt ein und bittet diesen um Stellungnahmen. Hierdurch kann es dann dazu kommen, dass dem Versorgungsamt nicht die für die Entscheidung/Wertung besten Unterlagen zur Verfügung stehen und man dann im Widerspruchsverfahren dieses wieder klären muss. Daher mein Hinweis, stets so viele und ausführliche Befundberichte beifügen wie möglich. Dieses ist auch heute wichtig, da man den Schutz des SGB IX ja erst ab Datum der Feststellung bekommt.

Weiter, stets hier die Beiträge alle gut lesen um so zu lernen.;-)

Änderungs-Antrag

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 13.02.2007, 08:10 (vor 6289 Tagen) @ Bansi

Hallo Uwe,
Bei uns in BAyern ist es angeraten Mitglied des VdK zu werden,- kostet 6€/Monat - und mit dem den Antrag zu stellen. Die Versorgungsämter erlauben sich dann nur noch relativ wenig "Fehler", die durch Einspruch oder Gericht geklärt / geändert werden müssen, da der VdK Rechtsschutz im Beitrag bietet.

Wenn nicht das erwartete Ergebnis kommt, unbedingt Akteneinsicht nehmen beim Versorgungsamt. Haben es hier schon wiederholt erlebt, dass bei Anträgen Unterlagen mitgeschickt waren oder benannt, die offensichtlich bei der (Neu-) Bewertung des Antrages nicht berücksichtigt wurden!
Die Einsicht muss der Antragsteller nehmeen, da nur er weiß. was bei seinen Unterlagen wichtig ist.
Wichtig sind alle Unterlagen, die etwas zum Antragsgrund aussagen!!

Und alles hinterfragen, insbesondere auch auf welcher Gesetzesgrundlage! Verordnungen dürfen Gesetze nicht aushebeln, obwohl viele sie so auslegen und behandeln (wenn man nicht nachfragt. Sind letztendlich nur Vorschriften für das Verwaltungsinterne Handeln.

Bei Änderungsanträgen / Verschlimmerungsanträgen immer beachten, dass dann immer der GANZE Fall überprüft wird, als sei dies ein Neuantrag!!
Ist insbesondere wichtig, wenn jemand einen GdB von 50 hat und nach einem Verschlimmerungsantrag wegen Änderung der Anhaltspunkte aufeinmal unter diese Grenze rutschen könnte.
Habe hier so einen Kollegeen, der momentan keinen Antrag stellen darf, da sein Leiden in den Anhaltspunkten neu bewertet ist ( unter 50) und die neuen Leiden nicht eindeutig 50 ergeben würden. Diese Geringerbewertunug ist z.B. bei Krebsleiden und Augengeschichten.
Eine Überprüfung von Amts wegen ist übrigens in der Regel nicht zu erwarten, kann aber passieren.

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