Werde total Übergangen (Umgang mit Arbeitgeber)

Jan, Tuesday, 13.02.2007, 16:39 (vor 6288 Tagen)

Hallo,

wir haben einen Mitarbeiter (GDB 80%) der nach langer Krankheit wieder als Arbeitsfähig eingestuft wurde. Bei einem Treffen mit dem Integrationsamt wurde klar das es nicht viele Einsatzmöglichkeiten für ihm hier gibt, vor allem aber wurde klar das man ihm nicht mehr haben will. Die Liste der Abteilungen in der er bereits war ist sehr lang und er konnte sich nirgends richtig eingliedern.
Der Herr vom Integrationsamt bat darum das es eine Begehung mit dem Betriebsarzt
gibt. Diese fand zwar statt, doch leider wurde ich nicht darüber informiert. Ich habe sie gesehen und mich angeschlossen, habe aber leider nicht alles mitbekommen. Hätte ich nicht eigentlich informiert werden sollen über diese Begehung>
Nun habe ich beim BR erfahren - also über dritte - das betreffender MA wieder kommt, samt der Abteilung in die er eingesetzt werden soll. Hätte mich die Personalabteilung nicht auch darüber persönlich informieren müssen>

Kleine Anmerkung noch: Bei der Begehung mit dem Arzt ist mir aufgefallen das es zu einem Arbeitsplatz der für MA eventuell geeignet wäre gelogen wurde, hierbei kann ich mindestens eine Lüge offenlegen. Dies hatte ich damals auch erwähnt.

Zu einem Gespräch mit der Personalabteilung wird es kommen, denn dies kann ich nicht hinnehmen; wehre ich mich nicht, werden Sie mich immer übergehen.
Doch ich wöllte Ihnen gerne Gesetze um die Ohren hauen.
Meine Frage: Liegt da nicht eine Behinderung meiner Arbeit zugrunde und kann man das übergehen des Schwerbehindertenvertreters nicht gar als Mobbing bezeichnen>
Wäre Toll wenn Ihr mir da weiterhelfen könnt, denn mit Gesetzen kenne ich mich leider gar nicht aus.

Jan

Werde total Übergangen

hackenberger, Tuesday, 13.02.2007, 17:05 (vor 6288 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

zu erst den Hinweis den ich beim verwenden des Wortes Mobbing stets gebe:

Mobbing ist ein strafrechtlich bewerteter Begriff. Man sollte daher mit der Verwendung dieses Begriffes immer sehr überlegt umgehen. Ganz besonders gilt dieses wenn man jemanden ein solches Verhalten vorhält. Denn ein fälschliches Vorhalten dieses Begriffes könnte ganz böse nach hinten losgehen. Man könnte sonst sehr schnell der jenige sein, der hier aufgrund des fälschlichen Vorhaltes rechtlichen Ärger bekommt.

Es gibt genügend Abhandlungen zum Thema Mobbing und vor allem was Mobbing ist. Teils findest Du hier in den Webseiten einiges dazu aber auch im Internet findet man reichlich Infos zu diesem Thema, einfach einmal googlen.

Grundsätzlich gibt es folgende Anhaltpunkte: Ein Handeln mit dem Ziel zu schaden über mind. 6 Monate und man muss/sollte ein Mobbingtagebuch führen.

Nicht falsch verstehen, man kann sich durchaus gemobbt fühlen und dieses auch äußern.

So nun zu Deinem eigentlichen Thema:

Selbstverständlich muss die SchwbV in ALLEN Angelegenheiten die einen Schwerbehinderten im Einzelnen oder in der Gruppe betreffen beteiligt werden § 95 SGB IX. Unterlässt der AG die Beteiligung ist dieses zum einen ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG und weiter ggf. einen Anlass zur Anwendung des § 156 SGB IX (Ordnungsgeld). Weiter kann man auch im Rahmen eines Beschlussverfahren den AG unter Androhung eines Ordnungsgeldes, (kann sehr sehr hoch vom Arbeitsgericht festgesetzt werden) bei weiterer Missachtung der Beteiligungspflicht, dazu verpflichten das Gesetz zu beachten und anzuwenden.

Bitte doch den BR dich hier zu unterstützen, er sollte es gem. seiner rechtlichen Grundlage (BetrVG) auch tun. Es gehört zu seinen Aufgaben!

Auch der Beauftragte für die Belange der Schwerbehinderten des AG ist hier in der Pflicht. Du kannst hier auch das IA um Unterstützung bitten.

PS: Das BAG hat übrigens schon festgestellt, dass BR durchaus ein "härtes Umgehen" von Seiten des AG als die sonstigen Arbeitnehmer hinnehmen müssen. Dieses ergibt sich teils aus der Mandatsarbeit und den Umgang AG/BR hierbei. Dieses ist auf SchwbV übertragbar. Also ein Umgehen des AG welches bei "normalen" AN beanstandet werden kann, ist bei BR/SchwbV nicht zu beanstanden.

Auch zu diesen Themen wurde hier im Forum schon sehr viel geschrieben. Bitte einmal die Suchfunktion verwenden, Danke!!!!!

Werde total Übergangen

Jan, Tuesday, 13.02.2007, 18:07 (vor 6288 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

Danke für die schnelle Antwort.
Das mit dem Mobbing war wirklich etwas sehr voreilig von mir. Irgendwie ist das Thema in aller Munde, doch niemand kennt das Gesetz genau und alle fühlen sich angesprochen wenn etwas nicht nach ihren Willen läuft.
Der BR ist aufjeden Fall mit im Boot, denn der fühlt sich auch übergangen da er nicht bei der Begehung dabei war/Eingeladen war.

Das IA oder andere wollt ich erstmal natürlich nicht hinzuziehen, ich denke das ist eine Angelegenheit die man durchaus unter sich ausmachen kann, es sei denn es passiert häufig.

Die Sache mit dem Ordnungsgeld (§156 SGB IX) werde ich aufjedenfall ansprechen, dass Argument Geld zieht leider immer.

Werde total Übergangen

Wolfgang H., Wednesday, 14.02.2007, 07:00 (vor 6288 Tagen) @ Jan

............ dass Argument Geld zieht leider immer.

Nicht leider, sonder Gott sei dank! ;-)

Werde total Übergangen

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 14.02.2007, 08:27 (vor 6288 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

bei der Verwendung des Wortes Mobbing sollte man heute SEHR vorsichtig sein.
Wenn du da jemanden vor Gericht bringst und das Gericht stellt fest, dass das, was du Mobbing nennst keines war und die Beweislage juristisch gesehen extrem dünn ist, dann antworten heute viele mit einer Gegenklage wegen Verleumdung. Und da ja ein Gerichtsverfahren vorliegt mit Protokoll usw. ist die Beweislage dann wieder gegen dich sehr kritisch.
Und Verleumdungsklagen können verflixt teuer werden.

Aber keine Angst vor Mobbingklagen, wenn die gut vorbereitet sind mit Mobbingtagebuch, eventuellen Zeugen usw. Halt nicht mit dem Wort in Verbindung mit den Namen der Bezugspersonen irgendwo "öffentlich" hausieren gehen, und da kann auch ein Einzelgespräch mit der falschen Person am falschen Ort schon tödlich sein.

Nur so als Anmerkung zum Thema Mobbing, betrifft ja uns alle als SBV und SB-Personen.

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