Bearbeitungsdauer (Gleichstellung)

Gerd_46 @, Wednesday, 14.02.2007, 08:09 (vor 6288 Tagen)

Hallo,

bin neu hier eine Frage :

Wie lange darf die Bearbeitung eines Gleichstellungsantrag dauern >

Bei mir Antragstellung 10.11.06, med Gutachten am 02.1.07,

Gutachten vom Arbeitsplatz am 06.02.07 seitdem nichts mehr gehört

vom Antrag.

Bearbeitungsdauer

hackenberger, Wednesday, 14.02.2007, 09:42 (vor 6288 Tagen) @ Gerd_46

Hallo Gerd_46,

frage doch einfach einmal höflich beim zuständige SB der AfA an. Ich denke aber wenn erst am 06.02.07 der Arbeitsplatz begutachtet wurde, was ich in dieser Form bisher noch nie gehört habe, dürfte der Bescheid in nächster Zeit ergehen. Wenn diesem stattgegeben wird, dann aber auch ab Datum der Antragstellung, so dass Du aus der Laufzeit keine Nachteile haben solltest. Du solltest nur auch den AG entweder ins Verfahren eingebunden haben oder ihn aber über den lfd. Antrag in Kenntnis setzen.

Bearbeitungsdauer

Gerd_46 @, Wednesday, 14.02.2007, 10:03 (vor 6288 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Gerd_46,
»
» frage doch einfach einmal höflich beim zuständige SB der AfA an. Ich denke
» aber wenn erst am 06.02.07 der Arbeitsplatz begutachtet wurde, was ich in
» dieser Form bisher noch nie gehört habe, dürfte der Bescheid in nächster
» Zeit ergehen. Wenn diesem stattgegeben wird, dann aber auch ab Datum der
» Antragstellung, so dass Du aus der Laufzeit keine Nachteile haben
» solltest. Du solltest nur auch den AG entweder ins Verfahren eingebunden
» haben oder ihn aber über den lfd. Antrag in Kenntnis setzen.

Habe einen SB bei AfA der Sonderklasse, obwohl ich einen GdB am 09.11.07 bekommen habe mußte ich noch zum med Dienst des AfA, als das Gutachten gut für mich ausgefallen ist wollte er noch ein Gutachten ob mein Arbeitsplatz Behindertengerecht zu gestalten ist, obwohl es ein Arbeitsunfall war und die BG zuständig ist.

Man muß halt Glück haben mit seinem SB.

Danke für die Antwort

Bearbeitungsdauer

hackenberger, Wednesday, 14.02.2007, 10:43 (vor 6288 Tagen) @ Gerd_46

Hallo Gerd_46,

hier ist es bei der Antragstellung möglicher weise nicht optimal gelaufen. Ich gehe zum einen davon aus, dass der GdB < 50 war. Eine Gleichstellung bekommt man aber i.d.R. nur, wenn der Arbeitsplatz aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. Hier ist es dann auch für die AfA schon wichtig zu wissen, ist der Arbeitsplatz behindertengerecht oder kann eine mögliche Gefährdung dadurch schon ausgeglichen werden, dass man den Arbeitsplatz behindertengerecht ausstattet.

Das hier auf Grund eines Arbeitsunfalls die BG mit im Boot ist spielt keine Rolle.

Wurde der AG sowie die SchwbV und BR hier mit eingebunden> Hierzu gibt es ein entsprechendes Feld auf dem Antrag> Haben diese alle die Gefährdung auf Grund der Behinderung bestätigt> Wenn nein, liegt es alleine in der Entscheidung des SB der AfA bzw. im Rahmen eines möglichen Widerspruches in der Entscheidung des Widerspruchsausschusses hier dieses so anzuerkennen.

Daher bitte nicht ggf. fälschlicher weise den SB so aufs Korn nehmen.

Bearbeitungsdauer

Gerd_46 @, Wednesday, 14.02.2007, 10:56 (vor 6288 Tagen) @ hackenberger

AG bekam einen Schreiben vom AfA , SchwbV und BR gibt es bei uns im Betrieb
nicht muß mal abwarten was kommt.

Danke für die Antworten
Gruß
Gerd

Bearbeitungsdauer

Gerd_46 @, Wednesday, 14.02.2007, 11:59 (vor 6288 Tagen) @ Gerd_46

» AG bekam einen Schreiben vom AfA , SchwbV und BR gibt es bei uns im
» Betrieb
» nicht muß mal abwarten was kommt.
»
» Danke für die Antworten
» Gruß
» Gerd

Habe noch eine Frage wenn der Arbeitsplatz mit neuen Tischen mir die Arbeit erleichtert
bekomme ich keine Gleichstellung >
Sollte ich jedoch den Arbeitsplatz verlieren sieht es schlecht für mich aus da ich in meinem erlernten
Beruf nicht mehr Arbeiten könnte.
Wie siehst da mit der Gleichstellung aus >

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