Welche Kündigungsfristen gelten? Unklar! Danke (Kündigung)

anja @, Wednesday, 14.02.2007, 21:13 (vor 6287 Tagen)

Hallo.
Ich habe mal wieder ein kleines Problem.
Bei meiner Kolleginn steht im Arbeitsvertrag (20 Jahre alt),
dass Sie "den Bestimmungen des zur Zeit gültigen Manteltarifvertrages kündbar und zwar 6 Wochen zum Quartalsende" zu kündigen.
Aber jetzt steht im Manteltarifvertrag "vier Wochen zum 15ten oder 30 eines Monats"!
Was zählt nun> Wann kann sie kündigen>
6 Wochen zum Quartalsende>
oder
4 Wochen zum 15ten bzw. Ende des Monats
>>>

Danke
Anja

Welche Kündigungsfristen gelten? Unklar! Danke

hackenberger, Thursday, 15.02.2007, 08:23 (vor 6287 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

es kommt hier nun auf den genauen Wortlaut des Arbeitsvertrages an.

Wenn der Arbeitsvertrag Bezug auf eine TV/MTV nimmt gelten diese dort abgeschlossenen Fristen. Dieses ist die Regel wenn ein TV/MTV zur Anwendung kommt.

Wenn im ArbV Bezug auf einen ganz bestimmten TV/MTV nimmt (Datum/Version) gilt immer dieser auch wenn es neue veränderte TV/MTV gibt.

Ist aber im ArbV vermerkt, dass der jeweils gültige TV/MTV hier Anwendung findet ist es auch immer der jeweils gültig auch wenn er sich negativ entwickelt.

Ist im ArbV ein Verweis auf einen TV/MTV aber eine bestimmte Sache/Punkt, hier Kündigung ist abweichend besser geregelt, also somit aus dem Geltungsbereich herausgenommen, gilt in diesem Punkt dieser (Günstigkeitsregelung).

Es gibt dann heute teils schon Feinheiten, dass bestimmte Inhalte eines TV/MTV nur auf Gewerkschaftsmitglieder Anwendung finden.

Daher am besten bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt unter Vorlage des ArbV und TV/MTV nachfragen.

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