Versetzung (Gleichstellung)

tahsin @, stuttgart, Friday, 16.02.2007, 23:33 (vor 6286 Tagen)

hallo,
ich bin neu gewählte schwerbehindertenvertretung.
ich habe eine frage,
die geschäftsleitung möchte,
das eine kollege seine gleichstellungsantrag zurückzieht,
sie drohen dem kollegen, ihn von wechselschicht auf normalarbeitszeit zu versetzen.
er hat sich an mich gewendet,
das sie ihn einschüchtern wollen.
wie kann ich ihm helfen>
auf was kann ich mich hier berufen>
bitte gibt mir ein tipp!
danke

Versetzung

hackenberger, Saturday, 17.02.2007, 09:52 (vor 6285 Tagen) @ tahsin

Hallo,

das Ansinnen des AG stellt ganz eindeutig ein rechtswidriges Handeln dar. Sollte der AG seine Aus-/Ansage umsetzen wäre dieses ein ganz klarer Sachverhalt der Diskriminierung aus Gründen der Behinderung und somit ein Verstoß gegen das AGG mit seinen Folgen gegen den AG. Also Schadenersatz usw.

Ihr (BR und SchwbV) solltet hier ein gemeinsames Gespräch mit dem AG suchen und diesen hier ganz unmissverständlich auf den Sach-/Rechtsverhalt und seine Folgen hinweisen.

Stärkt den Betroffenen Koll. darin, seine Gleichstellung nicht aufzugeben, sondern seine ihm zustehenden Rechte wahrzunehmen.

Der Koll. sollte einen Arbeitsrechtsschutz haben oder sich durch Eintritt in die Gewerkschaft diesen zulegen. Es könnte im weiteren Verlauf der BEschäftigung ggf. notwendig werden, wenn der AG nicht einsichtig wird.

PS: Eine Diskriminierung aus Gesundheitsgründen kann übrigens gegeben sein, wenn ein AG aus Gesundheitsgründen eine Veränderung zum Nachteil des betroffenen AN in seinem Beschäftigungsverhältnis vornimmt. Aber Achtung, ich habe hier ganz bewusst KANN geschrieben. Also einfach einmal das AGG und Unterlagen/Aus-/ Umsetzungsführungshinweise hierzu genau lesen.


Ach so, herzlichen Glückwunsch zur Wahl und willkommen hier auf diesen Seiten.:-)

Versetzung

tahsin @, stuttgart, Sunday, 18.02.2007, 08:23 (vor 6284 Tagen) @ hackenberger

hallo bernhard,
vielen dank, für deine schnelle antwort und deine willkommens gruß.

ich werde den kollegen daran bestärken,sein antrag nicht zurückzunehmen
und auch den betriebsrat davon in kenntnis setzen,
was der ag mit dem kollegen
vorhat und ihn unter druck setzt.
allerdings werde ich(denke ich)beim brv auf einige schwierigkeiten stößen,
da sie beim wahlen schon manupulieren wollte,das ich nicht gewählt werde.
aber das wird mich nicht davon abhalten,meine kolleginnen und kollegen
zu seite zustehen.
ich werde die gewerkschaft und dich/euch um hilfe bitten,
wenn ich hilfe nötig habe und ich habe durch deine schnelle antwort erfahren, das ich hilfe bekommen würde und nicht alleine bin.
hiermit danke nocheinmal:-).
gruß

» Hallo,
»
» das Ansinnen des AG stellt ganz eindeutig ein rechtswidriges Handeln
»
dar. Sollte der AG seine Aus-/Ansage umsetzen wäre dieses ein ganz
» klarer Sachverhalt der Diskriminierung aus Gründen der Behinderung
»
und somit ein Verstoß gegen das AGG mit seinen Folgen gegen den AG.
» Also Schadenersatz usw.
»
» Ihr (BR und SchwbV) solltet hier ein gemeinsames Gespräch mit dem AG
» suchen und diesen hier ganz unmissverständlich auf den Sach-/Rechtsverhalt
» und seine Folgen hinweisen.
»
» Stärkt den Betroffenen Koll. darin, seine Gleichstellung nicht aufzugeben,
» sondern seine ihm zustehenden Rechte wahrzunehmen.
»
» Der Koll. sollte einen Arbeitsrechtsschutz haben oder sich durch Eintritt
» in die Gewerkschaft diesen zulegen. Es könnte im weiteren Verlauf der
» BEschäftigung ggf. notwendig werden, wenn der AG nicht einsichtig wird.
»
» PS: Eine Diskriminierung aus Gesundheitsgründen kann übrigens gegeben
» sein, wenn ein AG aus Gesundheitsgründen eine Veränderung zum Nachteil des
» betroffenen AN in seinem Beschäftigungsverhältnis vornimmt. Aber Achtung,
» ich habe hier ganz bewusst KANN geschrieben. Also einfach einmal das AGG
» und Unterlagen/Aus-/ Umsetzungsführungshinweise hierzu genau lesen.
»
»
» Ach so, herzlichen Glückwunsch zur Wahl und willkommen hier auf diesen
» Seiten.:-)

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