Jahresversammlung BVP - Festlegung Tagesordnung (Allgemeines)

warze, Monday, 19.02.2007, 13:15 (vor 6283 Tagen)

Hallo zusammen,
ich bin örtliche VP der Schwerbehinderten und meine Bezirksschwerbehindertenvertretung hat mich (und alle anderen örtlichen VP`s) zur 1. Jahressitzung eingeladen, die 5 Tage dauer soll.Leider ist - wie beim letzten Mal - keine Tagesordnung festgelegt worden, so dass ich wieder mal nicht weiß, was eigentlich behandelt werden wird. Es wird außerdem verlangt, dass ich eine verbindliche Anmeldung abgeben muss, da er ja das Hotel buchen will. Wenn ich die Tagesordnungspunkte kennen würde, könnte ich mich ja entscheiden, für welche Tage ich mich anmelden werde.Schließlich entstehen bei falscheer Anmeldung Storno-Kosten. Leider will er die Tagungsordnungspunkte erst zu Beginn der Versammlung bekanntgeben. Darf er dass eigentlich und kann ich ihn (weil er ja Beratungsresistent ist) zur Bekanntgabe der Tagungsordnung zwingen> Wenn ja, wie geht das>

Jahresversammlung BVP - Festlegung Tagesordnung

hackenberger, Monday, 19.02.2007, 13:44 (vor 6283 Tagen) @ warze

Hallo,

Grundlage für diese Versammlung ist hier der § 97 SGB IX unter Anwendung des § 95 Abs. 6 SGB IX.

Hiernach ist u.a. auch der AG unter Vorlage der Tagesordnung einzuladen.

Hier ein Auszug dies betreffend:

§ 97 SGB IX:
Mindestens einmal in jedem Kalenderjahr kann die Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung die einzelnen Schwerbehindertenvertretungen der Betriebe oder Dienststellen zu einer Versammlung einladen. Dies folgt aus der entsprechenden Anwendung des § 95 Abs. 6 SGB IX, die durch Abs. 8 dieser Vorschrift festgelegt wird. Dazu lädt die Gesamt- und Bezirksschwerbehindertenvertretung die Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung ein und die Hauptschwerbehindertenvertretung die Vertrauenspersonen der Bezirksschwerbehindertenvertretungen. Entsprechend der Regelung des Abs. 3 Satz 2 sind bei einer Zahl von Bezirksschwerbehindertenvertretungen unter zehn auch die Schwerbehindertenvertretungen der nachgeordneten Behörden einzuladen.

Allerdings besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Einladung, falls kein entsprechender Antrag der Teilnahmeberechtigten eingeht.

Die durch die Versammlung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen, wie sich aus der entsprechenden Anwendbarkeit des § 95 Abs. 5 SGB IX durch Abs. 7 ergibt.

§ 95 Abs. 6 SGB IX:
Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen. 2 Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung.
Die Schwerbehindertenversammlung ist nicht öffentlich (vgl. § 42 Abs. 1 BetrVG, § 48 Abs. 1 BPersVG). Der Arbeitgeber ist unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.

Sollte euer Bezirksvertrauensperson hier also beratungsresistent sein, so kann man ihn auf die entsprechenden §§ des SGB IX und des BetrVG bzw. BPersVG hinweisen und auch darauf, dass er es hier mit seinen Wählern zu tun hat. Diese könnten bei der nächsten Wahl spätestens erkennen, dass hier offenbar nicht die optimale Vertretung gewählt wurde.

Man kann das Ganze auch noch durch einen Entsprechenden Antrag durch die Wahlberechtigten verstärken. Sie stellen den Antrag an die BSchwbV, dass unter rechtzeitiger Vorlage einer entsprechenden Tagesordnung zu einer Schwerbehindertenversammlung eingeladen werden soll. Am besten auch gleich noch vorgesehene TOPs mit beantragen.

Jahresversammlung BVP - Festlegung Tagesordnung

warze, Monday, 19.02.2007, 14:24 (vor 6283 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
erst einmal vielen Dank.
Die Bezirksvertrauensperson hat den Hinweis auf die entsprechenden §§ des SGB IX sowie des BPersVG bereits vielfach von den Wahlberechtigten erhalten. In den Kommentierungen des BPersVG findet man auch den Satz, dass bei den durchzuführenden Jahresversammlungen der Bezirksschwerbhindertenvertretungen die entsprechenden Bestimmungen des § 48 BPersVG (also die Bestimmungen für die Durchführung von Personalversammlungen)anzuwenden sind. Diese sagen jedenfalls aus, das die Tagesordnung rechtzeitig bekanntgegeben sein muss. Aber:Er ist immer noch Beratungsresistent und wird die TOP`s nicht vor Beginn der Sitzung liefern!!!!! Die Einladung haben wir ja bereits erhalten.
Ergo: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die TOP`s doch noch zu benennen> Oder wie geht man heutzutage mit gewählten Vertretern um>

MfG
Warze

Jahresversammlung BVP - Festlegung Tagesordnung

hackenberger, Monday, 19.02.2007, 16:20 (vor 6283 Tagen) @ warze

Hallo,

schaltet doch das IA mit der Bitte um Unterstützung und Beratung ein. Sie können/sollten einmal das Gespräch mit der BVPSchwb suchen. Man sollte diesen u.U. auch einmal darauf hinweisen, dass Mandate aberkannt werden können.

PS: Wenn er schon seit längerem sich so verhält, stellt sich die Frage: Warum wird er immer wiedergewählt>>:-|

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