Zuständigkeit - IA (Hilfsmittel)

Ralf_1, Thursday, 22.02.2007, 08:52 (vor 6280 Tagen)

Hallo liebe Forumsfreunde,
bei Beantragung von Hilfsmitteln - welches IA ist zuständig>
Sitz der Firma ist Lübeck. Arbeitsort ist Bonn. Wohnort Köln.

Danke im Voraus

Zuständigkeit - IA

hackenberger, Thursday, 22.02.2007, 09:06 (vor 6280 Tagen) @ Ralf_1

Hallo,

nach meinen Kenntnissen immer das IA welches für den Stamdort des Betriebes (Arbeitsort) zuständig ist.
Es ist aber auch nicht schädlich wenn der Antrag bei einem anderen ggf. sogar nicht zuständigen REHA-Träger gestellt wird. Diese müssen diesen dann innerhalb von 14 Tagen an das/den Zuständigen weiterleiten.

PS: Ein Blick ins Gesetz (SGB IX) hätte hier weitergeholfen. Somit steht die nächste "Bettlektüre" schon fest oder>>;-) ;-)

Zuständigkeit - IA

Nörgler, Thursday, 22.02.2007, 09:56 (vor 6280 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» nach meinen Kenntnissen immer das IA welches für den Stamdort des
» Betriebes (Arbeitsort) zuständig ist.
» Es ist aber auch nicht schädlich wenn der Antrag bei einem anderen ggf.
» sogar nicht zuständigen REHA-Träger gestellt wird. Diese müssen diesen
» dann innerhalb von 14 Tagen an das/den Zuständigen weiterleiten.


Hallo,
ich glaube, dass Integrationsamt ist kein Reha-Träger. Deshalb müssen die auch nicht §14 SGB IX beachten. Mein Tipp: Einfach mal beim Integrationsamt anrufen und fragen.

Zuständigkeit - IA

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Thursday, 22.02.2007, 12:06 (vor 6280 Tagen) @ Nörgler

» Hallo,
» ich glaube, dass Integrationsamt ist kein Reha-Träger. Deshalb müssen die
» auch nicht §14 SGB IX beachten. Mein Tipp: Einfach mal beim
» Integrationsamt anrufen und fragen.

Hallo Nörgler,
auch für dich die Empfehlung zu einer Bettlektüre:
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben, Aufgaben des Integrationsamtes §102 SGB IX Absatz 3 ff.

Zuständigkeit - IA

Nörgler, Thursday, 22.02.2007, 12:15 (vor 6280 Tagen) @ Sozialportal

» » Hallo,
» » ich glaube, dass Integrationsamt ist kein Reha-Träger. Deshalb müssen
» die
» » auch nicht §14 SGB IX beachten. Mein Tipp: Einfach mal beim
» » Integrationsamt anrufen und fragen.
»
» Hallo Nörgler,
» auch für dich die Empfehlung zu einer Bettlektüre:
» Begleitende Hilfe im Arbeitsleben, Aufgaben des Integrationsamtes §102 SGB
» IX Absatz 3 ff.

Hallo,
vielen Dank für die Info.
War mir bis jetzt noch nicht klar und wird mir sehr hilfreich sein.
Schöne Grüße

Zuständigkeit - IA

hackenberger, Thursday, 22.02.2007, 13:11 (vor 6280 Tagen) @ Nörgler

Hallo "Nörgler",

noch etwas als Bettlektüre:ok:

Bitte beachte Doch auch unsere Bitte über dem Textfeld (siehe hier auch unten noch einmal aufgeführt), bei Antworten nicht benötigten Ursprungstext zu löschen. Sonst werden die Antworten immer länger bzw. belegen stets mehr Platz.

Um euch hier mit den Antwort zu helfen muss also nicht benötigter Text mit heruntergeladen werden.;-)

:ok:Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen:ok:

PS: gilt übrigens für alle Forumsteilnehmer;-) ;-) ;-)

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