Info an die SBV (Umgang mit Arbeitgeber)

Kielian, Thursday, 22.02.2007, 12:19 (vor 6281 Tagen)

Hallo bin neu hier im Forum aber schon seit Jahren SBV in Kiel
Meine Frage an alle ist darf der AG einen sBM zu einer betriebsärtzlichen Untersuchung schicken ohne die SBV zu informieren > Es ging ausschließlich um seine Behinderung .Ohne die Info an den sBM das er ohne seine Einwilligung nichts sagen braucht.Er wurde also überrumpelt .Der Pers. Chef sah keinen Grund die SBV zu informieren,wobei er auch AG Beauftragter für sBM ist.Es ist auch nicht das erste mal das unsere Ansichten auseinander gehen obwohl wir eigentlich die gleichen haben sollten.
Gruß Klaus

Info an die SBV

hackenberger, Thursday, 22.02.2007, 13:20 (vor 6281 Tagen) @ Kielian

Hallo Klaus,

auch diese Thematik hatten wir zwar schon hier im Forum behandelt.

Doch noch einmal, besonders für die Neuen, die u.U. auch leider keine Zeit bisher fanden mit der Suchfunktion mal zu prüfen haben wir diese Themen schon einmal> ;-) ;-) ;-)

Nein, der AG darf dieses nicht. Es wäre ein Fall für den § 156 (Ordnungsgeld bis 10.000,- € gegen den beim AG hier verantwortlichen persönlich. Darf auch nicht vom AG ausgeglichen werden/ersetzt werden. Dieses wäre sonst ein Verstoß des AG gegen das Ordnungswidrigkeitengesetzt mit weiterer Ahndungsmöglichkeit.

Die SchwbV könnte sofern die Untersuchung auch noch nicht stattgefunden hat, diese angeordnete Maßnahme gem. § 95 (2) aussetzen lassen und bei wiederholten Verstoß gegen den AG ein Beschlussverfahren beim AG mit dem Ziel der Festsetzung eines Bußgeldes bei weiteren Verstößen beantragen.

PS: Herzlich willkommen hier in unserer Runde und bitte sehr viel lesen hier, den dass aufmerksame lesen erspart u.U. Nachfragen.;-)

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