BR-Gehalt anpassen lt. §78. Beschluss nötig?? (Allgemeines)

anjab @, Sunday, 25.02.2007, 19:16 (vor 6278 Tagen)

hallo.
unser br-gremium (fast alle) möchte sich das gehalt an vergleichbare nicht br-kollegen anpassen lassen.
das recht gibt es lt. §78 (nachteilsausgleich).

unsere frage:
brauchen wir hierfür einen beschluss>
oder können wir gleich den antrag für die br-leute stellen, welche
diese anpassung möchten.

danke
anja

BR-Gehalt anpassen lt. §78. Beschluss nötig??

hackenberger, Monday, 26.02.2007, 08:25 (vor 6277 Tagen) @ anjab

Hallo anja,

Der BR kann nicht beschließen, sein Gehalt zu erhöhen. Das ergibt sich auch nicht aus § 78 BetrVG. BR-Mitglieder dürfen auf Grund ihrer Mandatsarbeit weder bevorteilt noch benachteiligt werden.
Der BR könnte nur feststellen, dass hier ein Verstoß gegen den § 78 BetrVG gegeben ist und dieses dann auch als Verstoß gegen den § 2 (hier vertrauensvolle Zusammenarbeit) werten. Hier könnte der BR dann ein Beschlussverfahren gegen den AG beantragen.
Letztlich zustehende Lohnbestandteile einklagen wäre dann wieder ein individuelles Thema eines jeden einzelnen Betroffenen. Also hier kein kollektivrechtliches Thema.

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