BR-Sitzung

Trebstein;Klaus @, Monday, 26.07.2004, 15:17 (vor 7218 Tagen)

Hallo KollegenInnen

Laut §32BetrVG ist man als SchwbVP an den Sitzungen
des BR und den Ausschüssen berechtigt.
In §34 BetrVG geht es um die Niederschriften der
Sitzungen. §34(3) haben Mitglieder das Recht, die
Niederschriften einzusehen.
Haben die SchwbVP`s dieses Recht auch und wenn, wo
steht dieses >

Re: BR-Sitzung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 26.07.2004, 18:48 (vor 7218 Tagen) @ Trebstein;Klaus

Hallo Klaus,
die Niederschrift wird üblicherweise an alle
Anwesenden bzw. Geladenen versendet.
Minimum für nicht BR-Mitglieder (SchwbV) sind die
Auszüge die für sie relevant sein können. In deinem
Fall alles was mit Schwb etc. zu tun hat.
Sollte bei euch da wirklich ein Problem vorhanden
sein, dann versuch es bitte erst Mal auf dem Weg der
Kommunikation bevor du mit § an den Vorsitzenden
heran gehst.
Sollte das nichts helfen, dann such nach den Gründen,
weil wie erwähnt es üblich ist den Javvis und
Scheppis die Niederschrift auszuhändigen.

Gruß HP

PS: Urteil etc. find ich nicht

Re: BR-Sitzung

hackenberger, Tuesday, 27.07.2004, 10:16 (vor 7217 Tagen) @ Trebstein;Klaus

Hallo Klaus,

die SchwbV hat ein Rederecht/Beteiligungs-
/Teilnahemrecht an allen Sitzungspunkten (zu allen
TOP). Daher haz sie auch Anrecht auf Einsicht in alle
Sitzungsunterlagen und auch in das Protokoll (alle
TOP). In der Regel wird das Protokoll allen BR-
Mitgliedern in Schriftform ausgehändigt. Ist dem so,
sa hat auch die SchwbV das Anrecht auf diese Unterlage
in dieser Art (Gleichbehandlung wie BR-Mitglieder).

PS: Da die SchwbV ein Rederecht zu allen TOP hat,
sollte sie aber auch wissen über was sie redet, daher
sind gewisse Kentnisse im BetrVG auch sehr sinnvoll.
Aus deisem Grunde hat z.B. auch die SchwbV ein Recht
auf Teilnahme an BR-Lehrgängen zum BetrVG.

Aber immer wieder erwähne ich auch, führt ein gutes
Gespräch mit euerem BR/BR-Vorsitzenden, denn jeder
benötigt die Unterstützung/Mit-/Zusammenarbeit des
anderen.

Bernhard

Re: BR-Sitzung

Dana, Tuesday, 27.07.2004, 11:37 (vor 7217 Tagen) @ Trebstein;Klaus

Lieber Kollege,

bei uns ist das so, dass sämtliche Protokolle der BR-
Sitzungen oder Ausschuss-Sitzungen nur einmal
geschrieben werden. Diese Protokolle werden dann in
die nächste Sitzung mitgenommen, so dass jeder noch
mal reinschauen kann. Jedes BR-Mitglied und auch wir
die SBV haben aber jederzeit die Möglichkeit, die
Protokolle im BR-Büro einzusehen.

Das Aushändigen der BR-Protokolle an alle Mitglieder
halten wir für nicht notwendig. 1. scheinen nicht alle
Mitglieder an den Protokollen interessiert und 2.
besteht die Gefahr, dass bei (15 Mitglieder=15
Protokollen) das eine oder andere in die "Falschen
Hände" geraten könnte.

Jedenfalls, wenn Du an der Sitzung teilnimmst und dein
Rederecht in Anspruch nimmst, musst du in das
Protokoll einsehen können. Sonst kann ja sonst was
drin stehen, was du "angeblich" gesagt haben sollst.
Rede mit dem BR-Vorsitzenden und ich denke er wird
deinen Argumenten zustimmen.

Liebe Grüße, Dana
PS. ich bin bei uns die Schwerbehindertenvertreterin
und zugleich die Sekretärin unseres BR. Deshalb klappt
es bei uns ohne Probleme.

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