sozialplan Verhandlungen! (Kündigung)

Gerd, Monday, 26.02.2007, 11:00 (vor 6277 Tagen)

Verfasst am: 25.02.2007 09:20 Titel: ich brauche dringend eure hilfe

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hallo Leute ich brauche dringend eure Hilfe!!!!
wir sind in unsere Firma grade an sozialplan Verhandlungen!
die Rechtsabteilung der Firma ist der Auffassung das es ein urteil gibt (LAG) das besagt gleichgestellte sind keine schwer behinderte und brauchen somit auch nicht in der punkte Verteilung berücksichtigt werden, nach meiner Rechtsauffassung haben sie den vollen Schutz des SGBIX und somit auch ein anrecht in der punkte Verteilung mit berücksichtig zu werden!!!! kennt einer von euch ein urteil wo dies bestätigt wird oder erwähnt wird! oder weis jemand wie ich an so ein urteil komme!!!!
wenn ihr mir weiter helfen könntet das wäre super!!!!
besten dank im voraus
gruß Gerd

sozialplan Verhandlungen!

hackenberger, Monday, 26.02.2007, 11:32 (vor 6277 Tagen) @ Gerd

Hallo Gerd,

ein solches Urteil kenne ich nicht. Die Gleichstellung hat ja vorrangig das Ziel der Sicherung des Arbeitsplatzes und daher hierfür auch den besonderen Kündigungsschutz zu gewähren.

Frage doch einfach den AG nach der genauen Rechtsgrundlage, also dem Urteil!

Weiter, der BR kann ja auch hier zu den Verhandlungen einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen.

sozialplan Verhandlungen!

David ⌂, NRW, Monday, 26.02.2007, 22:54 (vor 6277 Tagen) @ Gerd

Hallo Gerd,

frage doch einfach einmal deinen Arbeitgeber was passiert, wenn er falsch läge und daher die ganze Sache mit dem Sozialplan neu beginnen müsste.;-)


Gruß
David

VPschwbM

sozialplan Verhandlungen!

Gerd, Tuesday, 27.02.2007, 19:40 (vor 6276 Tagen) @ David

»hallo david
das ist eine gute idee, was meinst du dazu wenn ich meinen arbeitgeber
sage das ich eine verbandsklage einleite nache dem agg/ und nach dem sgbIX
sollte er die gleichgestellten nicht anerkennen!
gruß gerd


Hallo Gerd,
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» frage doch einfach einmal deinen Arbeitgeber was passiert, wenn er falsch
» läge und daher die ganze Sache mit dem Sozialplan neu beginnen müsste.;-)
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» Gruß
» David
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» VPschwbM

sozialplan Verhandlungen!

David ⌂, NRW, Tuesday, 27.02.2007, 22:39 (vor 6276 Tagen) @ Gerd

Hallo Gerd,

das würde ich nicht empfehlen. Stattdessen ist es wohl sinnvoll und liegt in Deinem Aufgabenbereich, die betroffenen MA auf Ihre Rechte bzw. Rechtstellung aufmerksam zu machen. Daraus können eigene Entscheidungen treffen. Dies mit Hilfe des dafür bestimmten Personen (Anwälte etc.) bzw. Gewerkschaften.
Ebenso ist eine Kontaktaufnahme zu dem zuständigen Integrationsamt, um den Sachverhalt in dieser Angelegenheit von einem Dritten beleuchten zu lassen, sicherlich eine weitere Möglichkeit die in Betracht zu ziehen ist.

Der Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse an der ordnungsgemäßen Durchführung seiner Absichten haben. Du hast Ihn darauf bereits aufmerksam gemacht das er falsch liegt und kannst dies vielleicht ein weiteres Mal bekräftigen.

Ebenso hat der BR/ PR eine Überwachungspflicht der Einhaltung geltender Rechte, auch dem SGB IX. Auf eine mögliche Aussetzung eines Beschlusses des PR/ BR durch die Schwerbehindertenvertretung sollte von Seiten der Schwerbehindertenvertretung m.E. nach, in vertrauensvoller Zusammenarbeit, hingewiesen werden. Dies gilt, um eine objektive Betrachtung des Sachverhaltes durch die Schwerbehindertenvertretung, in den Meinungsbildungsprozess des PR/ BR frühzeitig vor einer Entscheidung miteinfließen zu lassen.


Gruß
David

VPschwbM

sozialplan Verhandlungen!

hackenberger, Wednesday, 28.02.2007, 08:12 (vor 6275 Tagen) @ Gerd

Hallo Gerd,

bitte doch auch einmal das AGG genau lesen;-) Du dürftest kein "Verband" gem. §§ 16, 23 AGG sein. Lese doch bitte im AGG noch einmal genau nach, wer wann und vor allem mit welchem Ziel hier klagen kann, also ein Klagerecht hat.

Die hier sonst gegebenen Tipps auch von David sollten Dir weiterhelfen. Weiter ist hier eine gute Zusammenarbeit mit dem BR gefordert.

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