Bürobesprechung der SBV (Stellvertreter/in)

Andrea, Monday, 26.02.2007, 11:20 (vor 6277 Tagen)

Hallo!

Als voll freigestellte bundesweit tätige Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen möchte ich hin und wieder eine Bürobesprechung mit meinem 1. Stellv. machen. Z.B. wegen Übergabe vor Urlaubsantritt und zur Besprechung der zukünftigen Arbeit bzw. Zusammenarbeit der SBV.

Gibt es für solche Besprechungen innerhalb der SBV eine gesetzl. Grundlage>

Mein Problem ist, dass mein Stellv. 400 km von mir entfernt arbeitet und dadurch nicht unerhebliche Kosten verursacht werden. Da ist der AG nicht gerade begeistert.

Hat bereits jemand Erfahrung mit Bürobesprechung der SBV oder so ähnlich>

Bürobesprechung der SBV

hackenberger, Monday, 26.02.2007, 11:34 (vor 6277 Tagen) @ Andrea

Hallo Andra,

das Gesetz verlangt auch nicht die Begeisterung des AG. Das gesetz verlangt aber von AG die notwendigen Kosten zu tragen. Diese Kosten hier, würden unter den Begriff "notwendige Kosten" fallen.

Du kannst es aber auch klarer und einfacher machen. Mache die Bürobesprechung einfach am Arbeitsort des Stelli und reise Du.

Bürobesprechung der SBV

Andrea, Monday, 26.02.2007, 12:46 (vor 6277 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

Die Besprechung war mir im eigenen Büro wichtig, weil ich da auch die Unterlagen usw. zum an- und einsehen habe. Außerdem ist angedacht, dass mein Stellv. auf seinen Wunsch hin in der Urlaubsvertretung ein paar Tage in der Woche vor Ort sein wird.

Bürobesprechung der SBV

hackenberger, Monday, 26.02.2007, 13:23 (vor 6277 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,

wenn ihr nicht die Hürde mit 100 schwb. AN habt, kann das mit dem „Vor Ort“ des Stellis ein Problem geben. Der Stelli nimmt nicht in Abwesenheit die "Freistellung" wahr. Er vertritt nur bei Notwenigkeit (Termine, Sitzungen etc.) und Verhinderung der VPSchwb.

Selbst das Wahrnehmen von Sprechstunden wird kritisch angesehen.

» Außerdem ist angedacht, dass mein Stellv. auf seinen Wunsch hin in der Urlaubsvertretung ein paar Tage in der Woche vor Ort sein wird.

Wünsche gibt es leider nur an Weihnachten und auch die gehen i.d.R. nicht immer in Erfüllung! :-(

Ihr müsst ggf. eine regelung für die Post finden. Sie kann z.B. an den Stelli weitergesandt werden. Weiter auch den AG darauf hinweisen, dass er seine Post/Unterlagen an die SchwbV direkt in der Zeit der Abwesenheit an de Stelli sendet.

Bürobesprechung der SBV

Andre a, Tuesday, 27.02.2007, 17:16 (vor 6276 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für Deine Antwort.
Mein Stelli will seine Aufgabe gut machen, aber ich gebe Dir Recht, meine Wortwahl war bezüglich der Wünsche meines Stellis etwas unglücklich ;-) !

Wir haben knapp über 100 SB bundesweit und die Heranziehung des Stellis ist in Arbeit, jedoch nicht zur Vertretung in Abwesenheit, sondern zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben.

Wo steht, dass der Stelli in Abwesenheit auf Grund Urlaub u. Krankheit nicht meine Freistellung wahrnimmt und die Materialien im Büro nutzen muss> Wie soll der Stelli denn die Aufgaben der SBV wahrnehmen, ohne für die Arbeiten freigestellt zu werden>

Dass über die Heranziehung des Stelli zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben die Vertretung in Abwesenheit geregelt würde ist mir neu und leuchtet mir im Moment nicht richtig ein. Stellvertretung wegen Urlaub oder Krankheit kann doch nicht plötzlich heißen "Wahrnehmung besonderer Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung">

Wo steht es, dass der Stelli nur bei Notwendigkeit vertritt. Was heißt das schon> Wer sagt Notwendigkeit> Ich als SBV doch, oder etwa doch nicht> Ich will doch nicht beim AG Rechenschaft darüber ablegen, was mein Stelli macht, wenn ich krank bin> Bei weniger als 100 SB könnte das ja bedeuten, das außer im Voraus planbaren Terminwahrnehmungen und Posteingang keine notwendigen Arbeiten bei der SBV während ihrer Krankheit anfallen würden. Das sehe ich ganz anders! Oder sag mir bitte wo das nachvollziehbar beschrieben ist.

Bürobesprechung der SBV

hackenberger, Tuesday, 27.02.2007, 18:46 (vor 6276 Tagen) @ Andre a

Hallo Andrea,

Freistellungen sind immer an eine bestimmte Person gebunden, hier an die/den VPSchwb, sie können nicht auf den Stelli übertragen werden. Der Setlli wird, sofern nicht die Regelung bei mehr als 100 Schwbs zutrifft, immer nur Fallweise, also jeweils für die Aufgabe der Vertretung freigestellt. Dieses ergibt sich aus dem Gesetz (SGB IX). Man findet hierzu auch weiteres in Kommentaren und Urteilen.

Die SchwbV ist kein Gremium sondern immer eine 1-personen-MA-Vertretung. Es gibt wie erwähnt bei mehr als 100 Schwbs die Sonderregelung, welche Dir ja aber bekannt ist.

Selbstverständlich kann man mit dem AG über das Gesetz hinausgehende Regelungen treffen. Man sollte nur bei Vorgängen welche Gerichtsrelevant werden könnten sich immer an das Gesetz halten, damit hier kein Formfehler entststehen kann, denn Gerichte verwerfen gerne Klagen wegen begangener Formfehler.

Es ist weiter leider auch nicht die Regel, das es einen bundesweiten Betrieb mit nur einer SchwbV gibt der eine solche Größe hat auch was die Anzahl der Schwbs betrifft. Du hattes ja geschrieben du bist SchwbV und nicht GSchwbV oder habe ich hier etwas falsch gelesen>

Habt ihr auch nur einen BR> Denn sollte ihr mehrere BRs haben, so hättet ihr ggf. auch mehrer SchwbV wählen müssen. Denn auch in selbstständigen Teilbetrieben ist sofern die 5 Wahlberechtigten gegeben sind eine SchwbV zu wählen.

Die Struktur der SchwbV richtet sich an der Struktur der BR!!

Bürobesprechung der SBV

Andr, Tuesday, 27.02.2007, 19:52 (vor 6275 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard!

Vielen Dank für die vielen Hinweise, die mir wieder ein ganzes Stück weiter helfen. Vor allem für die schnelle Beantwortung, denn diese Fragen begleiten mich zur Zeit täglich. Auch muss in solchen Punkten die Argumentation vor dem AG sicher sein!;-)
Ich werde noch mal Deine Stichpunkte im SGB IX und in den Kommentaren nachlesen.

Ja, Du hattest richtig gelesen. Ich bin SchwbV, wir haben aber auch einen GBR und eine GSchwbV.

Will damit sagen, dass alles soweit seine Richtigkeit hat.

Also nochmals vielen Dank an Dich für die wertvollen Informationen, die sicher nicht nur mir helfen! :-)

Herzlichen Gruß
Andrea

Bürobesprechung der SBV

hackenberger, Wednesday, 28.02.2007, 08:21 (vor 6275 Tagen) @ Andr

Hallo Andrea,

ich verstehe aber immer noch nicht, wie bei Dir also auch bei bestehen einer GSchwbV es dazu kommt, dass Du freigestellte bundesweit tätige Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen bist. Du bist doch eine VPSchwb (örtl.), wie kommt es dann zur bundesweiten Zuständigkeit> Hat euer Betrieb (örtl.) bundesweite Außenstellen welche nicht als Teilbetriebe selbstständig sind also eine MA-Vertretungen wählen/ wählen können>

Bürobesprechung der SBV

Andrea, Wednesday, 28.02.2007, 13:13 (vor 6275 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard!

Genau wie Du es beschreibst ist es. Wir haben einen Geschäftssitz mit BR und einer VPSchwb mit bundesweit verteilten Außenstellen. Alles ist gut gestreut im Bundesgebiet und somit sehr schwierig für BR und SBV zu gestalten. Ein Teil freigestellter BR am Geschäftssitz und auch freigestellte BR und VPSchwb an anderem Arbeitsort. Gut gemischt und alles nicht so einfach!

RSS-Feed dieser Diskussion