Arzt von Schweigepflicht entbinden? (Kündigung)

Annegret64, Tuesday, 27.02.2007, 16:08 (vor 6276 Tagen)

Hallo,

das Integrationsamt verlangt von mir (schwerbehindert, z.Z. Therapie wegen Krebs), dass ich alle Ärzte, Krankenkasse, Rehaklinik von der Schweigepflicht entbinde und will dann die Gutachten, die ich natürlich bezahlen soll, an alle anderen Behörden sowie an meinen Arbeitgeber, der mir kündigen will, weiterleiten. Dabei ist noch nicht mal ein Bescheid erstellt worden. Die Anhörung könnte wegen Krankheit bisher auch nicht erfolgen. Soll ich jetzt schriftlich machen. Sollte ich bereits in dieser Phase eine Entbindungserklärung in dieser Form zu akzeptieren> Ich habe Angst, dass mir dadurch erhebliche Nachteile entstehen.

Danke, Annegret

Arzt von Schweigepflicht entbinden?

David ⌂, NRW, Tuesday, 27.02.2007, 22:22 (vor 6276 Tagen) @ Annegret64

Hallo Annegret,


liegt hier möglicherweise ein Missverständnis vor >>

» und will dann die Gutachten, die ich natürlich
» bezahlen soll, an alle anderen Behörden sowie an meinen Arbeitgeber
» mir kündigen will, weiterleiten.

Setze Dich doch bitte noch einmal gemeinsam mit Deiner Schwerbehindertenvertretung und dem Vertreter des Integrationsamtes zusammen und erörtere die Absicht des Integrationsamt mit ihnen.


Gruß
David

VPschwbM

Arzt von Schweigepflicht entbinden?

hackenberger, Wednesday, 28.02.2007, 08:15 (vor 6275 Tagen) @ Annegret64

Hallo Annegret,

ich kann auch hier die Aussage von David nur unterstützen. Setze dich gemeinsam mit der SchwbV und dem IA zusammen und beredet die gesamte Angelegenheit.

Selbstverständlich benötigt das IA, sofern der AG aus gesundheitsgründen kündigen möchte und hier also von einer negativen Gesundheitsprognose ausgeht, Unterlagen der behandelden Ärzte wenn es diese Kündigung, also auch den Kündigungsgrund "negativen Gesundheitsprognose" des AG abwehren möchte.

Man kann ja notfalls auch die Entbindung von der Schweigepflicht und die sich hier dann mögliche Nutzung von geschützten Daten einschränken, also auch die Weitergabe an andere Dritte (außer IA) einschränken.

Arzt von Schweigepflicht entbinden?

Annegret64, Wednesday, 28.02.2007, 18:16 (vor 6275 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

bei mir in der Firma gibt es zwar über 100 Mitarbeiter, aber keinen Betriebsrat und keine Schwerbehindertenvertretung. Das macht es ja so
schwierig. In dem Formblatt selbst steht:

"Ich genehmige die Verwertung der ärztlichen Stellungnahmen im Verfahren auf Zustimmung zur Kündigung bzw. zur Beendigung meines Arbeitsverhältnisses. Das schließt ggf.die Bekanntgabe der wesentlichen Ergebnisse an den Arbeitgeber mit ein."

"Ggf." und "wesentlich" sind ja sehr schwammige Begriffe.

Ich habe mir jetzt gedacht, dass ich nur meinen Hausarzt und die Tumorambulanz von der Schweigepflicht entbinde und zwar nur gegenüber den I-Amt. In der Kostenübernahmeerklärung würde ich vermerken, dass ich auch nur diese Kosten tragen werde. Die Weitergabe irgendwelcher Daten an Dritte untersage ich. Kann man sowas machen>

Oder würdet Ihr sagen, ist doch eh egal, weil man unter derartigen Voraussetzungen, sollte man in den Job zurückkehren, eh rausgeeckelt wird>

Danke vorab,
Annegret

Arzt von Schweigepflicht entbinden?

hackenberger, Wednesday, 28.02.2007, 20:25 (vor 6275 Tagen) @ Annegret64

Hallo Annegret,

man kann zum einen durchaus auch in einem im Formblatt vorgegebenen Text einen Zusatz anbringen. Weiter kenne ich es nicht und kann es auch nicht nachvollziehen, dass hier dem AN der gekündigt werden soll, also Dir, Kosten entstehen, weil das IA bei Ärzten Auskünfte einholt. Hast Du das ganze schon einmal mit dem SB des IA besprochen>>>

Arzt von Schweigepflicht entbinden?

David ⌂, NRW, Wednesday, 28.02.2007, 21:20 (vor 6275 Tagen) @ Annegret64

Hallo Annegret,

ich denke Du benötigst unbedingt eine professionelle Rechtsberatung. Das soll nicht heißen gegenüber dem IA, sondern jemanden der Dich an die Hand nimmt und mit Dir die gesamte Lage gemeinsam mit dem IA überblickt.

Zu nennen sind dabei der VDK, bekannte Gewerkschaften oder ein Rechtsanwalt für Arbeits- und Sozialrecht.

Gruß

David

VPschwbM

Kosten von ärztlichen Gutachten im Kündigungsschutzverfahren

Wolfgang E., Thursday, 01.03.2007, 08:59 (vor 6274 Tagen) @ Annegret64

» Das Integrationsamt... will Gutachten, die ich natürlich bezahlen soll...

Auch hier gilt der Rechtsgrundsatz, dass Gutachten, die der Beschäftigte selbst anfordert, vom Beschäftigten zu zahlen sind, und Gutachten, die die Behörde beim Arzt anfordert, von der Behörde zu zahlen sind.

Arzt von Schweigepflicht entbinden?

traute, Thursday, 01.03.2007, 14:17 (vor 6274 Tagen) @ Annegret64

Dabei ist noch nicht mal ein Bescheid
» erstellt worden.

hallo annegret,
von welchem bescheid sprichst du hier> ich rate dir dringend, wie die anderen auch, suche dir rechtsbeistand. du kannst dem IA mitteilen, dass du nicht einwilligst, deine daten(diagnosen) dem AG mitzuteilen. wohl aber werden sie den AG mitteilen, ob eine positive oder negative zukunftsprognose besteht.

gruß, traute

Arzt von Schweigepflicht entbinden?

hackenberger, Tuesday, 06.03.2007, 09:33 (vor 6269 Tagen) @ Annegret64

Hallo Annegret64,

ich habe mich noch einmal etwas schlauer gemacht. Der Sachverhalt ist also so, grundsätzlich zahlt der Auftrageber eventuell anfallende Kosten für Gutachten usw. Beauftragt also das IA den Arzt ein Gutachten zu erstellen (Amtsermittlung) trägt auch das IA die Kosten.

Die Unterlagen, also auch Gutachten werden zwar Bestandteil der Akte beim IA, sie werden aber keinem „Dritten“ also auch nicht dem AG zur Kenntnis gegeben. Der AG kann sofern er von seinem Recht der Akteneinsicht gebrauch macht nur die Daten einsehen welche Aussagen über die Beschäftigungsmöglichkeit am konkreten Arbeitsplatz wiedergeben. Dieses sind die Angaben/Aussagen welche auch vom betriebsärztlichen Dienst (Betriebsarzt) an den AG weitergegeben werden dürfen. Alle anderen Daten werden dem AG nicht zur Kenntnis gebracht. Sie werden ggf. geschwärzt. Hierzu zählen dann auch Daten welche Rückschlüsse auf den behandelnden Arzt und somit das Fachgebiet benennen würden.

Der AG bekommt also vom IA bei Akteneinsicht nur Infos wie: Er ist für die Stelle gesundheitlich geeignet ja/nein, er ist ggf. im heben eingeschränkt (kg), der Arbeitsplatz muss auf Grund der Behinderung angepasst werden (Art und Umfang) usw.

Arzt von Schweigepflicht entbinden?

Annegret64, Tuesday, 03.04.2007, 19:16 (vor 6241 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

ich wollte mal von den bisherigen Ergebnissen berichten. Und natürlich gibt es weitere Schwierigkeiten mit dem Integrationsamt.

Der SB des I-Amtes hat mich am Telefon erpresst. Entweder ich unterschreibe die Formulare so wie sie sind, oder er erstellt einfach einen negativen Bescheid. Also, mußte ich die Gutachten bezahlen (auch evtl. alle weiteren im Widerspruchsverfahren) und auf jeglichen Datenschutz verzichten.

Inzwischen hat die Anhörung in schriftlicher Form statt gefunden. Auch die Gutachten, alle für mich positiv, sind da. Trotzdem entscheidet der SB nicht. Erst wollte er, dass das Verfahren bis zu meiner Gesundung im Spätsommer ausgesetzt wird. Der AG hat aber nicht zugestimmt. Jetzt will er wiederum nicht entscheiden, sondern ein weiteres Gespräch im I-Amt, mein Arbeitgeber (also die Anwälte, Betriebsrat etc. gibt es in meiner Firma nicht) und ich. Tja, auch da will ich nicht hin. Ohne Anwalt ginge das ja auch nicht. Und soviel Geld habe ich auch nicht. Was gäbe es da zu verhandeln> In den Gutachten steht ja klar drin, momentan nicht arbeitsfähig, im Spätsommer wieder voll arbeitsfähig. Der SB meinte, ich sollte Abfindungsverhandlungen mit dem AG führen. Ich finde ja nicht, dass das eine Aufgabe des I-Amtes ist. Ein Problem ist, dass der immer alles telefonisch macht. So habe ich nichts für den Anwalt in der Hand. Ich gehe jetzt nicht mehr ans Telefon und rufe auch nicht zurück. Was soll ich tun, wenn schriftlich ein weiterer Termin genannt wird> Muß ich da hin> Kann ich sagen, Anhörung hat ja schon stattgefunden. Kann ich verlangen, dass das schriftlich erfolgt> Kann ich Gründe verlangen, warum jetzt schon wieder eine Anhöhrung stattfinden soll> Und kann ich verlangen, dass der Termin verschoben wird, damit ich mich anwaltlich beraten kann>

Meine zweite Frage: ich ziehe demnächst in ein anderes Bundesland. Welches I-Amt wäre dann für mich zuständig>

Danke schon mal vorab, Annegret

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