Freistellung von Stellvertreter der SchwbV (Gesamt-Konzern-SBV)

lyle @, Wednesday, 28.02.2007, 09:47 (vor 6275 Tagen)

Wie ich erfahren habe wurde der Stellvetreter der SchwbV vom Arbeitgeber bezahlt freigestellt. Ist eine solche Freistellung überhaupt rechtlich in Ordnung da diese Freistellung ja auch die Geschäftsführung der SchwbV betrifft>
Kann die SchwbV dagegen vorgehen>

Freistellung von Stellvertreter der SchwbV

hackenberger, Wednesday, 28.02.2007, 11:06 (vor 6275 Tagen) @ lyle

Hallo Iyle,

der AG kann AN und auch Mandatsträgern immer über die Gesetze hinausgehende Leistungen gewähren. Auch die Freistellung ist eine solche.

Der AG darf aber nicht in die Aufgabenregelung der Mandatsträger eingreifen. Wann und in welcher Form eine Stellvertretung eingesetzt wird, regelt das Gesetz (hier also das SGB IX).

Eine Einmischung des AG in die Aufgaben/Aufgabenverteilung/Steuerung der SchwbV ist eine rechtlich angreifbare Mandatsbehinderung.

Gemäß SGB IX regelt dieses also der/die gewählte VPSchwb. Sie muss ihre Verhinderung feststellen und hat dann den Rechtsanspruch auf die Stellis zurückzugreifen oder nicht.

Auch die Regelung bei mehr als 100 Schwbs, dass hier der/die 1. Stelli zur dauerhaften Aufgabenerledigung herangezogen werden kann, ist ein Rechtsanspruch der in Anspruch genommen werden kann, nicht muss. Die Entscheidung hierüber obliegt auch wieder der/dem gewählten VPSchwb.

Nimmt der/die VPSchwb aber mögliche Inanspruchnahme von Stellis nicht wahr und leidet darunter das Mandat bzw. erfolgt/ergibt sich daraus ein Nachteil für die Schwbs bzw. kann man ihr auf Grund dessen vorhalten, dass sie gegen ihr Aufgaben/Pflichten gem. SGB IX (hier besonders § 95) verstößt.

Dieses kann dann zur Folge haben, dass die Wähler ihr unter Inanspruchnahme des IA das Mandat entziehen lassen können.

Noch einmal, die SchwbV ist kein Gremium. Sie ist eine Einpersonen-MA-Vertretung mit Stellvertretern welche gem. SGB IX in Anspruch genommen werden können!

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