Redebeitrag bei BR-Versammlung (Allgemeines)

Helga, Wednesday, 28.02.2007, 20:55 (vor 6274 Tagen)

Hallo und Guten Abend,
wie kann ich es anstellen das der BR_Vorsitzende einen Tagesordnungspunkt für die SBV aufnimmt> Rechtlich ist das wohl nicht definiert soweit ich rausbekommen habe. Reden kann man nicht mit ihm, hatte in einem Brief darum gebeten(im Zuge einer kollegialen Zusammenarbeit) Antwort: keine, Tagesordnung steht fest.

Redebeitrag bei BR-Versammlung

David ⌂, NRW, Wednesday, 28.02.2007, 21:39 (vor 6274 Tagen) @ Helga

Hallo Helga,


kurze Frage vorweg: Meinst Du BR Situng oder Betriebsversammlung > (Aber nur rein förmlich gemeint).

Du hast bei beiden ein Rederecht, was Dir niemand verweigern kann. Ebenso kannst Du sogar nach SGB IX unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung setzen lassen:


SGB IX § 95 Abs.4)
1Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. 2Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen oder ist sie entgegen Absatz 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt; die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechtes über die Aussetzung von Beschlüssen gelten entsprechend. 3Durch die Aussetzung wird eine Frist nicht verlängert. 4In den Fällen des § 21e Abs. 1 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Schwerbehindertenvertretung, außer in Eilfällen, auf Antrag eines betroffenen schwerbehinderten Richters oder einer schwerbehinderten Richterin vor dem Präsidium des Gerichtes zu hören


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Viele Grüße.

David
VPschwbM

Redebeitrag bei BR-Versammlung

Helga, Thursday, 01.03.2007, 09:08 (vor 6274 Tagen) @ David

Danke David, es sind Betriebsversammlungen die ich meine.

Redebeitrag bei BR-Versammlung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 28.02.2007, 21:46 (vor 6274 Tagen) @ Helga

Hallo Helga,
wenn du wie geschrieben die Betriebsversammlung meinst, dann kannst du dich auf dén §95(8) im SGB IX berufen.
Die Schwerbehindertenvertretung kann an Betriebsversammlungen in Betrieben teilnehmen, für die sie als Schwerbehindertenvertretung zuständig ist, und hat dort ein Rederecht.

Tipp: Ein Briefverkehr zwischen beiden Interessensvertretungen ist m.E. nicht der erstbeste Weg um miteinander zu kommunizieren. Ein vertrauensvolles Gespräch wäre der bessere Weg. So könnten beide ihre Standpunkte, bedenken und Anliegen besprechen.
Nur durch die vertrauensvolle Zusammmenarbeit zwischen BR und SchwbV kann das maximale für die KollegInnen getan werden. Bitte versuche es auf diese Art.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Redebeitrag bei BR-Versammlung

Helga, Thursday, 01.03.2007, 09:07 (vor 6274 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Danke Hans-Peter, Deinen Tipp habe ich schon vor Jahren befolgt. leider ist mit dem Vorsitzenden kein vertrauensvolles Gespräch möglich! Er läßt da nicht drauf ein, warum auch immer. Mir wurde schon gedroht das er mich polizeilich aus Besprechungen,z.Bsp. mit Arbeitgeber entfernen läßt (Hausrecht)-:) Das Rederecht hat er mir vor 2 Jahren eingeräumt, ich mußte unter Anregungen/Wortmeldungen die Hand erheben dann durfte ich gnädigerweise etwas sagen. Die Vertretungen der Menschen mit Behinderung sind doch keine Bittsteller! Ich stehe natürlich da auch unter einer gewissen Anspannung, weil ich Obacht geben muß das er mich dann nicht übersieht.

Redebeitrag bei BR-Versammlung

hackenberger, Thursday, 01.03.2007, 15:31 (vor 6274 Tagen) @ Helga

Hallo Helga,

Hans-Peter hat ja auf Dein Recht, deine Rechtsgrundlage hingewiesen. Hier musst Du nun für dich die Entscheidung treffen, willst Du es umsetzen ja oder nein> :-(

Hier noch einmal der Gesetzestext des § 85 Abs. 8 SGB IX

Die Schwerbehindertenvertretung kann an Betriebs- und Personalversammlungen in Betrieben und Dienststellen teilnehmen, für die sie als Schwerbehindertenvertretung zuständig ist, und hat dort ein Rederecht, auch wenn die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung nicht Angehörige des Betriebes oder der Dienststelle sind.

Du sollest Dir wirklich überlegen, entweder in einem vertrauensvollem Gespräch oder wenn dieses wirklich nicht geht dann dem BR-Vorsitzenden den Gesetzestext in Schriftform zur Verfügung zu stellen.

Eine weiter Möglichkeit wäre dieses im Rahmen der BR-Sitzung zu tun.

Der BR-Vorsitzende hat in diesen Punkten nicht das Recht die über den Umweg "Hausrecht" hier entfernen zu lassen.

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