Zusatzurlaub bei Gleichstellung (Zusatzurlaub)

Nobbi @, Darmstadt, Sunday, 04.03.2007, 12:48 (vor 6271 Tagen)

Hallo,

ich bin seit Mai 06 neu im BR und seit Januar 07 auch SBV.
Da ich noch nicht so viel Wissen habe, hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen.
Ein Kollege hat 30° Grad der Behinderung und wurde in 04 Gleichgestellt.
In 05 und 06 hat er 5 Tage mehr Urlaub bekommen, in 07 nun nicht mehr.
Laut Gesetz ist dies auch richtig, aber meine Frage: Kann man durch die 2 malige gebung des Urlaubs hier nicht eine Betriebliche Übung geltent machen>.

Mfg

Norbert

Zusatzurlaub bei Gleichstellung

David ⌂, NRW, Sunday, 04.03.2007, 19:28 (vor 6271 Tagen) @ Nobbi

Sorry Nobbi,


bei allem Respekt. Ich zitiere kurz einmal ein Wort von einem guten Freund:

Das Gegenteil von Gut ist Gut gemeint.

Ich glaube, dass wir unsere Arbeit und und unsere Glaubwürdigkeit in Frage stellen, wenn wir uns zu sehr von dem uns vorgegebenen Weg entfernen.

Sicherlich ist jedes Engagement für unsere schwerbehinderten und behinderten Freund-e/-innen gut und wichtig. Aber wir sollten doch sicherlich auch darauf achten, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen. Im Sinne aller Betroffenen.

Mit den besten Grüßen

David
VPschwbM

Zusatzurlaub bei Gleichstellung

Nobbi, Monday, 05.03.2007, 20:15 (vor 6270 Tagen) @ David

Hallo David,

dies war nur eine Frage, keine Geplante Aktion.

Dank deiner Antwort bin ich nun etwas schlauer und werde es in diesem Sinne behandeln.

Gruß

Norbert

Zusatzurlaub bei Gleichstellung

traute, Thursday, 08.03.2007, 17:14 (vor 6267 Tagen) @ Nobbi

hallo norbert,
wenn ein tarifvertrag oder eine dienst/betriebsvereinbarung etwas besseres aussagt, als das gesetzt, gilt dieses. beim MTarb für arbeiter des bundes und der länder in schleswig-holstein ist dieses der fall. so bekommen MA mit einem GdB ab 30 ohne gleichgestellt zu sein, einen zusatzurlaub von 3 tagen.

bitte schau in deinen TV (falls es einen gibt) oder erkunfe, ob es DV/BV diesbezüglich gibt.

gruß, traute

Zusatzurlaub bei Gleichstellung

Ede vom Bayerwald, Friday, 09.03.2007, 07:47 (vor 6266 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

das mit dem MTarb war in ganz Deutschland so nach meinem Wissen.
Mit dem TV-L wurde dies jetzt zu einer Besitzstandregelung, d.h. neue Kollegen, die erst ab dem 01.November 2006 eingestellt wurden, haben diese drei zusätzlichen Urlaubstage in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung nicht mehr!!
Die "alten" Kollegen behalten nach Tarifvertrag diese drei Tage solange sich bei dem Grad der Behinderung nichts ändert.

Aber ACHTUNG!!!
Wenn ein Kollege/in also einen Bewährungs-GdB von 50 erhält, wg. z.B. Krebs für ein paar wenige Jahre und er/sie dann wieder unter den GdB von 50 fällt, so ist der Besitzstand der drei Urlaubstage nicht mehr gegeben und der Kollege muß sich mit dem normalen tariflichen Urlaub begnügen!!!

Gruß Ede

Zusatzurlaub bei Gleichstellung

traute, Friday, 09.03.2007, 08:00 (vor 6266 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

hi ede,
danke für die info. unser haus hat sich dem TV-L bisher nicht angeschlossen.
gruß, traute

» Hallo Traute,
»
» das mit dem MTarb war in ganz Deutschland so nach meinem Wissen.
» Mit dem TV-L wurde dies jetzt zu einer Besitzstandregelung, d.h. neue
» Kollegen, die erst ab dem 01.November 2006 eingestellt wurden, haben diese
» drei zusätzlichen Urlaubstage in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung
» nicht mehr!!
» Die "alten" Kollegen behalten nach Tarifvertrag diese drei Tage solange
» sich bei dem Grad der Behinderung nichts ändert.
»
» Aber ACHTUNG!!!
» Wenn ein Kollege/in also einen Bewährungs-GdB von 50 erhält, wg. z.B.
» Krebs für ein paar wenige Jahre und er/sie dann wieder unter den GdB von
» 50 fällt, so ist der Besitzstand der drei Urlaubstage nicht mehr gegeben
» und der Kollege muß sich mit dem normalen tariflichen Urlaub begnügen!!!
»
» Gruß Ede

Zusatzurlaub bei Gleichstellung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 09.03.2007, 18:49 (vor 6266 Tagen) @ Nobbi

Hallo Norbert,

» Ein Kollege hat 30° Grad der Behinderung und wurde in 04 Gleichgestellt.
» In 05 und 06 hat er 5 Tage mehr Urlaub bekommen, in 07 nun nicht mehr.

Um dies korrekt betrachten zu können ist es notwendig mehr Details zu erfahren.
Es gibt Ausnahmen im Öff. Dienst, insbesondere in Hessen und im Saarland.
Außerdem wie bereits geschrieben ist es möglich, dass ein TV was "Günstigeres" regelt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

RSS-Feed dieser Diskussion