Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung (Stellvertreter/in)

shotokan-man, Tuesday, 06.03.2007, 12:31 (vor 6262 Tagen)

Hallo erstmal,

ich bin der Markus, arbeite in einem kleinen Amtsgericht, bin 32 Jahre alt und war nun schon 2x4 Jahre stellv.Vertrauensmann.
Im Januar bin ich nun an diese kleine Behörde aus privaten Gründen gewechselt und wurde wieder zum stellv. Vertrauensmann gewählt. Darüber habe ich mich natürlich gefreut.

Nun habe ich ein Problem was ich auch in meinen bisher 8 Jahren Laufzeit noch nirgends erlebt oder gehört habe und gar nicht weiß, wie ich das Euch erklären soll. Ich versuche es einfach mal:


Der Schwerbehindertenvertrauensmann ist seit seiner Krebs Krankheit nur noch schlecht gelaunt, greift jeden an anstatt ihm zu helfen, geht gegen die eigenen Leute was auch anschwärzen beim Dienstleiter geht usw.

Dies ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung. Mehrere Gespräche mit ihm haben nichts gebracht. Er ist dafür bekannt, weil er meint er ist seit 35 Jahren Beamter, kann nicht gekündigt werden und meint sich mit jedem anlegen zu müssen. Leider auch mit seinen ganzen Kollegen und Kolleginnen.

Es geht´nun darum, dass dieser "Vertrauensmann" natürlich an den Chefgesprächen sowie Personalratssitzungen teilnimmt.
Einmal war ich als stellvertreter dabei und da meinten die Leute dass er eben immer sich aufregt über alles und jeden, alles schlecht macht und sogar den Chef anmacht und damit keine vertraulichen Gespräche oder sonstiges möglich sind.

Nun fragte mich der Personalrat ob es nicht eine Möglichkeit gibt, es dem Vertrauensmann zu verbieten hier teilzunehmen und statt dessen ich als stellv.Vertrauensmann an den Sitzungen teilnehme da sie sich sonst weigern, überhaupt Sitzungen abzuhalten da sie diesen Herrn nicht mehr dabei haben möchten. Ein vertrauliches Gespräch ist auch nicht möglich, außerdem sind es viele Sachen die auch den Vertrauensmann betreffen, diese aber nicht direkt dann besprochen werden können weil er dabei ist. Alle, egal ob Chef, Dienstleiter, Personalrat und Frauenbeauftragte, alle möchten dass er nicht mehr teilnimmt.


Gibt es da eine Möglichkeit etwas zu machen gegen einen solchen Querolanten, dass ich dabei bin anstatt der Vertrauensmann>

Ich hoffe ihr helft mir weiter, ich weiß auch nicht wo ich mich hinwenden könnte. DANKE


Euer Markus

Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung

hackenberger, Tuesday, 06.03.2007, 14:22 (vor 6261 Tagen) @ shotokan-man

Hallo Markus,

hier stellt sich erst einmal die Frage: Wenn er sich so negativ verhält und alle Hilfe abweist also verhindert, warum habt ihr ihn dann gewählt>

Wenn er wirklich mit seinem Verhalten dem Mandat und somit den schwerbehindertne Koll. schadet und keine Hilfe möglich ist, müsst ihr ggf. nachdenken ob er noch der richtiget "Mann am richtigen Ort" ist. Das SGB IX sieht ja auch für solche Fälle eine Regelung vor.

Versucht aber erst einmal auch unter Einschaltung des IA hier eine Klärung herbei zu führen. Zeigt ihm vor allem auf, dass ihr auch für seine persönliche/ gesundheitlichen Situation durchaus Verständnis habt, sich diese aber nicht negativ auf das Mandat ausüben darf.

Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung

Wolfgang H., Tuesday, 06.03.2007, 14:31 (vor 6261 Tagen) @ shotokan-man

Hallo Markus,

zunächst muss man ja mal festhalten, das die Wahlen erst vor kurzem stattgefunden haben. Die SbM haben den "Chef" zum wiederholten Mal gewählt. Das Klientel der VPS scheint mit der Arbeitsweise zufrieden zu sein. Und das ist doch von der Sache her in Ordnung. :-)

Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung antwort

., Tuesday, 06.03.2007, 15:20 (vor 6261 Tagen) @ Wolfgang H.

» Hallo Markus,
»
» zunächst muss man ja mal festhalten, das die Wahlen erst vor kurzem
» stattgefunden haben. Die SbM haben den "Chef" zum wiederholten Mal
» gewählt. Das Klientel der VPS scheint mit der Arbeitsweise zufrieden zu
» sein. Und das ist doch von der Sache her in Ordnung. :-)

Das ist so eine Sache mit dem Wählen, er wurde mit nur 2 Stimmen gewählt, es sind nur 6 Schwerbehinderte. Das war einmal seine Stimme und die eines Kollegen aus einer anderen Behörde die uns angegliedert ist.

Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung

Wolfgang E., Wednesday, 07.03.2007, 14:23 (vor 6260 Tagen) @ .

» Das ist so eine Sache, er wurde mit nur 2 Stimmen gewählt, es sind nur 6 Schwerbehinderte. Das war einmal seine Stimme und die eines Kollegen aus einer anderen Behörde, die uns angegliedert ist.

Wieso ist das genaue namentliche Abstimmungsverhalten der einzelnen Wähler bekannt> Wurde hier denn keine geheime Wahl durchgeführt, wie im Gesetz vorgeschrieben>

Sofern hier tatsächlich keine geheime Wahl stattgefunden haben sollte, wäre die Wahl nichtig.
www.schwbv.de/urteile/87.html

Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung

Ede vom Bayerwald, Friday, 09.03.2007, 08:33 (vor 6259 Tagen) @ Wolfgang E.

» Wieso ist das genaue namentliche Abstimmungsverhalten der einzelnen
» Wähler bekannt> Wurde hier denn keine geheime Wahl durchgeführt, wie im
» Gesetz vorgeschrieben>
»
» Sofern hier tatsächlich keine geheime Wahl stattgefunden haben sollte,
» wäre die Wahl nichtig.
» www.schwbv.de/urteile/87.html

Hallo,
Also wenn nur wenige Kollegen zur Wahl erschienen sind, hier wohl nur der fragliche Kollege und ein weiterer, so ist auch bei peinlichst genauer Einhaltung aller Regelungen zur geheimen Wahl mit absoluter Sicherheit davon auszugehen, wer dieser Vertrauensperson seine Stimme gegeben hat.

Da dürfte für Wahlanfechtung oder Nichtigkeitserklärung wohl keine Chance bestehen. Wenn man die VP in diesem Fall los werden wollte, müßte wohl man den Weg beschreiten über IA und Amtsenthebung (1/4 der Wahlberechtigten oder grober Verstoß gegen die Gesetze, z.B. Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht, o.ä.).

Wenn übrigens ein Verstoß gegen die Gesetze vorliegen sollte bei der VP, so dürfte diese als Beamter auch dienstrechtlich gewaltig unter Druck kommen können. Ein Beamter ist immer im Dienst und hat sich immer den Gesetzen entsprechend zu verhalten (sogar in seiner Freizeit und während der Pensionszeit). Wenn da was wäre, insbesondere natürlich wegen Verletzung der Geheimhaltungspflicht!, so könnte, besser müßte sowohl AG als auch Personalrat schon alleine deswegen tätig werden.

In einem Diziplinarverfahren, dessen Beantragung man in solch einem Fall schon zumindest genau erwägen sollte, (auch vom PR her!!) kann einem Beamten doch ganz gewaltige Restriktionen auferlegt werden, bis hin zum Kürzen des Gehaltes oder der Pension.

Und wenn die Situation so verfahren ist, wie berichtet, dann ist wirklich schnellstens zu überlegen, ob diese VP der Gruppe der Behinderten weiterhin schaden darf, oder ob man, um weiteren Schaden von dieser Gruppe abzuwenden, diesem Kollegen in Form eines "Disziplinarverfahrens schaden" will (Wenn der anders nicht zur Besinnung gebracht werden kann!!).

Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung

hackenberger, Friday, 09.03.2007, 10:21 (vor 6259 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo,

» Wenn übrigens ein Verstoß gegen die Gesetze vorliegen sollte bei der VP,
» so dürfte diese als Beamter auch dienstrechtlich gewaltig unter Druck
» kommen können. Ein Beamter ist immer im Dienst und hat sich immer den
» Gesetzen entsprechend zu verhalten (sogar in seiner Freizeit und während
» der Pensionszeit). Wenn da was wäre, insbesondere natürlich wegen
» Verletzung der Geheimhaltungspflicht!, so könnte, besser müsste sowohl AG
» als auch Personalrat schon alleine deswegen tätig werden.

Disziplinarechtlich bzw. gar ein Disziplinarverfahren wird es nur dann interessant/ geben wenn hier ein Vorsatz zum Schaden anderer nachweisbar wäre.

Denn auch bei "rot über die Straße gehen oder ein Stoppschild überfahren" ist ein Verstoß, hier wird es ab keine Disziplinarmaßnahmen für Beamte geben. Es sei denn ich habe es mit Vorsatz und dem Ziel andere zu schädigen getan bzw. es wurde ein andere merklich geschädigt.

Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung Antwort

m. shotokan-man, Tuesday, 06.03.2007, 15:21 (vor 6261 Tagen) @ Wolfgang H.

» Hallo Markus,
»
» zunächst muss man ja mal festhalten, das die Wahlen erst vor kurzem
» stattgefunden haben. Die SbM haben den "Chef" zum wiederholten Mal
» gewählt. Das Klientel der VPS scheint mit der Arbeitsweise zufrieden zu
» sein. Und das ist doch von der Sache her in Ordnung. :-)


Was meinst du genau mit:

... nachdenken ob er noch der richtiget "Mann am richtigen Ort" ist. Das SGB IX sieht ja auch für solche Fälle eine Regelung vor.

Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung Antwort

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 06.03.2007, 15:26 (vor 6261 Tagen) @ m. shotokan-man

» Was meinst du genau mit:
»
» ... nachdenken ob er noch der richtiget "Mann am richtigen Ort" ist. Das
» SGB IX sieht ja auch für solche Fälle eine Regelung vor.

Guck mal ins SGB IX §94 Abs. 7 Satz 5
Auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen kann der Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt (§ 119) das Erlöschen des Amtes einer Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer Pflichten beschließen.

Mögliche Gründe sind:
wiederholte Verstöße gegen die Schweigepflicht, die Nichtweiterleitung von berechtigten Anliegen der schwerbehinderten Menschen oder die ständige Nichtteilnahme an Sitzungen des Betriebs- bzw. Personalrats und ihrer Ausschüsse sowie die unbegründete gehässige Diffamierung von Betriebsrats- bzw. Personalratsmitgliedern.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Probleme nach Krebserkrankung

Wolfgang E., Tuesday, 06.03.2007, 17:25 (vor 6261 Tagen) @ shotokan-man

» Ein vertrauliches Gespräch ist auch nicht möglich, außerdem sind es viele Sachen, die auch den Vertrauensmann betreffen, diese aber nicht direkt dann besprochen werden können, weil er dabei ist.

Bei Personalmaßnahmen, von denen die Vertrauensperson in eigener Sache betroffen ist, hat die Vertrauensperson bei solchen Punkten wegen Interessenkollision ausnahmsweise die PR-Sitzung vorübergehend zu verlassen und ist in diesen Sonderfällen von ihrem Stellvertreter zu vertreten
(BAG, Beschluss vom 03.08.1999, 1 ABR 30/98).

Danach hat die Vertrauensperson jedoch wieder ein persönliches Teilnahmerecht für den Rest der Personalratssitzung entsprechend der Rechtsprechung für Betriebsräte.

» Der Vertrauensmann ist seit seiner Krebskrankheit nur noch schlecht gelaunt, greift jeden an anstatt ihm zu helfen, geht gegen die eigenen Leute was auch anschwärzen beim Dienstleiter geht usw.

Die im zeitlichen Zusammenhang mit der Krebserkrankung aufgetretenen Verhaltensauffälligkeiten wie überstarke Sensibilität und Reizbarkeit, mit denen die Kollegen und sein Stellvertreter überfordert erscheinen, hängen möglicherweise mit der Krebserkrankung zusammen und sind behinderungsbedingt. Wurde denn der Integrationsfachdienst bzw. der "Psychosoziale Dienst" des Integrationsamts vom Arbeitgeber bzw. dem Arbeitgeberbeauftragten im Rahmen seiner Fürsorgepflicht um Unterstützung gebeten oder wird da von der Leitung des Amtsgerichts nur zugeschaut> Bei einigen der beschriebenen Auffälligkeiten handelt es sich möglicherweise um Probleme, die geradezu typisch für derart schwere, chronische bzw. lebensbedrohliche Erkrankungen sein können. Nähere Arbeitshilfen dazu etwa im Heft 7 unter
www.bar-frankfurt.de/Arbeitshilfen.bar

„Die psychosoziale Betreuung sollte in der Hand von psychosomatisch geschulten Ärzten, klinischen Psychologen und Sozialarbeitern liegen; sie ist bei der Krebskrankheit von besonderer Bedeutung. Dies wird allerdings noch überwiegend verkannt. Je besser der Patient mit seiner Diagnose vertraut gemacht wird, und je mehr ihm Gelegenheit gegeben wird, diesen für ihn taumatischen Schock zu verarbeiten, umso günstiger wird sich auch die spätere Krankheitsverarbeitung gestalten.

Es darf nicht übersehen werden, dass sich der Patient, wie schon erwähnt, äußerlich an die neue Situation gut anpassen kann. Innerlich ist er aber mit Gefühlen und Vorstellungen konfrontiert, mit denen er nicht umgehen kann. In dieser Situation braucht er professionelle Hilfe

Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung

Bodo_S, Castrop-Rauxel, Monday, 13.06.2022, 15:33 (vor 683 Tagen) @ shotokan-man

Hallo liebe Interessenverteter:innen!

Auch wenn der Eintrag von Markus schon eine Weile her ist, so möchte ich seine Schilderungen versuchen zu toppen.

Markus schreibt zu Beginn: "Nun habe ich ein Problem was ich auch in meinen bisher 8 Jahren Laufzeit noch nirgends erlebt oder gehört habe und gar nicht weiß, wie ich das Euch erklären soll. Ich versuche es einfach mal:"

Ich bin seit 2018 1. Stellv. Vertrauensperson in einem kath. Krankenhaus. Die Wahl wurde seinerzeit in zwei Dienststellen in zwei nah beieinanderliegenden Städten durchgeführt. Seit genau dieser Zeit verweigert mir die Vertrauensperson jedwede Zusammenarbeit.

Das bedeutet im Einzelnen:
Mir wird bis heute verschwiegen, wo und in welcher Dienststelle das SBV-Büro ist.

Selbstverständlich erhalte ich insoweit auch keinen Zugang zum Dienst-PC und zu den erforderlichen Unterlagen.

Mir wird vermutlich auf Anweisung des Dienstgebers von der Mitarbeitervertretung die Teilnahme an den MAV-Sitzungen verweigert.

Um Missverständnissen vorzubeugen, aber es geht mir immer nur darum, im Verhinderungsfall (Urlaub, Krankheit, Dienstreise etc.) an den Sitzungen teilzunehmen bzw. auch Zugang zu SBV-Büro zu bekommen.
Uns ja, auch als Ersatzmitglied für die MAV wird mir die Sitzungsteilnahme verweigert.

Ich darf nicht erfahren, wer die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen (Name, Arbeitsplatz etc.) sind. Das heißt auch, dass ich noch nicht einmal die Möglichkeit habe einen verpflichtenden Antrag an die SBV zu stellen eine Versammlung aller schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen einzuberufen. Natürlich kann ich aus diesem Grund auch keinen Antrag an den Widerspruchsausschuss beim Intergrationsamt stellen zur Amtsenthebung der SBV.

Ich darf nicht erfahren, wer die stellv. Vertrauensperson mit der nächsthöheren Stimmenzahl ist.

Ich darf nicht erfahren, ob es in der Einrichtung eine Inklusionsvereinbarung gibt.

Meine Aufforderungen u.a. per E-Mail an die SBV und MAV ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, werden an den Dienstgeber weitergeleitet, der mir seinerseits eine Störung des Betriebsfriedens vorwirft.

Diese zuvor erwähnte Korrespondenz wird sogar in einem allerdings rechtswidrigen bEM zum Hauptthema gemacht.

Und wenn ich schon mal dabei bin, auch die Kostenübernahme für eine SBV-Grundlagenschulung wird mir verweigert. Allerdings habe ich hier erstinstanzlich einen ersten Sieg errungen, aber die Geschichte liegt derzeit beim LAG.

Was ich nicht verschweigen möchte: Ich habe zwischenzeitlich 2 Beschlussverfahren gegen die Vertrauensperson geführt, leider erfolglos. Das zuständige Arbeitsgericht sah in allen Fällen keine Anspruchsgrundlage.

Ein besonderes Geschmäckle hatte die Beschlussverfahren auch. Der Rechtsbeistand der Vertrauensperson ist der Anwalt des Dienstgebers, der auch der Rechtsbeistand der Mitarbeitervertretung ist.

Und wir alle wissen doch, dass die SBV kein Gremium ist. Und dennoch kam die SBV zum ersten Gütetermin gemeinsam mit der Personalleitung und einem Vertreter der Mitarbeitervertretung.

Hier hat im Übrigen der gegnerische Rechtsbeistand immer wieder vorgetragen, dass die SBV seit 2018 nicht ein einziges Mal (!) verhindert war.

Und weil ich vor geraumer Zeit ein bEM-Gespräch verlassen habe, nachdem mehrere Personen dabei waren die ich aber zuvor abgelehnt habe, hat mein Dienstgeber eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen.

Das Integrationsamt hat sich vollumfänglich an die Seite des DG gestellt und der Kündigung zugestimmt.

So, liebe Interessenvertreter:innen, kann das noch jemand toppen?

Viele Grüße
Bodo

Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung

Cebulon, Monday, 13.06.2022, 19:00 (vor 683 Tagen) @ Bodo_S

Und wenn ich schon mal dabei bin, auch die Kostenübernahme für eine SBV-Grundlagenschulung wird mir verweigert. Allerdings habe ich hier erstinstanzlich einen ersten Sieg errungen, aber die Geschichte liegt derzeit beim LAG.

Hallo Bodo, wenn hier das Kirchenrecht auf das staatliche Recht des § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX verweisen oder eine vergleichbare Regelung haben sollte, so hat der erste Stellvertreter klaren Rechtsanspruch auf Grundlagenschulung. Gibt es schon einen Verhandlungstermin beim Landesarbeitsgericht und wann genau war diese Schulung? Geht es da um die Schulung an sich oder „nur“ um die Höhe der Kosten?

Und weil ich vor geraumer Zeit ein bEM-Gespräch verlassen habe, nachdem mehrere Personen dabei waren die ich aber zuvor abgelehnt habe, hat mein Dienstgeber eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen.

Das war eher „suboptimal“: Ich wäre dageblieben und hätte diese Personen freundlich und bestimmt gebeten, den Raum zu verlassen. Ordentliche oder eine fristlose Kündigung? Ordnungsgemäßes BEM-Angebot ist das ohnehin nicht, wenn Arbeitgeber mit abgelehntem „Gefolge“ erscheint laut ständiger Rechtsprechung.

Gruß,
Cebulon

Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung

Bodo_S, Castrop-Rauxel, Tuesday, 14.06.2022, 08:39 (vor 683 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

das erkennende ArbG hat sich genau an die Richtlinien des BAG gehalten und antragsgemäß entschieden.

Der Dienstgeber bestreitet grundsätzlich die Notwendigkeit von SBV-Grundlagenschulungen. Sowohl die Kosten (auch die Fahrtkosten) als auch inhaltlich sieht man keinen Bedarf.

Außerdem sieht man ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl des Schulungsanbieters d.h. auf keinen Fall darf es eine DGB-Gewerkschaft sein.

Das Verfahren vor dem zuständigen LAG wird erst im September weitergeführt.

Die Interessengegener MAV und SBV stehen nicht nur in dieser Frage stramm an der Seite des DG.

Gruß Bodo

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