Mobbing durch 1. Stellvertreter (Stellvertreter/in)

Wenzel, Tuesday, 06.03.2007, 13:20 (vor 6271 Tagen)

Hallo,
ich bin seit 10 Jahren die Schwerbehindertenvertrauensperson in meiner Dienststelle und arbeite in Teilzeit 3 ganze Tage in der Woche. Seit mehreren Monaten verhält mein 1. Stellvertreter (mit psychischer Behinderung) sich mir gegenüber aggressiv und ungehobelt. D.h. er hat mir "verboten" an den Personalratssitzungen teilzunehmen, weil er dort hingehen will. Das Betriebsklima versucht er zu vergiften, indem er mir immer wieder sagt, dass der PR mich haßt und alle KollegInnen gegen mich sind. Um das zu klären hatte ich ein Gespräch mit dem PR-Vorsitzenden, der sich ganz im Gegenteil für die gute bisherige Zusammenarbeit bedankte und die anderen KollegInnen wollen zum Teil nichts mit meinem 1. Stellvertreter zu tun haben, da sie an seiner Schweigepflicht zweifeln. Bei Gesprächen vergreift er sich im Ton, schreibt jedes meiner Worte als Beweis mit oder läßt mich einfach stehen und geht. Da mir das Verhalten ganz schön zusetzt und ich momentan auch nich weiter weiß, habe ich ihm jeden persönlichen Kontakt und die vertrauensvolle SBV-Zusammenarbeit aufgekündigt. Der PR möchte sich aus allem heraushalten. Wie soll es jetzt weitergehen und was kann ich machen>:-(
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Mobbing durch 1. Stellvertreter

hackenberger, Tuesday, 06.03.2007, 14:29 (vor 6271 Tagen) @ Wenzel

Hallo Wenzel,

schaue einmal hier: http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=4521 dürfte sich in Teilen ähnlich sein.

Grundsätzlich ist es aber so: Es wurde eine Vertrauensperson gewählt und nur diese ist im Mandat. Es sein denn es trifft die Ausnahmeregelung (Möglichkeit) bei mehr als 100 Schwerbehinderten mit der dauerhaften Übertragung der Aufgaben auf den 1. Stelli zu.
Die Vertrauensperson erklärt ihre Verhinderung bzw. stellt diese fest. Nur dann, und nur dann rückt für dei Zeit der Verhinderung der 1. Stelli nach. Somit ist auch ganz klar, sofern Du nicht verhindert bist, nimmst Du ALLE Aufgaben war. Der Stelli kann Dir nichts, aber auch gar nichts verbieten!
Sofern Du in den 3 Tagen deiner Anwesenheit alle Aufgabe die anfallen und auch alle Sitzungen/Termine wahrnehmen kannst kommt auch der 1. Stelli ggf. überhaupt nicht zur Mandatsausübung.
Auch hier den Rat, ggf. auch einmal den Vermittlungsversuch mit dem IA zu prüfen.

PS: gehe bitte mit dem Wort "Mobbing" sehr behutsam um. Nutze hier einmal den Suchbegriff "Mobbing" dazu haben wir schon einiges geschrieben. Auch bezüglich des Umganges mit diesem Wort.

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