Wahrnehmung Doppelmandat BR und SVP (Wahlen)

Maennchen Elke @, Frankfurt, Thursday, 08.03.2007, 13:13 (vor 6268 Tagen)

Ich habe Probleme in meinem BR das Mandat des BR und des SVP gleichzeitig wahrzunehmen. Mein BR behauptet, das sei nicht möglich und im § 32 BetrVG auch nicht genannt. Ich würde in Interessenkonflikte kommen.
Gibt es ähnliche Fälle und auf welche Rechtgrundlage kann ich das stellen. Welche Möglichkeiten habe ich das rechtlich feststellen( Feststellungsklage>) zu lassen oder gibt es schon Urteile>

Wahrnehmung Doppelmandat BR und SVP

Wolfgang Kusterer, Thursday, 08.03.2007, 13:49 (vor 6268 Tagen) @ Maennchen Elke

» Ich habe Probleme in meinem BR das Mandat des BR und des SVP gleichzeitig
» wahrzunehmen. Mein BR behauptet, das sei nicht möglich und im § 32 BetrVG
» auch nicht genannt. Ich würde in Interessenkonflikte kommen.
» Gibt es ähnliche Fälle und auf welche Rechtgrundlage kann ich das stellen.
» Welche Möglichkeiten habe ich das rechtlich feststellen(
» Feststellungsklage>) zu lassen oder gibt es schon Urteile>

Ich selbst bin zwar kein Betriebsrat, aber meine Vorgängerinn hat das Amt
als Schwerbehindertenvertretung und als Betriebsrat fast 15 Jahre ohne Intressenskonflikte gemeistert.
Von einigen SVP - Kollegen bei Daimler Chrysler weiß ich, daß sie das Amt in Doppelfunktion ausüben.
Eine Gesetzliche Beschränkung ist mir nicht bekannt.

Gruß

Wolfgang Kusterer

Wahrnehmung Doppelmandat BR und SVP

Ede vom Bayerwald, Thursday, 08.03.2007, 14:09 (vor 6268 Tagen) @ Maennchen Elke

Hallo Elke,

Verboten ist diese Doppelfunktion nicht!!!

kenne einige Kollegen, die das in Doppelfunktion gemacht haben oder machen.
Bei denen einen geht es gut, bei anderen wäre es bessser, wenn die nur ein Amt, das dann aber richtig ausfüllen würden.
Und für Konfliktbereiche, besonders die VP oder den PR in dir betreffend, da gibt es ja dann Stellvertreter, die einen hoffentlich gut und korrekt vertreten können. Binde also deinen SBV-Stelli gut in deine Arbeit mit ein! Der MUSS bescheid wissen! Gilt in dieser Dringlichkeit nicht für den PR, da das ja ein Gremium ist mit mehreren Kollegen.

Und immer betonen, wann du als SBV und wann als PR/BR redest oder handelst. Kenn übrigens Kollegen, die als SBV anders gestimmt haben, als sie dies als BR/PR gemacht haben, weil beide Funktionen eine andere Argumentation und.. erfordert haben.

Wahrnehmung Doppelmandat BR und SVP

hackenberger, Thursday, 08.03.2007, 15:20 (vor 6268 Tagen) @ Maennchen Elke

Hallo Elke,

man darf und kann sehr wohl beide Mandate zeitgleich ausüben. Ich selbst war lange zeit SchwbV/GSchwbV Mitglied der KSchwbV und BR bzw. BR-Ersatzmitglied. Heute bin ich nun nur noch SchwbV und BR-Mitglied.

Man ja sogar als BR-Mitglied in einer BR-Sitzung einen Beschluss mittragen aber als SchwbV hier Probleme haben und sogar die Notwenigkeit sehen diesen gem. § 95 (4) aussetzen. Da der BR ja ein Gremium ist und hier immer Gremiumsbeschlüsse, teils auch "nur" Mehrheitsbeschlüsse erfolgen, kann es sogar so sein, dass man auch als BR sich bei einem Beschluss enthält oder dagegen stimmt und ihn dann bei berechtigten Gründen gem. § 95 (4) aussetzen läßt.

Man muss nur immer bei Doppelmandaten immer ganz klar zum Ausdruck bringen in welcher Funktion man gerade redet.

Wahrnehmung Doppelmandat BR und SVP

Manfred Kehr @, Kassel, Friday, 09.03.2007, 11:07 (vor 6267 Tagen) @ Maennchen Elke

Ich selbst bin seit mehreren Jahren sowohl Schwerbehindertenvertreter als auch Mitglied des Personalrates. Einige Zeit davon sogar stellv. Vorsitzender des damaligen Gesamtpersonalrates. Meines Wissens gibt es keine Regelung, die dies ausschließt - obwohl besonders aus dem Bereich der anderen Mitglieder des PR immer wieder nach einer solchen gesucht wird oder wurde. Die Erfahrung in unserem Landesbetrieb hat gezeit, dass die Doppelfunktion sehr gut wahrzunehmen ist weil dann die SV m. E. nach noch besser eingebunden ist - bekomme oft Infos auf verschiedenen Wegen. Sollte in speziellen Fällen ein Gewissenskonflikt bestehen, haben wir die interne Regelung getroffen, dass ich dann auch meinen jeweiligen Stellvertreter bzw. Nachrücker im PR einsetzen kann. In einem solchen Fall verzichte ich dann halt darauf z. B. mit abzustimmen.

Wahrnehmung Doppelmandat BR und SVP

hackenberger, Saturday, 10.03.2007, 13:59 (vor 6266 Tagen) @ Manfred Kehr

Hallo Manfred,

nichts gegen interne Regelungen sofern sie von allen mitgetragen werden und den Koll. helfen. Es könnten sich hier aber rechtliche Probleme ergeben, denn die Fälle/Möglichkeiten der Verhinderung und somit dem rechtlich statthaften nachrücken/hinzuziehen der Stelli, sowohl bei BR/PR wie auch bei SchwbV, ist ganz klar gereglt. Es läßt keine abweichende (internen) Regelungen zu. Sollte hier einmal der Rechtswegs also ein Gericht in Anspruch genommen werden/werden muss, so prüfen diese immer erst auf Formfehler ab. Die Feststellung von Formfehlern ist auch für Gerichte/Richter die einfachste Art eine Klage zu behandeln. Hier dann abschlägig.

Die Frage bzw. das Thema Verhinderung haben wir hier ausführlich schon behandlet. Falls da also Interesse/Fragen bestehen, nutze einmal die Suchfunktion.

Wahrnehmung Doppelmandat BR und SVP

Charly Braun @, Friday, 09.03.2007, 16:15 (vor 6267 Tagen) @ Maennchen Elke

» Ich habe Probleme in meinem BR das Mandat des BR und des SVP gleichzeitig
» wahrzunehmen. Mein BR behauptet, das sei nicht möglich und im § 32 BetrVG
» auch nicht genannt. Ich würde in Interessenkonflikte kommen.
» Gibt es ähnliche Fälle und auf welche Rechtgrundlage kann ich das stellen.
» Welche Möglichkeiten habe ich das rechtlich feststellen(
» Feststellungsklage>) zu lassen oder gibt es schon Urteile>

Hallo Elke,
bitte rate deinen BR-Kollegen , dir die Rechtsgrundlage ihrer rechtlichen Feststellung einmal substantiert kundzutun. Denn bevor sie eine solche Rechtsaussage von sich geben und damit für bilaterale Verwirrung sorgen, sollten diese sich lieber doch zuvor einmal rechtskundig zu machen. Ein Blick ins Gesetz schafft nämlich jederzeit Rechtssicherheit. Das Handeln des BR fußt auf keiner rechtlichen Grunglage und bedarf mithin keiner weiteren Beachtung deinerseits.
Was meine Person betrifft, so war ich in unserem Wissenschaftministerium mehrere Jahre Mitglied des Hauptpersonalrates, dort gleichzeitig stellvertretender Hauptvertrauensmann(-person)sowie die Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen meiner Hochschule.
Heute bin ich dort neben meiner Mitgliedschaft in der Hochschulverwaltung gleichzeitig der Personalratsvorsitzende und Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen. Ohne die übliche Freistellung eine Menge Arbeit für mich. Aber der Tag hat ja, wie immer zu sagen gepflegt wird, mehr als 24 Stunden.
Lasse dich nicht kleinkriegen. Viel Erfolg bei dem unnötigen und nicht rechtskonformen Kampf mit deinem BR. In diesem Lichte möchte ich Bernhard zitieren: Es gibt unter uns auch eine gute Gewerkschaft, die Verdi heißt und dir mit Rat und Tat beiseite steht.
Beste Grüße
Charly Braun aus Düsseldorf

Wahrnehmung Doppelmandat BR und SVP

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 09.03.2007, 18:41 (vor 6267 Tagen) @ Maennchen Elke

Hallo Elke,

» Mein BR behauptet, das sei nicht möglich und im § 32 BetrVG
» auch nicht genannt. Ich würde in Interessenkonflikte kommen.

....dann gib ihm mal den Rat, dass er im "dicken" Däubler nachschaut.
Dort findet er in der Kommentierung zum §32 folgenden Text:

Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht Mitglied des BR, sondern hat ein eigenes Amt und eine eigene Verantwortung, deren Rechtsgrundlagen sich aus dem SGB IX ergeben. Die gleichzeitige Mitgliedschaft im BR ist zulässig (FKHES, Rn. 17; GL, Rn. 9; HSG, Rn. 5, 7; ErfK-Eisemann, Rn. 2). Beide Ämter beginnen und enden unabhängig voneinander (FKHES, a. a. O.; GK-Wiese/Raab, Rn. 10; HSG, Rn. 5).

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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