Rente als Schwerbehinderte mit 60 (Allgemeines)

Erika Anna Kolaczinski @, Kiel, Saturday, 10.03.2007, 14:07 (vor 6266 Tagen)

Guten Tag,
durch Zufall habe ich beim Suchen Ihre Seite gefunden.
Ich bin schwerbehindert seit 1990 und für mich war bisher die Rentenregelung
gültig: wenn am 16.11.2000 eine Schwerbehinderung vorliegt, wenn ich bis zum
16.11.1950 geboren bin (mein Geb.20.06.1947), 35 Jahre Versicherung bezahlt habe und mit 60 eine SchwB vorliegt (Ausweis bis 2010), kann ich mit 60 in Rente
gehen.
Ich habe für den kommenden Donnerstag um 16 Uhr bereits einen Termin für
den RENTENVERTRAG mit der Rentenberatungsstelle Kiel vereinbahrt, meine Arbeitsstelle ist informiert, meine Nachfolgerin sitzt sozusagen in den "Start-
löchern".
Der Renteneintritt wäre demnach am 1.Juli DIESES Jahres gewesen.
Jetzt lese ich mit Entsetzen und Abscheu, dass das Alter für die Sonderregelung
auf 62 heraufgesetzt ist. STIMMT DAS WIRKLICH>>>> Bin gehbehindert und nur die
Hoffnung auf das baldige Ende der Arbeitsjahre hat mir Mut gemacht, den täglichen
Weg zur Bushaltestelle noch zu schaffen.
Sitze hier und heule und kann es nicht glauben, weiß aber auch
nicht, ob das von den gut abgesicherten Politikern wirklich SO beschlossen
worden ist. Habe seit 1964 ununterbrochen einen anspruchsvollen Beruf
ausgeübt.
Gibt es bereits genauere Informationen> 2 Jahre mehr schaffe ich einfach nicht!
Bin dankbar für jede genauere Information.
Herzliche Grüße.
Bitte ganz herzlich um

Rente als Schwerbehinderte mit 60

traute, Sunday, 11.03.2007, 09:26 (vor 6265 Tagen) @ Erika Anna Kolaczinski

wo hast du das gelesen>

nach meinen informationen besteht der vertrauensschutz nach wie vor. ich selber befinde mich in passiver ATZ und gehe mit 60 in altersrente ohne abzüge.

du müßtest allerdings fristgerecht kündigen, denn das geht nicht automatisch.

gruß, traute

Rente als Schwerbehinderte mit 60

Horst Schillinger @, Köln, Tuesday, 13.03.2007, 12:08 (vor 6263 Tagen) @ Erika Anna Kolaczinski

Guten Tag Frau Kolaczinski,
ich habe hier eine Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Darin steht, daß die Regelaltersgrenze von 2012 an (das würde bedeuten, daß wenn Sie vorher in Rente gehen, für Sie nicht zum tragen kommt)ab dem Geburtsjahr 1947 schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Die Anhebung soll ab dem Jahr 1947 um jeweils 1 Monat pro Jahr erfolgen. Das hat für Sie zur Folge, daß Sie max. 60 Jahre und 1 Monat arbeiten müssen. Aber normalerweise gilt Ihr Vertrauensschutz ja noch.
Viele Grüße

Horst Schillinger

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