öfter krank bei Gleichstellung - Auswirkungen ?? (Allgemeines)

gabi @, regensburg, Sunday, 11.03.2007, 12:03 (vor 6266 Tagen)

Inwieweit ist mein Arbeitsplatz gefährdet, wenn ich (GdB 40/Gleichstellung vorhanden - Antrag auf 50 gestellt.) des öfteren krank bin.
Meine Stundenzahl wurde bereits reduziert, aber gerade im Bereich meiner Psychischen Störungen , kommt es öfter zu kurzfristigen Ausfällen.
Ich arbeite in der Altenpflege. Fehlzeiten gehen immer auf Kosten meiner Kollegen(innen). Das belastet mich doppelt.
Aber man (frau) hat den GdB ja auch nicht umsonst erhalten. Da ist es doch auch normal das man immer wieder Probleme hat.
Aber wo sind da die Grenzen. Ich will da wirklich nichts ausreizen, aber der Druck am Ball zu bleiben ist oft schon emorm.
Noch eine Frage: Welche Begünstigungen hat eigentlich mein AG, durch die Einstellung oder wie in meinem Fall das verbleiben lassen eines Gleichgestellten.>

öfter krank bei Gleichstellung - Auswirkungen ??

Ede vom Bayerwald, Monday, 12.03.2007, 08:54 (vor 6265 Tagen) @ gabi

Gibt es bei Euch eine Schwwerbehindertenvertretung>

Wenn ja, so sollte die mal beim Integrationsamt nachfragen, wenn es keine gibt, mach es selber.
Es gibt die Möglichkeit, für Zahlungen durch das IA wenn beim AN eine behinderungsbedingte Minderleistungsfähigkeit bestehen sollte.
Sollte deshalb, weil mir die Kriterien nicht bekannt sind, nach denen da geprüft und beurteilt wird.

Einschalten des Integrationsfachdienstes ist auch möglich ob es andere Möglichkeiten gibt, den Arbeitsplatz zu erhalten, z.B. durch umgestalten oder andere Aufgaabenzuweisung oder ähnliches. Eventuell können durch solche Umgestaltungsmaßnahmen ja auch Krankheitsbedingte Fehlzeiten vermindert werden.

Auf Grenzen zu spekulieren finde ich nicht gut! Allerdings gibt es im SGB IX die Grenze nach §84(2): wenn ein AN innerhalb 12 Monaten länger als sechs Wochen am Stück oder in mehreren Teilen (hierzu zählen auch einzelne TAge!) krank ist, so ist ein sog. Wiedereingliederungsmanagement in Gang zu setzen und entsprechend Gesetz zu handeln.

Aber keine Angst, das Prozedere dieses Eingliederungsmanagementes zielt darauf ab, den Arbeitsplatz zu erhalten und nicht aus zu sortieren. Bei eindeutig krankheitsbedingter AU ist natürlich (z.B. Beinbruch) auch ein deutlich längerer Zeitraum denkbar, bevor man da irgend etwas unternimmt!!!

Aber dies wäre so ein Anhaltspunkt, hängt aber vollständig vom AG ab. Dein Gehalt belastet ja auch deinen AG und der wird schon tätig werden, wenn ihm das zu teuer wird.


Übrigens auch mal im Forum suchen, nach AGG, (neues Antidiskriminierungsgesetz des Bundes vom August 2006). denn wegen Behinderungsbedingter Krankheit darf keiner (Allerdings auch der AG!) nicht benachteiligt werden. Da muss bei Krankheit dann ein exakter Bezug zur Behinderung herstellbar sein.

öfter krank bei Gleichstellung - Auswirkungen ??

hackenberger, Monday, 12.03.2007, 14:43 (vor 6265 Tagen) @ gabi

Hallo Gabi,

der AG hat hier u.a. den § 84 SGB IX in Gänze zu beachten Weiter auch den § 81 84) SGB IX. Wenn er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, auch die Themen welche Ede in seiner Antwort erwähnt hat und es eine negative Gesundheitsprognose gibt, kann der AG bei Integrationsamt einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung stellen. Im Laufe der Bearbeitung dieses Antrages durch das IA wird es eine Prüfung der Möglichkeiten des AG geben. Am Ende kann dan eine Kündigung aus Gesundheitsgründen folgen. Dieses triff ebenso auf Schwerbhinderte mit einem GdB ab 50 zu.
Entscheidend ist immer die negative Gesundheitsprognose (AN kann seinen Vertragspflichten aus dem Arbeitsvertrag (Erbingung der geschuldetet Arbeitsleistung) nicht mehr erbringen und die Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung auch ggf. unter geänderten Arbeitsbdingungen für den AG.

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