Bewerbung eines schwerbehinderten Azubi und Gleichstellungsantrag (Einstellung)

MikeHH, Sunday, 11.03.2007, 21:51 (vor 6258 Tagen)

Bewerbung eines schwerbehinderten Azubs

Der Junge (17) hat eine GDB von 40% und Mekzeichen H

Der Termin zum Vorstellungsgespräch ist diese Woche.
Einen Gleichstellungsantrag liegt noch nicht vor.

Kann ich überhaupt was für ihn machen >
Kann er den Antrag noch stellen> oder nachliefern,>
Wird er Gleichgestellt wenn wir eine Ausbildungszusage geben>
Habe gelesen das man Gleichgestellt wird um einen Ausbildungspaltz zu bekommen.

Die Schulnoten sind sehr gut.
Beim Einstellungstest war er an 2. Stelle.

Bewerbung eines schwerbehinderten Azubi und Gleichstellungsantrag

Ede vom Bayerwald, Monday, 12.03.2007, 08:03 (vor 6258 Tagen) @ MikeHH

Hallo,
einfach Antrag stellen. SOFORT!
Er soll anrufen, bei der Agentur. Dies gilt als Zeitpunkt der Antragstellung und Argumentieren, dass mit Gleichstellung der Erhalt eines Arbeits-/Ausbildungsplatzes möglich/wahrscheinlich wird.

behinderungsbedingte körperliche Funktions- und damit Arbeitsbeeinträchtigungen darstellen als Unterstützung für die Notwendigkeit der Gleichstellung.

Unter Umständen mit dem Bewerber sofort zur Agentur gehen (persönlich, heute noch).
Persönliches Kennen durch die Sachbearbeiter an der Agentur kann hinsichtlich Antragsleichtigkeit und Antragsschnelligkeit Wunder wirken.

Möglicherweise wird ein Gleichgestellter Azubi sogar mehrfach angerechnet (für den AG auf die Pflichtplätze), da weiß ich aber nicht genau Bescheid, da ich solch einen Fall noch nicht hatte, Schwerbehinderte Azubis werden jedenfalls mehrfach angerechnet.

Gruß Ede

Bewerbung eines schwerbehinderten Azubi und Gleichstellungsantrag

hackenberger, Monday, 12.03.2007, 09:32 (vor 6258 Tagen) @ MikeHH

Hallo,

hier sollte einmal geprüft werden ob hier nicht im Rahmen einer Neufestellung ein höherer GdB als 40 zuerkannt werden könnte.

Es gibt bei Kindern (aus steuerliche Gründen und auch weil hier die Eltern das Spritzen z.B. bei Diabetes überwachen sollten) auch diese Konstellation das ein GdB von < 50 und ein Mz. zuerkannt wird. Aber eben nur bei Kindern (i.d.R. bis 16 Jahre) z.B. bei Diabetes wegen dem besonderen Aufwand der Betreuung. In der Regel wird dieses Mz. aber dann ab einem Alter von 17 wieder aberkannt, da man davon ausgeht, dass sie (die Jugendlichen) inzwischen das notwenige beachten können, also auch den Umgang mit den Folgen der Behinderung.

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