Ausgleichszahlung wegen Nachtschichtwegfall (Allgemeines)

jürgen, Tuesday, 13.03.2007, 11:46 (vor 6264 Tagen)

In einem anderen Thread hatte ich folgende Frage gestellt und nach Aufforderung eröffne ich dafür ein neues Thema ;-) :


Bei uns tauchte auch eine Problemstellung aus dem Bereich Nachtarbeit auf.
Im Betrieb wird im Dreischicht-System gearbeitet.
Einige Schwerbehinderte Kollegen können Aufgrund ihrer Behinderung keine Nachtschicht mehr leisten.
Jetzt tauchte die Frage auf, ob diese Kollegen einen finanziellen Ausgleich für den Wegfall der Nachtschicht bekommen können.

Welches Amt wäre eventuell für solche Zahlungen zuständig>


Nach Rücksprache mit dem IA gibt es keine Ausgleichszahlungen für oben benannten Fall.

Gruß Jürgen

Ausgleichszahlung wegen Nachtschichtwegfall

hackenberger, Tuesday, 13.03.2007, 12:49 (vor 6264 Tagen) @ jürgen

Hallo Jürgen,

» Nach Rücksprache mit dem IA gibt es keine Ausgleichszahlungen für oben
» benannten Fall.

so ist es. Es gibt hier auch sonst keinen Leistungsträger der dem AN hier den entstehenden Lohnausfall ausgleicht. Wenn sich also z.B. durch die Bereitstellung von tech. oder sonstigen Hilfsmittel es nicht ermöglichen lässt, dass der schwerbehinderte AN weiter seine Nachtschicht ausüben kann muss er ggf. Lohneinschränkungen hinnehmen. Man wird ja "leider" nur für die erbrachte Arbeitsleistung bezahlt. Für Einschränkungen auf Grund der Behinderung gibt es die Nachteilsausgleiche, wie z.B. auch Steuerfreibeträge.

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