Nachtschicht bei Schwb-Versammlung (Allgemeines)

frank.d @, 91626 Schopfloch, Wednesday, 14.03.2007, 00:55 (vor 6263 Tagen)

Die Versammlung der SB findet morgens um 8.00 Uhr statt - haben die Mitarbeiter/innen die Möglichkeit für diese NS freigstellt zu werden, um an dieser Versammlung teilzunehmen.Oder beinhaltet das schon die Vorschrift für Betriebs und Personalversammlungen.
Wer kann mir da Auskunft geben >>>

Freistellung bei Nachtschicht

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 14.03.2007, 07:51 (vor 6263 Tagen) @ frank.d

Hallo,

soweit mir bekannt, ist jedem Mitarbeiter die Möglichkeit zu schaffen, an Personal-/Betriebsversammlungen teil zu nehmen. Die haben da gesetzlichen Anspruch!
Da es sich bei der Versammlung der Schwerbehinderten im Prinzip ebenso um eine Personalversammlung handelt, so ist meines Erachtens auch genauso zu verfahren!
Hierzu bedarf es natürlich dann auch einer Organisation, die mit dem AG entsprechend eng abzustimmen ist, was Termin, Zeitpunkt und Versammlungsort betrifft.

Freistellung bei Nachtschicht

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 14.03.2007, 07:58 (vor 6263 Tagen) @ frank.d

Hallo Frank,
erstmal gelten hier die selben Regelungen wie bei der Betriebsversammlung.
Grundlage ist das BetrVG.

Grundsätzlich gilt aber:

Die Versammlung der schwer behinderten Menschen findet während der Arbeitszeit statt. Wenn Gleitende Arbeitszeit, dann während der Kernzeit.

Die Durchführung außerhalb der Arbeitszeit ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die organisatorisch-technische Eigenart des Betriebes muss eine Durchführung der Versammlung außerhalb der Arbeitszeit zwingend erfordern.

Wenn es nun wirklich "zwingend" erforderlich ist, dann wäre es ratsam genau so zu verfahren, wie es euer BR bei der Betriebsversammlung macht. Dazu müssten bereits Regelungen mit dem AG (bzgl. Nachtschicht etc) getroffen sein.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

RSS-Feed dieser Diskussion