Behinderten-Pauschbetrag (Allgemeines)

BirgitKE, Berlin, Thursday, 15.03.2007, 07:16 (vor 6262 Tagen)

Hallo an alle,

vielleicht kann mir diese Frage jemand aus dem Forum anhand eigener Erfahrungen beantworten.

Für mich wurde vom Versorgungsamt gerade rückwirkend ab 09/2004 ein GdB von 50(bisher 40) anerkannt.

In welchem Umfang und auf welchem Wege lässt sich der Pauschbetrag noch steuerlich geltend machen, wenn die Bescheide ab 2004 (2007 per 12.03.2007) durchs Finanzamt bereits erteilt wurden. Einsprüche hatte ich nicht eingelegt, da ich nicht damit rechnete, dass das Versorgungsamt so weit zurück den GdB erhöht.

Für Hinweise, Tipps und ähnliches wie immer dankbar. :-D

Birgit

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MfG
Birgit

Behinderten-Pauschbetrag

hackenberger, Thursday, 15.03.2007, 07:43 (vor 6262 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

ganz einfach: Stelle beim zuständigen Finanzamt unter Angabe deiner Steuernummer einen Antrag (formlos), Dir diese Pauschbeträge nachträglich anzuerkennen. Du mußt eine Kopie des Schwb-Ausweises und hier wegen der rückwirkenden Anerkennung auch des entsprechenden Feststellungsbescheides beifügen.

Am einfachsten ist es immer, mit dem formlosen Antrag und den Unterlagen bei Finanzamt im der Sprechstunde persönlich vorzusprechen.;-)

PS: Dann bleibt nur noch, viel Spaß bei Geld ausgeben!;-) ;-)

Behinderten-Pauschbetrag

BirgitKE, Berlin, Thursday, 15.03.2007, 08:05 (vor 6262 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

Danke für Deinen Tipp und den Hinweis zum Geld verprassen... Werde mir davon wohl einen 5 wöchigen Urlaub in der Karibik gönnen... ;-) Oder gibt es da kein Last Minute Angebot für 120 EUR ... > :-P

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MfG
Birgit

Behinderten-Pauschbetrag

hackenberger, Thursday, 15.03.2007, 08:44 (vor 6262 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

denke auch daran, als Schwerbehinderter, also ab GdB 50 bekommst Du auch bei vielen anderen Gelegenheiten "Sonderpreise/Rabatte" wie z.B. Automobilclubs, Theater, Konzerte, Zoo usw. sowie sonstige Veranstaltungen.

Daher immer den Ausweis mitführen und einfach überall nachfragen, dann reicht es am Ende ggf. doch noch für ein Sparticket Karibik. ;-)

Behinderten-Pauschbetrag

BirgitKE, Berlin, Thursday, 15.03.2007, 09:20 (vor 6262 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
Theater, Konzerte, Zoo usw. kommt für mich leider aufgrund der Behinderung derzeit nicht in Frage... Entweder habe ich Kopfschmerzen weil ich zu wenig getrunken habe oder ich muss ein Klo hinter mir herziehen, wenn ich normal trinke .... :-(
also reichts doch für die Karibik... :-D

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MfG
Birgit

Behinderten-Pauschbetrag

traute, Friday, 16.03.2007, 06:53 (vor 6261 Tagen) @ BirgitKE

hi birgit,
es gibt auch fluggesellschaften, die preisnachlass bei SB geben. auf anhieb fallen mir da eine türkische airline und lufthansa ein. frau muß danach fragen, von selber wird das nicht gesagt.

auch einige handyanbieter geben preinachlass auf anfrage.

gruß, traute

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