Preisnachlass eingeschränkt je nach GdB - zulässig? (Fragen zu einer Behinderung)

Nicole K., Thursday, 15.03.2007, 08:52 (vor 6262 Tagen)

Guten Morgen zusammen,

meine Frage bezieht sich nicht in erster Linie auf Schwerbehindertenrecht im Berufsleben, sondern im Alltag:

Ist es gesetzlich korrekt und damit legitim, wenn bei einer Veranstaltung ein Preisnachlass beim Ticket zwar für Schwerbehinderte angeboten wird, dieser jedoch erst ab einem bestimmten GdB gelten soll>

Im vorliegenden Fall geht es um folgendes: ein Ticket für eine Veranstaltung wurde bei einer Vorverkaufsstelle gekauft. Preisnachlass wurde gewährt, ohne dass der Verkäufer den Schwbh-Ausweis überhaupt sehen wollte, was schon verwunderlich war. Aber gut, der Ausweis kann ja auch noch am Abend der Veranstaltung vorgelegt werden. Allerdings hat sich jetzt quasi in letzter Minute herausgestellt, dass auf dem Ticket IM KLEINGEDRUCKTEN steht "Schwerbehinderung 80%". (Jetzt wollen wir mal ganz davon absehen, dass das nicht "Prozent" heißt...).

Für mich ergibt sich also die Frage: ist diese Einschränkung a) generell zulässig und b) hätte nicht schon im Vorverkauf dementsprechend der Schwbh-Ausweis überprüft werden müssen> Muss man mit einer Zahlungs-Nachforderung an der Abendkasse der Veranstaltung rechnen>

Ich würde mich freuen, wenn jemand sich schonmal mit diesem Thema befasst hat und mir einen guten Tipp geben kann!

Viele Grüße
Nicole

Preisnachlass eingeschränkt je nach GdB - zulässig?

hackenberger, Thursday, 15.03.2007, 10:12 (vor 6262 Tagen) @ Nicole K.

Hallo Nicole,

ob und welche Rabatte von privat eingeräumt werden bleibt dem Veranstallter/ Anbieters überlassen. Auch das Kleingedruckte zu lesen ist wiederum Aufgabe des Käufers.

Preisnachlass eingeschränkt je nach GdB - zulässig?

Nicole K., Thursday, 15.03.2007, 11:29 (vor 6262 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für deine Antwort!
Natürlich hast du Recht, das Kleingedruckte muss der Käufer selbst lesen. Allerdings muss er dann auch rechtzeitig, also VOR Zahlung, die Möglichkeit haben, das Kleingedruckte zu lesen. Das war in diesem Fall definitv nicht gegeben, und das ärgert mich daran eben so sehr. Aber gut, wahrscheinlich ist das in diesem Fall eben wirklich persönliches Pech. C'est la vie.

Erstaunlich finde ich es allerdings schon, dass ein Veranstalter einen Preisnachlass nur für bestimmte GdB's gewährt, das ist doch relativ unüblich. Ich meine, normalerweise kennt man doch nur Bedingungen wie "Ermäßigungen für Schüler + Studenten, Kinder bis xx Jahre, Schwerbehinderte (Ausweise ist vorzulegen)". Insofern war also meine Frage zum Teil auch bezogen auf meine Tätigkeit als SchwbV gemeint, denn vielleicht fragen mal andere Schwerbehinderte bei mir nach Informationen zu einer solchen Problematik. Keine Ahnung, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, aber man möchte ja am liebsten auf alles vorbereitet sein.

Viele Grüße
Nicole

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