"Vertreter der Schwerbehinderten" (Allgemeines)

Rex @, Aachen, Thursday, 15.03.2007, 11:44 (vor 6262 Tagen)

Moin zusammen,

gibt es eigentlich einen rechtlichen Unterschied zwischen den Begriffen Schwerbehindertenvertreter oder Vertreter der Schwerbehinderten.

Wenn es in einer Organisation ein Mitglied gibt, dass der Gruppe der Schwerbehinderten angehört und gerne für die anderen Mitglieder dieser Organisation als Ansprechpartner fungieren möchte, darf diese Person sich nicht "Vertreter der Schwerbehinderten" nennen. Es gibt ja auch einen Vertreter für die Tarifangestellten, eine Vertreterin der weiblichen Mitglieder usw...

Dabei wurde der Begriff Vertreter der Schwerbehinderten ganz bewusst gewählt, damit es keine Mißverständnisse zu der offiziell gewählten Schwerbehindertenvertretung gibt. Da es eine solche offizielle Vertretung ja schon gibt, ist es doch für alle offensichtlich, dass es zwischen dieser Bezeichnung und unser gewählten einen Unterschied gibt, oder>

Sehe ich das vielleicht zu kleinlich, oder ist es übertrieben, wenn die Schwerbehinderten uns wegen dieser Bezeichnun "droht".

:-|

Begriff "Vertreter der Schwerbehinderten"

traute, Friday, 16.03.2007, 06:43 (vor 6261 Tagen) @ Rex

die offizielle bezeichnung: vertrauensperson der behinderten menschen für die/den gewählte/n
gruß, traute

Begriff "Vertreter der Schwerbehinderten"

Rex, Saturday, 17.03.2007, 16:48 (vor 6259 Tagen) @ traute

» die offizielle bezeichnung: vertrauensperson der behinderten menschen für
» die/den gewählte/n
» gruß, traute

Vielen Dank Traute,

in der Tat ist das der offizielle Begriff, der auch in SGB iX verwendet wird. Damit wäre meine Eingangsfrage auch beantwortet:-))))

Was die anderen durch meine Frage ausgelösten Diskussionen angeht, ist das genau das weshalb wir uns für "frischen Wind" entschieden haben. Da wird diskutiert ob der Arbeitgeber geschwächt wird oder nicht und dabei die eigentliche Frage überhaupt nicht beachtet.Sollten wir durch unsere Gründung einen Arbeitgebenr schwächen nehmen wir das gerne in Kauf, denn wie gesagt es geht weder um Politik oder irgendwelche Stacheln, sondern um das nakte Zuhören, Gespräche und direkte Lösungsmöglichkeiten völlig losgelöst von irgendwelchen Zwängen.Scheinbar haben die "anderen" den Bezug zur Basis verloren und hören nicht mehr richtig zu.

Und wer Probleme direkt mit Drohungen oder §§ lösen will, kann kein guter Vertreter eine Gruppe sein. Da vermisse ich dann doch das sogenannte "klärende Gespräch" oder aufeinander zu gehen. Seis drum durch dieses Verhalten hat man nur eins erreicht. Wir haben seitdem 4 mal soviele Zugriffe auf unsere Seite,3 neue Mitglieder und sehr viele Anfragen wie man sich verhalten soll wenn man mit der "gewähtlen" Vertretung unzufrieden ist. Also ein Erfolg ohne eigene Tätigkeit...das ist doch Klasse.

Begriff "Vertreter der Schwerbehinderten"

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 18.03.2007, 10:35 (vor 6259 Tagen) @ Rex

» Da wird diskutiert ob der Arbeitgeber geschwächt wird oder nicht und dabei die eigentliche Frage überhaupt nicht beachtet.
Hallo Rex, du hast was überlesen. Es ging nicht darum, dass der AG geschwächt wird sondern darum, dass die Arbeitnehmer durch Aufsplittern der Interessensvertretung geschwächt werden. Also bitte - genau lesen. ;-)

» Sollten wir durch unsere Gründung einen Arbeitgeber schwächen nehmen wir das gerne in Kauf,
Wenn es so kommen würde hättest du meine Unterstützung ;-)

» Also ein Erfolg ohne eigene Tätigkeit...das ist doch Klasse.
Ohne Kommentar - wirkt für sich alleine.

Begriff "Vertreter der Schwerbehinderten"

Dana01, Monday, 19.03.2007, 10:03 (vor 6258 Tagen) @ Rex

» » die offizielle bezeichnung: vertrauensperson der behinderten menschen
» für die/den gewählte/n
» in der Tat ist das der offizielle Begriff, der auch in SGB iX verwendet
» wird. Damit wäre meine Eingangsfrage auch beantwortet:-))))

Lieber Rex,

lies mal das Gesetz (SGB IX), du findest neben der Vertraunsperson auch andere Bezeichungen, wie SChwerbehindertenvertretung....

also ich bin auch VP der sbMA. ich würde mich auch dagegen wehren, dass sich eine "Gruppe" "Vertreter der SChwerbehinderten" nennt, denn das ist sehr irreführend für die sb Mitarbeiter, die mich und meine Vertreter ordentlich gewählt haben. Ich glaube nicht, dass die sb Menschen einen Unterschied zwischen Schwerbehindertenvertretung, Vertreter der SChwerbehinderten oder wie man das Wort noch auseinandernehmen kann machen.

Warum habt ihr Euch nicht aufstellen und regulär wählen lassen> denn als offizielle SBV habt ihr mehr Handlungsmöglichkeiten als eine Gruppe selbsternannter Vertreter. ;-)

Liebe Grüße, dana

Begriff "Vertreter der Schwerbehinderten"

Andrea, Monday, 19.03.2007, 12:56 (vor 6258 Tagen) @ Rex

»in der Tat ist das der offizielle Begriff, der auch in SGB iX verwendet
» wird. Damit wäre meine Eingangsfrage auch beantwortet:-))))

So einfach ist das für Dich beantwortet> Genau da liegt der Unterschied zwischen einem echten Vertreter der Schwerbehinderten und Sonstigen dazu Selbsternannten. Da kann ich Euren gewählten Vertreter der Schwerbehinderten gut verstehen!

» Und wer Probleme direkt mit Drohungen oder §§ lösen will, kann kein guter
» Vertreter eine Gruppe sein. Da vermisse ich dann doch das sogenannte
» "klärende Gespräch" oder aufeinander zu gehen. Seis drum durch dieses
» Verhalten hat man nur eins erreicht. Wir haben seitdem 4 mal soviele
» Zugriffe auf unsere Seite,3 neue Mitglieder und sehr viele Anfragen wie
» man sich verhalten soll wenn man mit der "gewähtlen" Vertretung
» unzufrieden ist. Also ein Erfolg ohne eigene Tätigkeit...das ist doch
» Klasse.

>>> Was ist Euer Ziel, was wollt Ihr tatsächlich erreichen>
Gruß Andrea

Begriff "Vertreter der Schwerbehinderten"

Wolfgang H., Monday, 19.03.2007, 16:36 (vor 6257 Tagen) @ Andrea

Hallo zusammen,

ich finde es schon fantastisch, wie hier im Forum über Begrifflichkeiten "gestritten" wird.
An all den Beiträgen ist doch zu erkennen, dass alle Begriffe die gewählt werden, etwas mit den Vertretern gemäß SGB IX zu tun haben.
Wenn sich nun jemand zum Michael Kohlhaas aufschwingen möchte, und das Recht noch rechter erscheinen lassen will. Was soll das>
Entweder ich bin überzeugter "Täter" oder nicht. Wenn ich nur Vertreter um des Amtes Willen bin, lasse ich ich mich durch sog. Robin Hoods auch nicht bekehren.
Kümmern wir uns lieber um unsere tatsächlichen Probleme, und die sind weiß Gott vielschichtig genug!

Begriff "Vertreter der Schwerbehinderten"

Wolfgang E., Friday, 16.03.2007, 16:57 (vor 6260 Tagen) @ Rex

» Dabei wurde der Begriff Vertreter der Schwerbehinderten ganz bewusst gewählt, damit es keine Missverständnisse zu der offiziell gewählten Schwerbehindertenvertretung gibt. Da es eine solche offizielle Vertretung ja schon gibt, ist es doch für alle offensichtlich, dass es zwischen dieser Bezeichnung und unser gewählten einen Unterschied gibt, oder>

Hans Peter ist voll zuzustimmen, wenn er schreibt, dass diese Begriffswahl eine Nähe bzw. einen Zusammenhang mit der durch demokratische Wahl legitimierten betrieblichen Schwerbehindertenvertretung suggeriert. Das ist wohl auch Absicht bzw. wird ganz bewusst in Kauf genommen. Daher empfinde auch ich so etwas als einen plumpen und durch nichts zu rechtfertigenden „Etikettenschwindel“.

Der Begriff „Vertreter der Schwerbehinderten“ ist ebenso wie der Begriff „Vertretung der Schwerbehinderten“ als umgangssprachliches Synonym für betriebliche „Schwerbehindertenvertretungen“ gebräuchlich und weit verbreitet. Auch in der Fachliteratur werden diese Begriffe in diesem Sinne gebraucht. Ich halte es demnach schon aus diesem Grunde für eine Anmaßung bzw. irreführend, wenn Personen mit solchen Bezeichnungen auftreten, ohne in den Betrieben von den schwerbehinderten Wahlberechtigten gewählt worden zu sein.

Es ist nach alledem keineswegs „für alle offensichtlich“, dass es zwischen diesen Bezeichnungen einen Unterschied gibt. Ganz im Gegenteil!

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