Auswirkung auf Rentenstellung (Gleichstellung)

Irmi @, Saturday, 17.03.2007, 19:49 (vor 6259 Tagen)

hallo, hab heute den Bescheid bekommen 30 % GdB mit dem Hinweis, der Möglichkeit zur Gleichstellung - meine Frage: wenn die Beschwerden größer werden, und ich später einen Antrag auf EU-Rente stellen möchte, geht das dann noch, oder gibt es nach Gleichstellung dann Probleme die Rente zu bekommen - wäre dankbar, wenn jemand etwas darüber wüßte - danke schon im voraus

Auswirkung auf Rentenstellung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 18.03.2007, 10:42 (vor 6258 Tagen) @ Irmi

Hallo Irmi,
da brauchst du keine Bedenken zu haben, denn die Gleichstellung wirkt nur bei der Erhaltung bzw. Erreichung eines Arbeitsplatzes.
Falls die Beschwerden größer werden, kannst du einen "Änderungsantrag" beim Versorgungsamt stellen. Dann steigt u.U. dein GdB auf 40 oder 50.
Ab GdB 50 wäre die Gleichstellung dann wirkungslos, denn dann hast du den Status einer "Schwerbehinderten".

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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