Meldung von freien Stellen an die Agentur für Arbeit gem. § 81 SGB IX (Einstellung)

BirgitKE, Berlin, Tuesday, 20.03.2007, 15:38 (vor 6249 Tagen)

Hallo zusammen,

wieder einmal eine Frage zur Praxis.
Ich habe beim Arbeitgeber einmal angefragt, wie oder ob er seine Verpflichtung nach § 81 SGB IX erfüllt. Hier wird ja u.a. gesagt:

§ 81 - auszugsweise
Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen
(1) Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit beim Arbeitsamt arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Sie nehmen frühzeitig Verbindung mit dem Arbeitsamt auf. Das Arbeitsamt oder ein von ihm beauftragter Integrationsfachdienst schlägt den Arbeitgebern geeignete schwerbehinderte Menschen vor. Über die Vermittlungsvorschläge und vorliegende Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen haben die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten.

Nun ist mein Arbeitgeber - also eher die entsprechende Sachbearbeiterin in der Personalabteilung echt bemüht, aber scheitert schon beim Arbeitsamt. Gemäss telefonischer Auskunft ist es denen nicht möglich geeignete Bewerber vorzuschlagen, sondern bei einer konkreten Anfrage einfach alle verfügbaren schwerbehinderten Arbeitslose melden würde, ohne zu prüfen, ob die Anforderungen auch nur ansatzweise erfüllt werden können.

Habt ihr diese Erfahrung auch schon gemacht > Wie reagieren die Arbeitsämter bei Euch > Kann ich mich mal irgendwie beschweren, dass das ja wohl nicht der Sinn des Gesetzes sein kann >>>

Gruß
Birgit

--
MfG
Birgit

Meldung von freien Stellen an die Agentur für Arbeit gem. § 81 SGB IX

Wolfgang H., Tuesday, 20.03.2007, 15:59 (vor 6249 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

vor einiger Zeit habe ich mich mit diesem Thema auch mal befasst.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit seine offene Stellen unter www.arbeitsagentur.de zu melden. Dort kann er auch genau angeben, ob die vakanten Stellen für SbM geeignet sind oder nicht. Der interessierte Arbeitslose, also auch der SbM mit der geforderten Qualifikation kann sich gezielt auf die für ihn in Frage kommende Stelle bewerben. In jeder AfA stehen frei verfügbare PC's für den Online-Zugang zu den fraglichen Seiten.

Dadurch wird vermieden, dass sich SbM mit nicht passender Qualifikation bewerben.
Das müßte Dir eigentlich für Dein Problem helfen. :-)

Meldung von freien Stellen an die Agentur für Arbeit gem. § 81 SGB IX

BirgitKE, Berlin, Wednesday, 21.03.2007, 06:21 (vor 6249 Tagen) @ Wolfgang H.

Hallo Wolfgang,

mir geht es ja nicht darum, dass wir ein Problem hätten freie Stellen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern zu besetzen. So viele externe Stellenausschreibungen gibt es dann ja auch nicht bei uns. Die Suche von Mitarbeitern erfolgt dann aber nicht über die Arbeitsagentur, dazu ist der Arbeitgeber ja auch nicht verpflichtet, er ist ja nur verpflichtet, der Arbeitsagentur freie Stellen zu melden, damit entsprechende schwerbehinderte Menschen von der Agentur vorgeschlagen werden. Mein Arbeitgeber hat natürlich kein Interesse daran, tausende Bewerbungen sichten zu müssen, ob ein Schwerbehinderter dabei ist oder nicht. Für die Mitarbeitersuche nutzt er üblicherweise nicht die Arbeitsagentur, sondern seine Netzwerke.

Gruß
Birgit

--
MfG
Birgit

Meldung von freien Stellen an die Agentur für Arbeit gem. § 81 SGB IX

Wolfgang E., Tuesday, 03.04.2007, 17:05 (vor 6235 Tagen) @ BirgitKE

» Das Arbeitsamt oder ein von ihm beauftragter Integrationsfachdienst schlägt den Arbeitgebern geeignete schwerbehinderte Menschen vor.

Arbeitslose können von der Agentur für Arbeit die Beauftragung eines Dritten (wie beispielsweise den Integrationsfachdienst) mit ihrer Vermittlung verlangen, wenn sie sechs Monate nach Eintritt ihrer Arbeitslosigkeit noch arbeitslos sind (§ 37 Abs. 4 SGB III).

Schwerbehinderte Bewerber gibt es in der Online-Jobbörse der Arbeitsagentur:
Arbeitgeber > Bewerber suchen > Suchkriterien hinzufügen
[link=http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vam/vamController/SchnellsucheAG/anzeigeSchnellsuche>rqc=59568878159&rqv=8736864716986929124]http://jobboerse.arbeitsagentur.de[/link]

Wenn man dort ein Häkchen anbringt vor dem Text „Nur schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen“, werden die schwerbehinderten Bewerber aus der Datenbank herausgefiltert.

RSS-Feed dieser Diskussion