Umwandlung/Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses (Einstellung)

Ilonka Fehrmann @, Hamburg, Wednesday, 28.03.2007, 18:55 (vor 6242 Tagen)

Habe ein großes Problem.
Eine schwerbehinderte MA war 1,5 Jahre bei uns über eine Arbeitsargentur beschäftigt.
Wurde per Zeitvertrag wegen guter Leistungen befristet auf 1 Jahr eingestellt.
Bekam eine Verlängerung für ein 1/2 Jahr, bis 30.06.2007.
Jetzt stehen bei uns Übernahmen von 18 Zeitverträglern/ und Azubis in
unbefristete Arbeitsverhältnisse an. Mitmal ist die Arbeitsleistung
der schwerbehinderten MA nicht mehr so toll wie an Anfang (2-3 in der Bewertung), sie soll jetzt keinen unbefristeten Arbeitsvertrag wie die anderen
erhalten, sondern nur eine Verlängerung bis 31.12.2007.
Angeblich stünden keine Arbeitsplätze für eingeschränkt einsetzbare Mitarbeiter zur Verfügung, Angebot des AG war: weitere Qualifikation und
3X 3-monatige MA- Gespräche.
Wie kann man diesen MA retten und ebenfalls in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überleiten. Unser BR vertritt die Meinung 18 fest einzustellen wäre wichtiger, als diesen Antrag zurückzustellen.
Brauche dringlist Hilfe. Danke.

Umwandlung/Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 29.03.2007, 19:38 (vor 6240 Tagen) @ Ilonka Fehrmann

Hallo Ilonka,

» Mitmal ist die Arbeitsleistung
» der schwerbehinderten MA nicht mehr so toll wie an Anfang (2-3 in der
» Bewertung),
Hier wäre m.E. bereits ein Gespräch bzw. Handlungsbedarf gemäß §84 Abs. 1 SGB IX notwendig gewesen.

» sie soll jetzt keinen unbefristeten Arbeitsvertrag wie die
» anderen erhalten, sondern nur eine Verlängerung bis 31.12.2007.
Hier sehe ich einen Widerspruch. Wenn ich gut genug bin um befristet zu arbeiten, dann bin ich auch gut genug unbefristet zu arbeiten.

» Angeblich stünden keine Arbeitsplätze für eingeschränkt einsetzbare
» Mitarbeiter zur Verfügung,
Dann muss man die AP eben der Einschränkung anpassen. Hierbei baldigst die AfA und das IA einschalten.

» Unser BR vertritt die Meinung 18 fest
» einzustellen wäre wichtiger, als diesen Antrag zurückzustellen.
Weise eueren BR darauf hin, dass er gemäß §99 BetrVG die Maßnahme ablehnen kann/soll, weil hier offesichtlich gegen Gesetze (SGB IX, AGG) verstoßen wird.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Umwandlung/Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Ede vom Bayerwald, Friday, 30.03.2007, 08:52 (vor 6240 Tagen) @ Ilonka Fehrmann

Hallo Ilonka,

was seid ihr> freie Wirtschaft oder öffentlicher Dienst>

HAt euer Betrieb die notwendige Quote von Arbeitsplätzen für Behinderte erfüllt oder liegt ihr darunter>

Im öffentlcihen Dienst besteht bei Unterschreitung eine Einstellungspflicht, wenn die Leistung stimmt und bei so langem Zeitvertrag dürften da schnell die Argumentationen ausgehen.
Die freie Wirtschaft ist da freier. Aber die Argumentation mit weniger Ausgleichszahlung dürfte doch auch in der Freien Wirtschaft ziehen, die schauen doch gewaltig aufs Geld und wie das ausgegeben wird.
Kannst ja argumentieren, dass die nicht zu zahlende Ausgleichsabgabe im Grund (so auskunft unserer Agentur für Arbeit) eine Entschädigung der öffentlichen HAnd für die Beschäftigung von Behinderten darstellt und somit auch Minderleistungen, falls wirklich vorhanden, entschädigt wird.

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