zusätzliche Pausenzeiten

Dana, Wednesday, 11.08.2004, 10:10 (vor 7199 Tagen)

Liebe Kollegen,

ich hatte gestern eine Diskussion bzgl. des
Abschlusses einer Integrationsvereinbarung.

Und zwar möchte ich in der IV festgeschrieben haben,
dass "Behinderte Beschäftigte, die wegen Art oder
Schwere ihrer Behinderung/gesundheitlichen Schädigung
einen erhöhten Pausenbedarf haben, erhalten in
Absprache mit dem Vorgesetzten zusätzliche Pausen bzw.
verlängerte Pausenzeiten."

Der AG möchte nun hinzugefügt haben, dass diese
Pausenzeiten dokumentiert werden müssen. Ich möchte
das aber eigentlich nicht, und habe keine großen
Gegenargumente. Außer vielleicht, dass es bei uns eine
Zahl von Rauchern gibt, die alle 2-3 Stunden für 10
Minuten rauchen gehen, und diese Zeit wird ja auch
nicht dokumentiert oder nachgearbeitet. ABer das
Argument bringts irgendwie nicht wirklich.

Liebe Grüße, Dana

Re: zusätzliche Pausenzeiten

hackenberger, Wednesday, 11.08.2004, 10:47 (vor 7199 Tagen) @ Dana

Hallo Dana,

das erste Argument hast Du ja schon geliefert. Weitere
Argumente wären:

eine Dokumentation würde eine Verhaltens- und
Leistungskontrolle darstellen, mhier wäre dann auf
alle Fälle auch der BR zu beteiligen, der müßte einer
solchen zustimmen. Weiter wäre dieses auf Grund der
sont bei euch nicht üblichen Dokumentation von
zusätzlichen Pausen (z.B. Raucher) ein Sachverhalt der
möglicher Weise eine Diskriminierung von Schwbs mit
den dann möglichen Rechtsfolgen (Schadenersatz)
darstellen.

Schlage dem AG doch vor, dass in den Fällen wo solche
zusätzliche behindertenbedingte Pausen gewährt werden
sollen, diese zwischen AG und SchwbV im Einzelfall
vorher angesprochen werden (Zeit).

Weiter ist hier auch einmal der § 81 (4)zu betrachten:
Behinderungsgerechte Einrichtung der Arbeitsstätten
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die
behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der
Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen,
Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der
Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der
Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter
besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr verlangen
(Abs. 4 Satz 1 Nr. 4). Hierzu können z. B.
ausreichende Behindertenparkplätze,
Rollstuhlfahrerrampen, barrierefreie Zugänge zu den
Betriebsanlagen und entsprechende sanitäre
Einrichtungen gehören. Ferner sind besondere
Sitzgelegenheiten, behinderungsgerechte Werkzeuge und
Maschinen oder geeignete Transportmittel als sächliche
und technische Ausstattung des Betriebes zu
berücksichtigen. Bei spezifischen Behinderungen (z. B.
Anfallskranke, Epileptiker, Gehörlose, Blinde) kann
eine Umgestaltung von Arbeitsabläufen notwendig
werden. Auch sind besondere Pausen- und Erholungsräume
vorzusehen. 108
Zur behindertengerechten Umgestaltung kann auch die
Veränderung der Arbeitszeit gehören. Dieser Anspruch
besteht z. B., wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer
aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in
Nachtschicht oder in Wechselschichten arbeiten kann
(BAG AP Nr. 1 zu § 124 SGB IX = BehindertenR 2003,
150).

Bernhard

Re: zusätzliche Pausenzeiten

Dana, Thursday, 12.08.2004, 09:29 (vor 7198 Tagen) @ Dana

Danke, du hast mir sehr geholfen.

LG dana

Re: zusätzliche Pausenzeiten

hackenberger, Thursday, 12.08.2004, 12:13 (vor 7198 Tagen) @ Dana

Hallo Dana,

das freut einen natürlich und daher hört man solche
Feedbacks, wie aber auch grundsätzlich Feedbacks, auch
sehr gerne. Anderen zu helfen ist ja der Grund für
unsere Mandatsübernahme und auch mein persönlicher
Grund auch hier im Forum mich zu beteiligen.

Bernhard

PS: Ich hoffe Du kannst den AG überzeugen und es
entsteht eine gute Integrationsvereinbarung. Lasse uns
doch das Ergebnis mal wissen. Ich glaube es motiviert
dann ggf. den einen oder anderen der Koll. welche
teils zweifeln an dem Sinn einer
Integrationsvereinbarung, auch weil sie teils schon
seit Jahren beim AG nicht weiterkommen.

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