Aufruf zum TV - Leitungsorientierte Bezahlung (Allgemeines)

Ede vom Bayerwald, Monday, 02.04.2007, 08:44 (vor 6243 Tagen)

Hallo Leute,

Um das Thema von "Heinz SBV" nicht zu sehr auszuweiten hier ein Aufruf im eigenständigen Thema, einen Antrag (gemeinsame oder/und auch jeder für sich) an die Gewerkschaften zu stellen, die bestehenden Tarifverträge im Bereich TVöD Bund und Kommunal zu modifizieren, bzw. beim TV-L in den Landesbezirken entsprechend bei dem anstehenden Abschluß in nächster Zeit die Behinderten entsprechend zu berücksichtigen.

Für mich heißt dies, im Tariftext der die Kommission behandelt, muß aufgenommen werden:

Die Schwerbehindertenvertretung IST GRUNDSÄTZLICH Kraft Mandat stimmberechtigtes Mitglied dieser Kommisson. Es bedarf keiner weiteren Berufung in diese Kommission.

Solch eine "Zwangsmitgliedschaft" würde den in den Köpfen der AG eigentlichen Personalvertretungen nichts nehmen, da die SBV ja auch Personalvertretung ist und bei einer Kommission ja trotz allem immer überstimmt werden kann.

Jeder kennt die Probleme, dass dem SGB IX nicht entsprochen werden soll, und die SBV nicht einmal beratend hinzugezogen wird.
Durch diesen einen Passus im Tarifvertrag wäre dies zu lösen.

Die Argumente, dass dann ja auch die Gleichstellungsbeauftragte - oder wer auch immer - Mitglied sein müßte, ist einfach abzulehnen.
Nur Personalrat und Schwerbehindertenvertretung sind demokratisch gewählte Gremien/Institutionen mit der einzigen Aufgabe, das Personal unabhängig vom "GoodWill" des AG dem AG gegenüber zu vertreten.

Gleichstellungsbeauftragte werden vom AG benannt und können jederzeit wieder abberufen werden, z.B. wenn sie nicht nach der Pfeife des AG tanzen. PR und SBV sind nicht durch den AG bestimmbar!>!! Zumindest rechtlich gesehen.;-)

Wenn dieser Punkt der grundsätzlichen Kommissionsmitgliedschaft nicht durchgesetzt werden kann, so sollte zumindest dieser Passus aufgenommen werden:

Die Schwerbehindertenvetretung ist grundätzlich beratend zu beteiligen, wenn es um Behinderte im einzelnen oder als Gruppe geht. Beschlüße der Kommission ohne Beteiligung der SBV in diesem Bereich sind grundsätzlich ungültig.
Die Beteiligung ist mindestens durch gegengezeichnetes Ergebnisprotokoll nachzuweisen.

Eine Ausnahme hiervon sollte ausschließlich dann erfolgen, wenn der einzelne Behinderte die Beteiligung der SBV schriftlich ablehnt.

Soweit mal erst mein Vorschlag schnellstmöglich an die Tarifparteien der AN-Seite heran zu treten, um Fehler zu korrigieren bzw. garnicht erst zu machen.

In Erwartung einer lebhaften Diskussion

Ede vom Bayerwald

Aufruf zum TV - Leitungsorientierte Bezahlung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 02.04.2007, 12:41 (vor 6243 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,
super Idee von dir. Genau dies ist der richtige Weg wenn Veränderungen gewünscht werden.

Nachdem heuer Kongreßjahr ber ver.di ist müsste eine/einer der Leser/innen dafür sorgen, dass der Antrag (ggf. als Initiativantrag während einer Konferenz) in den entsprechenden Gremien/Konferenzen noch diskutiert bzw. aufgenommen wird.
Wenn der Antrag es bis zum Kongreß "schafft" sind m.E. die innergewerkschaftlichen Umsetzungschancen größer.

Viel Erfolg!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Aufruf zum TV - Leitungsorientierte Bezahlung

Ralf_1, Monday, 02.04.2007, 16:26 (vor 6242 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Als "alter" Gewerkschaftler kann ich dieses Ansinnen nur unterstützen. Dieser Weg (wird kein leichter sein) hat schob oft in der Vergangenheit zum Erfolg geführt.

Grüße von Ralf

Aufruf zum TV - Leitungsorientierte Bezahlung

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 03.04.2007, 12:06 (vor 6242 Tagen) @ Ralf_1

Hallo zusammen,

hat einer von Euch Erfahrung, bzw. sitzt jemand in Gremien irgendwo in den verschiedenen Bundesländern und kann solch einen Antrag einbringen>

Übrigens im Bereich des Straßenwärterverbandes/DBB ist dies Ansinnen schon dem Bay. Landesvorsitzenden vorgetragen worden, der will es weitergeben.

Aber andere Landesverbände und andere Gewerkschaften bzw. Gewerkschaftsverbünde>>

Wer hat Kontakte oder sitzt selber in Gremien>> Wenn das von vielen Seiten kommt, ist da mehr Druck dahinter, als wenn das nur einzelne oder gar nur einer beantragt/betreibt!!

Übrigens sind wir auf dies Problem gekommen mit unserer Bezirksvertretung und Kollegen aus Landratsämtern, die im TVöD aktuell das Problem hatten und keiner wußte wie - was - wo.
Wir haben da kurzfristig Versammlung zu diesem Thema gemacht. Hat hier noch keiner angeboten, bzw. ist nicht zu den Leuten durchgedrungen und wir wollen im Bereich TV-L aus dem TVöD und seinen Mängeln und Fehlern lernen.

Aufruf zum TV - Leitungsorientierte Bezahlung

Heinz SBV, Wednesday, 18.04.2007, 16:26 (vor 6226 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede vom Bayerwald ,

recht herzlichen Dank für Deine Initiative.

Schade, dass bisher noch kein größeres Feedback zu erkennen ist. Ich denke, dass mittlerweile bei vielen großen Städten und Landkreisen ähnliche Situationen vorzufinden sind, dass der SBV die Teilnahme an der betrieblichen Kommission verwehrt wird.

Mir sind auch Fälle bekannt, in der die Gleichstellungsbeauftragte beratend teilnimmt und die SBV ausgeschlossen wird.

Die Intitative von Ede ist dringend zu unterstützen!! Es besteht dringender Handlungsbedarf!

Grüße

Heinz
:ok:

Aufruf zum TV - Leitungsorientierte Bezahlung

chris @, Thursday, 19.04.2007, 07:19 (vor 6226 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

» Hallo Leute,

Aufruf zum TV - Leitungsorientierte Bezahlung

chris @, Thursday, 19.04.2007, 07:29 (vor 6226 Tagen) @ chris

Hallo Ede vom Bayerwald» »
Gleichstellungsbeauftragte werden nicht vom AG benannt,sie werden von den Frauen gewählt leider dürfen die Männer nicht mit wählen sonst» würde einiges anders aussehen.

Gruß chris » »
» »

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Ede vom Bayerwald, Thursday, 19.04.2007, 07:42 (vor 6226 Tagen) @ chris

Hallo Chris,

also bei uns in BAyern werden die vom Arbeitgeber bestellt, da is nix mit Wahl.
Das ist mir ganz neu, wo werden Gleichstellungsbeauftragte von wem auch immer gewählt> Neugierig sei.

Aufruf zum TV - Leitungsorientierte Bezahlung

Heinz SBV, Thursday, 19.04.2007, 14:29 (vor 6226 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Chris, Hallo alle anderen,

bei uns ist es ebenso. Das Amt der oder des Gleichstellungsbeuaftragte/n ist kein Wahlamt. Insofern hat Ede vom Bayerwald recht.

Da bei uns die Gleichstellungsbeauftrage regelmäßig zu den Sitzungen der betrieblichen Kommission zugelassen wird, ist es ein noch größerer, unhaltbarer Zustand, die SBV aus dem Verfahren auszuklinken und möglicherweise erst im Beschlussverfahren, im Personalrat zum abnicken zu beteiligen.

Bezüglich der Rechtsstellung der SVB habe ich hierzu noch einen zwar nicht mehr ganz frischen aber dennoch interessanten link:
http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/dbb-pdf/Schwbv_ZfPR__spezial2003.pdf

Siehe hier insbesondere die Seiten 28 folgende "Suspensives Veto der SBV".
Hier wird das Aussetzungsverfahren m.E. recht gut beschrieben.

Herzliche Grüße

Heinz SBV
:ok:

Aufruf zum TV - Leitungsorientierte Bezahlung

chris @, Thursday, 19.04.2007, 20:32 (vor 6225 Tagen) @ Heinz SBV

» Hallo Heinz,hallo Ede,»
» bei uns im Amt Behörde in München wurde die Gleichstellungsbeauftragte gewählt für vier Jahre.
»
» Da bei uns die Gleichstellungsbeauftrage regelmäßig zu den Sitzungen der
» betrieblichen Kommission zugelassen wird, ist es ein noch größerer,
» unhaltbarer Zustand, die SBV aus dem Verfahren auszuklinken und
» möglicherweise erst im Beschlussverfahren, im Personalrat zum abnicken zu
» beteiligen.
»
in dem Fall muß ich Dir recht geben,unserer SBV ist darüber auch sauer.

schönen Abend
Chris
»
»

Aufruf zum TV - Leitungsorientierte Bezahlung

Ede vom Bayerwald, Friday, 20.04.2007, 09:16 (vor 6225 Tagen) @ chris

» » bei uns im Amt Behörde in München wurde die Gleichstellungsbeauftragte
» gewählt für vier Jahre.


Was ist das für eine Behörde, wenn man ganz vorsichtig fragen darf> Stadverwaltung>
Und ist dafür eine Rechtsgrundlage bekannt, oder ist das eine goodwill-Aktion des AG>

Aufruf zum TV - Leitungsorientierte Bezahlung

Heinz SBV, Friday, 20.04.2007, 10:10 (vor 6225 Tagen) @ chris

Hallo Chris,

sorry, sorry!!

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!

Auszug aus § 16 Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz
In jeder Dienststelle mit regelmäßig mindestens 100 Beschäftigten ist aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte nach geheimer Wahl durch die weiblichen Beschäftigten von der Dienststelle zu bestellen.

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/PRM-24624-Gesetz-zur-Durchsetzung-der-Gl,property=pdf.pdf

Schönes Wochenende

Heinz
:ok:

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