Bewerbungsgespräche Azubis (Einstellung)

Susi37, Monday, 02.04.2007, 10:06 (vor 6237 Tagen)

Bisher wurde es in meiner Firma so gehandhabt, dass Azubis auch zu den Bewerbungsgesprächen eingelanden wurden, auch wenn diese bei den Tests schlechter abgeschnitten haben als die nicht schwerbehinderten Mitbewerber. Händelt ihr das auch so oder kann man da ruhigen Gewissens sagen, dass diese nicht eingeladen werden müssen>
Herzlichen Dank für eure Antworten.
Susi

Bewerbungsgespräche Azubis

Ede vom Bayerwald, Monday, 02.04.2007, 10:59 (vor 6236 Tagen) @ Susi37

Hallo Susi,

da ich im Öffentlichen Dienst bin, ist da das Gesetz ganz eindeutig, wir müssen grundsätzlich alle Schwerbehinderten oder Gleichgestellten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen. Einzige Möglichkeit dieser Regelung aus zu kommen wäre, wenn die SBV, hier also ich, sachlich begründet, dass der Bewerber, ob m oder w, offensichtlich nicht geeignet wäre für die Anforderungen im Rahmen der Ausbildung.

Seit August 2006 haben wir nun auch das AGG, bekannter als Antidiskriminierungsgesetz, womit diese theoretische Auschlußmöglichkeit noch schwerer anwendbar wird, da noch schärfere/genauere Argumente nötig werden.

Also ich würde dringend abraten, Behinderte oder Gleichgestellte Bewerber vom Bewerbungsgespräch auszuschließen. Lieber in den Apfel beißen, dass man einige Termine mehr hat, als dann vor Gericht stehen und sich sagen lassen müssen, dass man irgendwo falsch gehandelt hat. Das kostet dann auch u.U. einen Haufen Geld.
Außerdem sind die SBV'en ja dafür da, dass sie Behinderte Menschen unterstützen und nicht Benachteiligungen durch den AG unterstützen.

Bewerbungsgespräche Azubis

hackenberger, Monday, 02.04.2007, 15:10 (vor 6236 Tagen) @ Susi37

Hallo Susi,

eine der Hauptaufgaben der SchwbV ist es alles mögliche zu versuchen, dass Schwerbehinderte einen Beschäftigung erlangen können. Daher sollten wir auch alles versuchen, dass das Azubis welche in Prüfungen/Tests etwas schlechter abgeschnitten haben hier eine Chance der Vorstellung und somit die Chance auf eine beschäftigung erhalten.

Es kann ja sein, dass sich in einem persönlichen Vorstellungsgespräch, ggf. auch mit Unterstützung der SchwbV es sich ergibt, dass ein ggf. vorhandenes negatives Testergebnis korrigiert/ausgeglichen werden kann.

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