Wem gehört das Hörgerät? (Hilfsmittel)

Alexander @, Monday, 02.04.2007, 19:51 (vor 6240 Tagen)

Hallo,

bekomme demnächst neue Hörgeräte, von meiner krankenkasse bezahlt. Wenn ich die Kasse wechsel, muß ich die Geräte an meine alte Kasse wieder zurück geben> Oder darf ich diese behalten, nicht das der ganze Zirkus wieder von vorne los geht bei der neuen Kasse.

DANKE

Gruß

Alexander

Wem gehört das Hörgerät?

hackenberger, Monday, 02.04.2007, 20:53 (vor 6240 Tagen) @ Alexander

Hallo Alexander,

das Hilfsmittel wird dem Betroffene verodnet. Die Kasse leistet nur einen Beitrag der ggf. die gesamte Summe abdeckt.

Aber am einfachsten ist in solchen Fällen den Leistungsträger zu fragen. ;-)

Wem gehört das Hörgerät?

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 03.04.2007, 12:17 (vor 6239 Tagen) @ Alexander

Hallo Alexander,

Bei uns heißt es:

>>Wer viel Fragt, bekommt viel Antwort<<

Aber du hast diese Geräte ja für dich bekommen, damit du am täglichen und am Berufsleben teilnehmen kannst.

Du legst die Dinger ja nicht ab, wenn du wechselst! Anders wäre es eventuell, wenn du parallel zum Kassenwechsel auch die Hörhilfen wechseln würdest.

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du die abgeben mußt, stell dir einen Prothesengänger vor, der die KAsse wechselt und damit gestraft würde seine Prothesen ab zu geben um neue zu bekommen von der neuen Kasse. Wielange soll der ohne Prothesen festsitzen>

Nein ich denke du bist nur dann verpflichtet die Kasse zu fragen, ob sie die Hilfmittel wieder haben wollen, wenn du diese Hilfsmittel ersetzt durch neue.

Also ich würde niemand fragen, einfach behalten. Wenn da ein Rechtsanspruch bei der Kasse wäre, werden die sich schon melden und dann kannst du immer noch das unternehmen, was dir notwendig erscheint.

Wem gehört das Hörgerät?

Wolfgang H., Wednesday, 04.04.2007, 08:29 (vor 6238 Tagen) @ Alexander

Hallo Alexander,

Hilfsmittel sind keine Leihmittel! Die Hilfsmittel gehen in das Eigentum des Berechtigten über. Genauso ist es ja auch bei der Bewilligung von leidensgerechten Bürostühlen und Schreibtischen. Die gehen auch in das Eigentum des Betroffenen über. Der nimmt diese Hilfsmittel sogar aus der Firma mit, wenn er wechselt oder in den Ruhestand geht.

Wem gehört das Hörgerät?

Karin Hörmann @, Wednesday, 04.04.2007, 16:51 (vor 6238 Tagen) @ Alexander

» Hallo,
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» bekomme demnächst neue Hörgeräte, von meiner krankenkasse bezahlt. Wenn
» ich die Kasse wechsel, muß ich die Geräte an meine alte Kasse wieder
» zurück geben> Oder darf ich diese behalten, nicht das der ganze Zirkus
» wieder von vorne los geht bei der neuen Kasse.
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» Alexander

Hallo Alexander,

mein Kollege hat auch Hörgeräte von seiner AOK bezahlt bekommen.
Danach ist er in eine preisgünstigere Betriebskrankenkasse gewechselt,
seine Hörgeräte hat er behalten.
Er hat ja diese Hörgeräte bekommen als er bei der AOK versichert war
die in seinen Besitzstand übergegangen sind.
Die neue Betriebskrankenkasse hat damit nichts zu tun Du warst ja nicht
bei denen schon Mitglied.

Gruß Karin aus München

Wem gehört das Hörgerät?

Xajorkith, Thursday, 31.05.2007, 15:36 (vor 6181 Tagen) @ Alexander

Das Hörgerät ist dann Eigentum. Allerdings ...

Mit dem Hörgerät das man erhält muss man auch eine Erklärung unterzeichnen, dass man regelmäßig Kontrolluntersuchungen macht.
Denn die Krankenkasse bezahlt nicht nur das Gerät sondern auch diese Untersuchungen im voraus für 6 Jahre.

Wenn die KK unbedingt was wieder haben will dann wird sie sich schon an deine neue KK wenden. Denke mal, dass sie sowieso immer Ausgleichzahlungen hin und her schieben.

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