Betriebsarztbesuch angeordnet

Jörg @, Friday, 13.08.2004, 10:54 (vor 7197 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem mit meinem Arbeitgeber
und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich bin bei
einem großen deutschen Telekommunikationsunternehmen
in der IT angestellt. Aufgrund meiner Multiple
Sklerose-Erkrankung bin ich mit dem Tagesgeschäft
schon so gut wie ausgelastet. Allerdings gibt es in
unserem Tarifvertrag die Klausel, dass es zusätzliche
Zielvereinbarungen (und damit verbunden eine
Leistungsentgeldklausel) geben muss. Nun habe ich das
Problem, dass sich die zusätzliche Leistungskomponente
und der damit verbundenen Stress negativ auf meinen
Krankheitsverlauf auswirkt (4 Schübe im letzten Jahr).
Ich habe nun darum gebeten, aus der Zielvereinbarung
herausgenommen zu werden, damit sich mein
Gesundheitszustand halbwegs stabilisiert. Der
Arbeitgeber hat das mit dem Verweis auf den
Tarifvertrag abgelehnt und zusätzlich eine
betriebsärztliche Untersuchung angeordnet. Der
sinngemäße Wortlaut der Arbeitgeberanfrage an den
Betriebsarzt war :" Herr XXX leidet an MS. Er ist nach
eigenem Bekunden nicht mehr in der Lage, seine
Tätigkeit auszuüben. Wir möchten Sie bitten
festzustellen, wie Herr XXX noch zu belasten ist und
welche Tätigkeit er überhaupt noch ausüben kann".
Meine Frage jetzt ist, wie
1. ich gegen diese falsche Behauptung seitens des
Arbeitgebers vorgehen kann.
2. ob ich diesen Untersuchungstermin wahrnehmen muss
und was der Betriebsarzt attestieren kann.
3. da ich selbst stellv. SchwBV bin und auch schon auf
die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß SGB IX
hingewiesen habe trotzdem in Gefahr laufe, dass der
Arbeitgeber eine Versetzung in Vivento (da in der
Firma kein anderer Arbeitsplatz möglich ist) anstrengt.
4. Der Arbeitgeber mir bestenfalls eine
Rückgruppierung in die nächst niedrige Gehaltsstufe
anbietet in Verbindung mit einem herauslösen aus der
Zielvereinbarung.
Der Betriebsrat und auch unser SchwBV haben das
Problem, dass bisher noch kein "Paradefall" wie meiner
aufgetreten ist und jetzt (auch auf Arbeitgeberseite)
die Einschränkung von Behinderten zu solchen
betrieblichen Problemen geführt hat.
Für eure Hilfe wäre ich euch dankbar !
Viele Grüße
Jörg

Re: Betriebsarztbesuch angeordnet

hackenberger, Friday, 13.08.2004, 11:11 (vor 7197 Tagen) @ Jörg

Hallo Jörg,

bis Du Beschäftigter in dem Konzern mit dem großen
magenta "T", dann wende dich doch mal direkt an mich,
dann kann ich gezielter helfen.

Grundsätzlich gilt: Der Arzt, auch der Betriebsarzt
unterliegt der Schweigepflicht und darf daher nicht
einfach ohne Zustimmung des Betroffenen Aussagen
gegenüber dem AG machen.

Weiter, selbstverständlich kann der AG (muss ggf.
sogar) aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine
Vorstellung bei Betriebsarzt anregen.

Es gilt weiterhin der § 81 SGB IX SGB IX auch wenn man
das Thema Zielvereinbarung behandelt. Weiter sollen
Ziele so gestalltet werden, dass auch eine Chance auf
Erreichung gegeben ist, wieder auch unter Beachtung
des § 81 SGB IX.

Weiter arbeitets Du ggf. in einem Betrieb/Unternehmen
in welchem ein Integrationsvereinbarung (§ 83 SGB IX)
Geltung hat, auch hierheraus ergeben sich dann
möglicher Weise wieder Anforderungen für den AG bzw.
Ansprüchen für den Behinderten.

Bernhard

Re: Betriebsarztbesuch angeordnet

Jörg @, Monday, 16.08.2004, 18:25 (vor 7194 Tagen) @ Jörg

Hallo Bernhard,

du hast recht, ich arbeite in dem Betrieb mit dem
großen Magenta-T. Allerdings in einer der
Tochtergesellschaften (die GmbH, die Ende des Jahres
aufgelöst werden soll!), wo es erst seit neuestem
eine SchwBV gibt, demzufolge auch noch keine
Integrationsvereinbarung. Ich habe auch schon mit
Herrn Hünemörder Kontakt gehabt, was aber in meinen
Augen nicht so erfolgreich war. Sei´s drum, vielen
Dank für das Angebot.
Schöne Grüße
Jörg

Re: Betriebsarztbesuch angeordnet

hackenberger, Monday, 16.08.2004, 21:55 (vor 7194 Tagen) @ Jörg

Hallo Joerg,

wie schon erwähnt, melde Dich mal bi mir, Du müßtest
ja auch meine dienstliche Daten haben, hatte Dich ja
auch direkt angemailt. Es gibt auch
Konzernintegrationsvereinbarungen welche möglicher
Weise auch Dein Unternehmen abdecken.

Bernhard

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