Ausweis oder Bescheid an AG? (Umgang mit Arbeitgeber)

Ralf_1, Tuesday, 03.04.2007, 12:10 (vor 6242 Tagen)

Hallo Kollegen,
habe in einem anderen Forum die spannende Frage gelesen ob man dem AG den Ausweis übergeben muss. Weiß hier jemand Rat>

Ausweis oder Bescheid an AG?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 03.04.2007, 12:12 (vor 6242 Tagen) @ Ralf_1

Hallo Ralf1,
F.J. Duewell (Vorsitzender Richter am BAG) meint dazu:

Der Arbeitnehmer, der sich gegenüber Dritten (Arbeitgebern, Finanzverwaltung, Verkehrsunternehmen, Behörden, Sozialversicherungsträgern) auf eine Schwerbehinderung beruft, ist für deren Vorliegen darlegungs- und beweisbelastet.
Mit Schwerbehindertenausweis, der nach § 69 Abs. 5 Satz 1 SGB IX auf Antrag des schwerbehinderten Menschen vom Versorgungsamt auszustellen ist, können die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, der GdB und die weiteren gesund heitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen verbindlich nachgewiesen werden. Der Ausweis über die Eigenschaft als behinderter Mensch erleichtert dem Arbeitnehmer insbesondere im Kündigungsschutzprozess den Nachweis, ohne die im Feststellungsbescheid aufgeführten Funktionsbeeinträchtigungen offenbaren zu müssen. Das Gesetz verwehrt es dem Arbeitnehmer jedoch nicht, die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch auch auf sonstigem Wege nachzuweisen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Ausweis oder Bescheid an AG?

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 03.04.2007, 12:23 (vor 6242 Tagen) @ Ralf_1

Hallo,

du kannst deine Behinderung durch Abgabe einer Kopie nachweisen. Höchstens bei ABgabe in der Personalabteilung den Ausweis als Beweis der Echtheit der Kopie vorzeigen. Originale nicht in diesem Sinne abgebe!! Niemals und nirgendwo. Du brauchst den Ausweis ja überall, wo du deineen Behindertenstatus nachweisen willst.

Ausweis oder Bescheid an AG?

hackenberger, Tuesday, 03.04.2007, 13:27 (vor 6242 Tagen) @ Ralf_1

Hallo Ralf_1,

wenn Du deine Rechte aus dem SGB IX, hier auch z.B. den Zusatzurlaub geltend machen möchtest, muss Du dem AG deine Schwerbehinderung also deinen Anspruch belegen. Hierzu bedarf der AG einer Kopie des Feststellungsbescheides. Hierbei kann Du aber die Gründe der Feststellung/Behinderung beim kopieren abdecken. Diese musst Du dem AG nur bekannt machen, wenn sich auf Grund der Behinderung für dich oder deine Koll. im Arbeitsprozess Gefahren ergeben könnten.

Weiter bedarf der AG auch sehr oft einer Kopie des Schwerbehindertenausweises z.B. wenn er Mittel aus der Ausgleichsabgabe in Anspruch nehmen möchte.

RSS-Feed dieser Diskussion