Geschäftsordnung (Stellvertreter/in)

gabi, Tuesday, 03.04.2007, 19:52 (vor 6242 Tagen)

Können wir uns in der SBV eine Geschäftsordnung geben> Wir haben 2 Standorte und würden diese gerne aufteilen. Die SBV den Standort, an dem sie arbeitet und der 1. Stellvertreter den Standort an dem er arbeitet. Dadurch würde die Fahrerei des SBV entfallen. Die GL will dies nicht freiwillig machen, da sie der Meinung ist, dann muss die SBV eben fahren. Dies ist grundsätzlich richtig, kostet aber das Unternehmen mehr Geld. 30 Minuten fahren für ein 3 Minuten-Gespräch.

Vielen Dank

Geschäftsordnung

Mister M, Bayern (Franken), Wednesday, 04.04.2007, 07:48 (vor 6241 Tagen) @ gabi

Hallo Gabi,

hier hat die GL (ist die Geschäftsleitung gemeint!>) nach SGB IX recht.

Eine Delegierung der Aufgaben ist nur bei Verhinderung der VP möglich, es sei denn, es sind mehr als 100 (oder doch 200) Schwerbehinderte zu betreuen.

Sei froh, dass die GL richtig nach SGB IX handelt und die Fahrtkosten in Kauf nimmt. :-) Andersrum würde dies gesetzwidriges Handeln bedeuten.

Gruß
Mister M

--
Grüße aus dem schönen Franken!

Michael

Geschäftsordnung

Ede vom Bayerwald, Thursday, 05.04.2007, 07:54 (vor 6240 Tagen) @ gabi

Hallo Gabi,

wenn der AG / GL dies so will, kann er einem auch keinen Strick drehen, wenn man dadurch seine eigentliche Arbeit nicht mehr so schafft.
Die Mandatsarbeit geht vor. Da sind bei der SBV Menschen betroffen.

Letztlich habt ihr euch ja freiwillig wählen lassen zu diesem Mandat.
Da bin ich schon der Meinung, dass ich das dan n auch voll ausfüllen muß.

Aber mal eine andere Frage: Ist der Stelli in dem andern Betrieb angesiedelt>
Der Stelli wird immer dann tätig, wenn die SBV dienstlich oder privat verhindert ist. Da müßte doch das eine oder andere machbar sein.
Bist du denn niemals verhindert, hast du wegen "eines 3Minutengespräches" wirklich immer gut eine Stunde Zeit, wo du einfach deine Arbeit liegen lassen kannst> :lookaround:

Einfach mal so einige Überlegungen.

Der Stelli vertritt mich, wenn ich verhindert bin, da muss ich doch keine offizielle Geschäftsaufteilung machen, zumindest nicht bei uns.:-D

Ede

Geschäftsordnung

Gabi, Friday, 06.04.2007, 11:09 (vor 6239 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

» Hallo Gabi,
»
» wenn der AG / GL dies so will, kann er einem auch keinen Strick drehen,
» wenn man dadurch seine eigentliche Arbeit nicht mehr so schafft.
» Die Mandatsarbeit geht vor. Da sind bei der SBV Menschen betroffen.
»
» Letztlich habt ihr euch ja freiwillig wählen lassen zu diesem Mandat.
» Da bin ich schon der Meinung, dass ich das dan n auch voll ausfüllen muß.
»
» Aber mal eine andere Frage: Ist der Stelli in dem andern Betrieb
» angesiedelt>
» Der Stelli wird immer dann tätig, wenn die SBV dienstlich oder privat
» verhindert ist. Da müßte doch das eine oder andere machbar sein.
» Bist du denn niemals verhindert, hast du wegen "eines 3Minutengespräches"
» wirklich immer gut eine Stunde Zeit, wo du einfach deine Arbeit liegen
» lassen kannst> :lookaround:
»
» Einfach mal so einige Überlegungen.
»
» Der Stelli vertritt mich, wenn ich verhindert bin, da muss ich doch keine
» offizielle Geschäftsaufteilung machen, zumindest nicht bei uns.:-D
»
» Ede

Geschäftsordnung

Gabi, Friday, 06.04.2007, 11:12 (vor 6239 Tagen) @ Gabi

Hallo Edi,
danke für Deine Info. Der Stellv. ist an dem anderen Ort angesiedelt und mache dies bereits so, dass ich unabkömmlich bin und ihn beauftrage. Nur der Kollege bekommt jedesmal Probleme mit seiner GL und um das zu vermeiden wollte ich eine Geschäftsordnung die regelt, dass er an seinem Standort tätig ist und ich an meinem.
Gruß Gabi

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