Ermahnung/Abmahnung (Kündigung)

Nicki, Friday, 06.04.2007, 11:14 (vor 6239 Tagen)

Kann mir jemand von Euch helfen> Bis wann muss eine Ermahnung/Abmahnung schriftlich an den Kollegen überreicht werden> Beispiel: Der Kollege kam am 02.04. zu spät, da er vergessen hat, dass er seinen Dienst getauscht hat (Hatte eigentlich Spätdienst und vereinbart, für einen Tag Frühdienst zu machen). Als er dann 2 Std. zu spät in der Firma einlief, sagten seine Kollegen zu ihm: Wo warst Du denn, Du hast doch gestern den Dienst getauscht. Erst da viel ihm wieder ein, dass er zugesagt hat Frühdienst zu machen. Er hat schlicht und einfach "vergessen", dass er Frühdienst an diesem Tag hatte. Er wird deshalb eine schriftliche Ermahnung erhalten. Nun nochmal meine Frage - bis wann muss ihm diese ausgehändigt werden. Wenn Ihr noch einen § hätten, wäre super. Österliche Grüße und vielen Dank für die Unterstützung.

Ermahnung/Abmahnung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 06.04.2007, 18:21 (vor 6238 Tagen) @ Nicki

Kittner/Zwanziger-Arbeitsrecht §97:
Abmahnungen können schriftlich, aber auch mündlich erteilt werden; ein besonderes Formerfordernis existiert nicht.

Eine Regelausschlußfrist, innerhalb derer als Folge eines vertragswidrigen Verhaltens eine Abmahnung ausgesprochen werden müßte, existiert nicht.

Das Recht zur Abmahnung kann jedoch bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verwirken.
Das LAG Köln hat Verwirkung in einem Fall angenommen, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst ein Jahr nach einem Pflichtverstoß abgemahnt hat, ohne daß es für diese Wartezeit einen erkennbaren, geschweige denn nachvollziehbaren Grund gegeben hätte.

Weiteres zur Abmahnung unter A-Z - Stichwort Abmahnung.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Ermahnung/Abmahnung

Wolfgang H., Tuesday, 10.04.2007, 08:59 (vor 6235 Tagen) @ Nicki

Hallo Nicki,

zunächst muss man zwischen Abmahnung und Ermahnung unterscheiden. Das schärfere Schwert ist die Abmahnung, die der Kollege nach Deiner Aussage nicht erhalten hat/soll.
Eine Ermahnung ist "nur" den Finger heben, ohne große rechtliche Auswirkungen. An Fristen ist eine Abmahnung oder Ermahnung nicht gebunden. Je später diese Mittel eingesetzt werden, umso schwächer sind die Auswirkungen auf Folgefälle.
Im Prinzip - je später die Ermahnung erfolgt umso wirkungsloser ist sie einzuschätzen. :-P

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