Was genau ist Vertretungsfall? (Stellvertreter/in)

Mario, Monday, 09.04.2007, 17:06 (vor 6235 Tagen)

Hallo Ihr,

hab mal eine Frage bzgl Stellvertretung, bis jetzt hab ich gelesen das die nur möglich ist wenn der 1. Ansprechpartner in Urlaub bzw Krank ist. aber was ist in Betrieben mit Schichtsystem zb: 1. Vorsitzender beendet Arbeitszeit Frühnachmittags, der 1.Stell ist aber länger im Betrieb, kann er dann als Stelli fungieren, und was ist wenn der Vorsitzende ihn bittet zb. eine Tätigkeit zu übernehmen zb Einstellen von Informationen in innerbetrieblichen Informationssystemen gilt das dann auch schon als Tätigkeit die einen höheren Kündigungsschut bietet>

Ich dank Euch schon mal für Infos im Voraus.

Mario

Was genau ist Vertretungsfall?

traute, Monday, 09.04.2007, 20:51 (vor 6235 Tagen) @ Mario

nein, das ist so nicht ganz richtig. die SBV muß verhindert sein. zb kann das auch sein, sie nimmt einen anderen termin wahr. sie kann auch aufgaben delegieren, wie infos ins system stellen oder anderes. für den schichtdienst passt es doch prima bei euch.
desweiteren können die betroffenen jederzeit von sich aus auch die stellvertretung ansprechen, wenn notwendig. zumindest habe ich das immer so gehalten. dann ist die stellvertung auch im amt.

gruß, traute

Was genau ist Vertretungsfall?

hackenberger, Tuesday, 10.04.2007, 09:23 (vor 6234 Tagen) @ Mario

Hallo Mario,

verhindert ist die SchwbV außer bei Krankheit oder Urlaub, wenn z.B. mehrere Termine zeitgleich fallen. Weiter gilt auch, dass Mandatsarbeit immer Vorrang hat. Die "normale" Arbeit muss also ggf. zurückstehen.

Zum speziellen Thema "Verhinderung bei/durch Schichtarbeit" ist mir nichts bekannt. Ich musste mich mit diesem Thema auch bisher nicht befassen.

Eine "echte" Vertretung wegen Verhinderung könnte hier dann nach meiner Auslegung nur entstehen (mit dem dann auch folgenden Auslösen der besonderen Kündigungsschutzes wegen Mandatsarbeit), wenn es sich um eine nicht vorhersehbaren und nicht aufschiebbaren Sachverhalt handelt. War der Sachverhalt bekannt und nicht in die reguläre Schicht der SchwbV verlegbar, hätte die SchwbV ggf. ihre Arbeitszeit hier einmal anpassen müssen.

Das Einstellen von Infos in ein Infosystem löst hier nicht die Mandatswahrnehmung wegen Verhinderung und somit den besonderen Kündigungsschutzes wegen Mandatsarbeit aus. :-(

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