Vergleichsangebote Seminare (Seminare / Fortbildung)

Sander, Niedersachsen, Tuesday, 10.04.2007, 10:43 (vor 6235 Tagen)

Hallo,

mal eine etwas kuriose Frage: Unser Arbeitgeber (amerik. Konzern) ist jetzt auf die Idee gekommen, zu jedem Seminar ein Vergleichsangebot zur fordern.
Sollten wir dieses Vergleichsangebot nicht als Anhang mit dem Antrag abgeben, wird der Antrag gar nicht erst bearbeitet und natürlich auch nicht genehmigt.
Frage: Gibt es irgendeine Verpflichtung zur Abgabe von Vergleichsangeboten bei Seminaren>

Vergleichsangebote Seminare

hackenberger, Tuesday, 10.04.2007, 12:39 (vor 6234 Tagen) @ Sander

Hallo,

auch Mandatsträger sind zum kostenbewussten Handel angehalten. Die Forderung des AG ist somit nicht ganz unberechtigt. Es dürfte auch kein Problem darstellen weitere entsprechende Angebote dem AG mitzuteilen. Es gibt oft zum gleichen Thema mehrere Anbieter, auch sehr oft teuere.

Sollte es aber keine weiteren Anbieter zum gleichen Thema geben oder aber die anderen auch ggf. preiswertere Angebote zeitlich nicht realisierbar sein, so muss der AG auch das beantragte zahlen.

Vergleichsangebote Seminare

Sander, Niedersachsen, Tuesday, 10.04.2007, 12:51 (vor 6234 Tagen) @ hackenberger

Danke für die prompte Antwort.
Vielleicht hätte ich etwas deutlicher werden müssen.
Kostenbewusstes Handeln ist selbstverständlich und wird bei Buchung von Seminaren auch berücksichtigt.
Das Problem ist ein anderes. Unser AG möchte gerne entscheiden, welche Seminare für die SBV notwendig sind (WA z. Bsp. nicht) und auch entscheiden, welches Seminar dann besucht wird.
Wir versuchen nur Seminare in erreichbarer Entfernung zu buchen (schon um Stress zu vermeiden), haben aber natürlich auch Gründe best. Seminare zu buchen.
So werden wir nicht jedes Seminar über die Gewerkschaft oder das Integrationsamt buchen, obwohl diese Angebote oft zu den preiswertesten gehören.
Und das ist der Punkt: Der AG möchte letztendlich entscheiden welcher Interessensvertreter welches Seminar bei welchem Veranstalter besucht.

Bleibt die Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage bez. der Forderung von Vergleichsangeboten, die es gleichzeitig erlaubt, bei Nichtvorlage von Vergleichsangeboten, die Seminare nicht zu genehmigen>
Zitat: Sollten Sie Ihrer Email keine Vergleiche anhängen, wird der betreffende TAR nicht genehmigt werden.

Vergleichsangebote Seminare

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 10.04.2007, 13:07 (vor 6234 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,
da du der rechtlichen Klärung scheinbar aus dem Weg gehen möchtest, wäre der Kauf eines guten Kommentars (z.B. Knittel) hier sehr hilfreich. Dort steht zu diesem und vielen anderen Themen jede Menge (auch zum WA).
Zitat daraus:
Besteht im Betrieb ein Wirtschaftsausschuss gem. §§ 106 ff. BetrVG, an dem die Vertrauensperson beratend teilnimmt, ist auch die Teilnahme an einem Seminar „Wirtschaftsausschuss“ erforderlich (LAG Hamburg Urteil vom 12. November 1996 = NZA-RR 1997, 348 = AiB 1997, 542 m. Anm. Oberhofer; LAG Köln Beschluss vom 5. Juli 2001 = AP Nr. 3 zu § 26 SchwbG 1986).

» Und das ist der Punkt: Der AG möchte letztendlich entscheiden welcher
» Interessensvertreter welches Seminar bei welchem Veranstalter besucht.
Siehe vorherige Antwort zum Thema "weisungsfrei".

» Bleibt die Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage bez. der Forderung von
» Vergleichsangeboten, die es gleichzeitig erlaubt, bei Nichtvorlage von
» Vergleichsangeboten, die Seminare nicht zu genehmigen>
Immer noch nein.

» Zitat: Sollten Sie Ihrer Email keine Vergleiche anhängen, wird der
» betreffende TAR nicht genehmigt werden.
Da er nichts zu genehmigen (im Sinne des Gesetzes) hat, ist dieser Anhang unrelevant.

Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist es aber bestimmt besser einen Weg zu suchen, der beide zufriedenstellt. Der Wink mit dem Gesetz führt nämlich (leider) nur zum kurzfristigen Erfolg. Eine Fortbildung zum Theme Gesrächs- und Verhandlungsführung bringt dich da u.U. weiter.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Vergleichsangebote Seminare

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 10.04.2007, 12:42 (vor 6234 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

» Unser Arbeitgeber (amerik. Konzern) ist jetzt auf die Idee gekommen, zu jedem Seminar ein Vergleichsangebot zur fordern.

Sieh es mal von folgender Seite. Nach dem Gesetz bist du auch zum "sparsamen" Umgang mit Finanzmitteln des AG für deine Arbeit "verpflichtet".
Da du bestimmt schon im Vorfeld einige Anbieter, Orte, Themen, etc verglichen hast spricht doch nichts dagegen, wenn du ihm ein Vergleichsangebot (das bestimmt teuerer ist ;-) ) zur Kenntnis mit vorlegst.

» Sollten wir dieses Vergleichsangebot nicht als Anhang mit dem Antrag
» abgeben, wird der Antrag gar nicht erst bearbeitet und natürlich auch
» nicht genehmigt.
Der AG hat es ja nicht zu genehmigen, denn in deiner Arbeit (dazu gehört auch die norwendige Fortbildung) bist du weisungsfrei.

» Frage: Gibt es irgendeine Verpflichtung zur Abgabe von Vergleichsangeboten
» bei Seminaren>
Nein.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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