Abmahnung wegen Raucherpause (Allgemeines)

Sascha, Wednesday, 11.04.2007, 18:51 (vor 6233 Tagen)

Erste Frage: Ein SB-Kollege bekommt vom Integrationsamit zusätzliche Pausen bezahlt. Zu diesen Pausen muss er sich an- und abmelden. Jetzt hat sich der Kollege 1 x in 5 Jahren eine Raucherpause (eigentlich Nichtraucher) genehmigt und eine Zigarette geraucht. Zu diesen "Raucherpausen" müssen sich die Kollegen nicht an- und abmelden. Diese Pausen werden geduldet. Dieser SB-Kollege hat jetzt eine Abmahnung bekommen wegen dieser Raucherpause. Wie kann ich dem Kollegen helfen>
Zweite Frage: Der BR wurde nicht gefragt, ob er damit einverstanden ist, dass sich dieser SB-Kollege für die zusätzlichen Pausen an- und abmelden muss. Wer kann mir sagen, ob es sich bei diesen Pausen um eine Einzelmaßnahme § 99 handelt> Oder eher § 87
Vielen Dank

Abmahnung wegen Raucherpause

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 11.04.2007, 20:38 (vor 6233 Tagen) @ Sascha

» Erste Frage: Ein SB-Kollege bekommt vom Integrationsamit zusätzliche Pausen
» bezahlt. Zu diesen Pausen muss er sich an- und abmelden. Jetzt hat sich
» der Kollege 1 x in 5 Jahren eine Raucherpause (eigentlich Nichtraucher)
» genehmigt und eine Zigarette geraucht. Zu diesen "Raucherpausen" müssen
» sich die Kollegen nicht an- und abmelden. Diese Pausen werden geduldet.
» Dieser SB-Kollege hat jetzt eine Abmahnung bekommen wegen dieser
» Raucherpause. Wie kann ich dem Kollegen helfen>
Indem du mit dem Kollegen, dem Arbeitsvertrag und der schriftlichen Pausenregelung zum Betriebsrat oder zum Gewerkschaftssekretär marschierst. Aufgrund des dann gesichteten Material können ggf. weitere Schritte (ev. gegen die Abmahnung) unternommen werden. Zur Abmahnung im Allgemeinen siehe unter A-Z beim Stichwort "Abmahnung".

» Zweite Frage: Der BR wurde nicht gefragt, ob er damit einverstanden ist,
» dass sich dieser SB-Kollege für die zusätzlichen Pausen an- und abmelden
» muss. Wer kann mir sagen, ob es sich bei diesen Pausen um eine
» Einzelmaßnahme § 99 handelt> Oder eher § 87
Weder das eine noch das Andere.
Im 99iger geht es um verstetzung, Einstellung etc.
Der 87iger würde dann greifen, wenn eine Kollektivmaßnahme vomn AG eingeleitet würde (z.B. generelles Abstempeln beim Rauchen).
Wenn überhaupt, dann könnte ggf. das AGG bzw. das GG herangezogen werden. (Un)Gleichbehandlung von sbM und nicht sbM.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Abmahnung wegen Raucherpause

hackenberger, Thursday, 12.04.2007, 09:56 (vor 6233 Tagen) @ Sascha

Hallo Sascha,

bei Schwerbehinderten ist die SchwbV vor Ausspruch einer Abmahnung gem. § 95 (2) zu beteiligen. Hier sollte man den AG auf den Verstoß seinerseits gegen das SGB IX hinweisen, hier § 156 Abs.1 Satz 9. Man kann ihn dann auch auf mögliche Folgen eines solchen Verstoßer, nämlich den § 156 Abs. 2 hinweisen. Dieses hilf ggf. in der Zukunft.

Weiter könnte man auch überlegen on hier der § 84 (1) zu tragen kommen könnte, denn ein Abmahnung könnte zu einer Gefährdung des beschäftigungsverhältnisse führen, Somit fällt diese unter den § 84 (1). Damit ist auch gleich die/eine Begründung für die Pflicht der Anwenung des § 95 (2) gegebn.

Abmahnung wegen Raucherpause

Sascha, Thursday, 12.04.2007, 10:39 (vor 6233 Tagen) @ hackenberger

vielen, vielen Dank für die Hilfe;-)

Abmahnung wegen Raucherpause

Wolfgang H., Friday, 13.04.2007, 07:00 (vor 6232 Tagen) @ Sascha

Hallo Sascha,

unabhängig von der rechtlichen Würdigung der Abmahnung, ist es der Kollege nicht wert, sich mit diesem Thema zu befassen. Zum einen bekommt er vom IA Pausen bezahlt. Zum anderen ist er Nichtraucher. Wenn er trotzdem eine Raucherpause in Anspruch nimmt, ist das für mich Provokation pur.
So ein Mitarbeiter soll wohl oder übel mit der Abmahnung ca. 2 Jahre leben. In dieser Zeit kann er sich überlegen, ob er wegen bezahlten Pausen zum Raucher werden will.

Abmahnung wegen Raucherpause

Ede vom Bayerwald, Friday, 13.04.2007, 07:51 (vor 6232 Tagen) @ Wolfgang H.

Sorry,
wert ist es jeder Kollege!!

Der Wert ist nicht davon abhängig, ob ich das billige, was er macht!
Was anderes wäre es, wenn man schon oft mit dem kollegen geredet hat und er dauerhaft provoziert.
Ich hasse Rauchen, aber Schwerbehinderte sind mein Klientel, die meine Hilfe brauchen. Bin ich als SBV gewählt, HABE ich alle Behinderten Kollegen zu vertreten, ganz unabhängig davon, ob mir ihre NAse gefällt, ich von ihrem Verhalten überzeugt bin, oder es gar richtig finde, ob sie mich gewählt haben oder auch nicht!!

Die Aussage, dass ein Kollege meiner Hilfe nicht würdig sei, ist mit Verlaub euer Ehren extrem schräg. Zumindest isch mache selber immer wieder Fehler und auch das, was ich richtig mache, wird von manchen als falsch angesehen.
Da muss schon das alte Bibelwort gelten: Nur der ohne Schuld ist, ist berechtigt, den ersten Stein zu werfen.
Wir haben an unseren eigenen Fehlern genug zu tragen und es ist nicht gut für alle Schwerbehinderten und Schwerbehindertenvertretungen, wenn angefangen wird so zu argumentieren.

Die AG werden diese Argumentation schnell aufnehmen und bald grundsätzlich behaupten, dass kein Schwerbehinderter es "wert" sei, dass man ihm zur Seite steht (auslöffeln muss der seine Fehler und deren Folgen doch eh selber, da kann ihm keine SBV helfen!).

Unsere Stärke liegt darin, dass wir ohne Ansehen der Person und deren Taten für alle in gleicher Weise und im gleichen Umfang da sind, alle gleich behandeln, ob Chef oder kleinsten Arbeiter!
Und wir haben darauf zu sehen, dass an die Behinderten Kollegen die selben Massstäbe angelegt werden, wie an die angeblich gesunden!!! Dies ist die vom Gesetz genannte Aufgabe der SBV und gibt keinen Freiraum für persönliche Interpretation!!!

Abmahnung wegen Raucherpause

Wolfgang H., Friday, 13.04.2007, 08:51 (vor 6232 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

der langen Rede kurzer Sinn: Mit Deinem Schlusswort hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen!

Der Kollege wurde nicht wegen seiner Behinderung abgemahnt. Sein Fehlverhalten an sich war Grund dafür.

Und da kannst Du argumentieren wie Du willst, Unrecht bleibt Unrecht, und das verteidige ich auch als VPS nicht. Deine Argumentation ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung.

Abmahnung wegen Raucherpause

hackenberger, Friday, 13.04.2007, 08:51 (vor 6232 Tagen) @ Wolfgang H.

Hallo Wolfgang H.,

ich muss hier Ede zustimmen. Ich sehe hier aber auch einen Punkt/ eine Angelegenheit welche ein auch tiefergehendes Gespräch mit dem schwerbehinderten Koll. als gegeben ist. In diesem Gespräch sollte u.a. auch die gerade bei vorliegende persönliche Situation angesprochen werden und auch, dass gerade in der heutigen Zeit es nicht immer sehr einfach ist, für Schwerbehinderte adäquate Beschäftigungen zu finden.

Hier trift einmal wieder ein passender Spruch zu:

Ein gutes Gespräch zur rechten Zeit, schafft Ruhe und Zufriedenheit. ;-)

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