Zeitnot (Freistellung)

Leon, Thursday, 12.04.2007, 13:36 (vor 6230 Tagen)

Hallo zusammen,
als neu gewählter Vertrauensmann der Gesamtschwerbehindertenvertretung bin ich für 127 schwerbehinderte Mitarbeiter zuständig. Die Zuständigkeit verteilt sich auf 60 Einrichtungen mit 2700 Mitarbeitern.
Es gibt 50 Mitarbeitervertretungen, die sich wöchentlich treffen sowie eine GMAV, deren Vorstand sich auch wöchentlich trifft.
Es gibt des weiteren noch eine Vertrauensperson (eine Einrichtung).
Wer kann mir bei meinem Zeitmanagmant helfen>
Soll Ich Infos der einezelnen MAVen und Einrichtungen per Email anfordern>
Wie kann ich beratend mitwirken>

Im übrigen - ein super Forum!
Danke und Gruß
Jürgen

Zeitnot

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 12.04.2007, 13:38 (vor 6230 Tagen) @ Leon

Hallo Jürgen,
sei willkommen und danke für das Lob. :-)

Jetzt fehlt nur noch die Info wie viel Zeit du bis jetzt aufwendest.
Bist du freigestellt> Wenn ja, mit wie viel Stunden>

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Zeitnot

Leon, Thursday, 12.04.2007, 13:55 (vor 6230 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Jürgen,
» sei willkommen und danke für das Lob. :-)
»
» Jetzt fehlt nur noch die Info wie viel Zeit du bis jetzt aufwendest.
» Bist du freigestellt> Wenn ja, mit wie viel Stunden>

Hallo Hans - Peter
ich habe bis jetzt noch keine Freistellung beantragt. Ich nehme mir die Zeit die ich brauche.
Seit meiner Wahl(letzten Monat)habe ich einen Zeitnachweis geführt und komme ohne meine Einrichtung zu verlassen auf 20 Stunden im Monat (Anträge, Fragen, MAV, Eingliederungsmanagmant...).
Wie gesagt das ist nur eine Einrichtung von 60.
Gruß
Jürgen

Zeitnot

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 12.04.2007, 14:15 (vor 6230 Tagen) @ Leon

Hallo Jürgen,

» als neu gewählter Vertrauensmann der Gesamtschwerbehindertenvertretung bin ich für 127 schwerbehinderte Mitarbeiter zuständig. Die Zuständigkeit verteilt sich auf 60 Einrichtungen mit 2700 Mitarbeitern.
Da würde ich zuerst mal prüfen, ob in einer weiteren Einrichtung 5 wahlberechtigte sind und dann dort eine Wahl initiieren. Ggf. könnte man auch Einrichtungen (§94 Abs. 1 Satz 5 SGB IX)) zusammenfassen.

» Es gibt 50 Mitarbeitervertretungen, die sich wöchentlich treffen sowie eine GMAV, deren Vorstand sich auch wöchentlich trifft. Wer kann mir bei meinem Zeitmanagement helfen>
Nur du selbst. Wie du bereits selbst schreibst hast du noch 18-20 Stunden/Woche Zeit dich um weitere Belange der sbM zu kümmern.
Zusätzlich kannst du deine Vertreter einbinden. Wenn keine gewählt, dann schleunigst nachholen. So kann u.U. eine regionale Aufteilung stattfinden.

» Soll Ich Infos der einzelnen MAVen und Einrichtungen per Email anfordern>
Dies ist im Vorfeld sicherlich ok. Gespräche vor Ort bzw. die Teilnahme an bestimmten MAV-Sitzungen müssen aber trotzdem sein.

» Ich habe bis jetzt noch keine Freistellung beantragt. Ich nehme mir die Zeit die ich brauche. Seit meiner Wahl(letzten Monat)habe ich einen Zeitnachweis geführt und komme ohne meine Einrichtung zu verlassen auf 20 Stunden im Monat (Anträge, Fragen, MAV, Eingliederungsmanagement...).
Dann hast du ja bereits die Grundlage für eine Vollfreistellung geschaffen.
Tritt in Verhandlungen mit dem AG ein, versuche obige Gedanken umzusetzen und es kann nur besser werden. ;-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Zeitnot

hackenberger, Thursday, 12.04.2007, 15:23 (vor 6230 Tagen) @ Leon

Hallo Leon,

die GSchwbV ist zuständig für Dinge/Angelegenheiten welche nicht örtl. geregelt werden können. Weiter ist sie der Ansprechpartner der örtl. SchwbV und unterstützt diese. Die Schwerbehinderten in Betrieben fallen nur dann in die Zuständigkeit der GSchwbV, wenn es keine gewählte örtl. SchwbV gibt.

Gibt es bei euch keine örtl. SchwbV>>
Wenn ja, wieso>>

Hast Du als GSchwbV keine Stellvertreter>

Zeitnot

Leon, Monday, 16.04.2007, 11:30 (vor 6226 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Leon,
»
» die GSchwbV ist zuständig für Dinge/Angelegenheiten welche nicht örtl.
» geregelt werden können. Weiter ist sie der Ansprechpartner der örtl.
» SchwbV und unterstützt diese. Die Schwerbehinderten in Betrieben fallen
» nur dann in die Zuständigkeit der GSchwbV, wenn es keine gewählte örtl.
» SchwbV gibt.
»
» Gibt es bei euch keine örtl. SchwbV>>
» Wenn ja, wieso>>
»
» Hast Du als GSchwbV keine Stellvertreter>

Hallo Bernhard,
bei uns gibt es nur zwei Schwerbehindertenvertreter, eimal ich und in einer anderen Einrichtung - Nummer Zwei, welche auch gleichzeitig Vetretung der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist.
In den restlichen Einrichtungen sind jeweils weniger als 5 schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt.

Gruß
Jürgen

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