stelli (Seminare / Fortbildung)

micha, Rheinland/Pfalz, Friday, 13.04.2007, 09:42 (vor 6230 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,

wenn ich der Dienststelle sage, das ich mich demnächst (evtl. innerhalb der nächsten 3-4 Monate), einer erneuten Bandscheiben OP hingeben (das wäre dann die 3.)muss, und aus diesem Grund es für nötig halte meinen Stelli auf Grundlehrgang zu schicken..... Wäre das Krankfeiern mit Ansage> Kann mir das evtl. negativ ausgelegt werden>
Der AG wird einer "normalen" Fortbildung für den Stelli wohl nicht stattgeben. Der Stelli ist neu gewählt und hat noch keinerlei Erfahrung mit SBV.

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Gruß Micha

stelli

Andrea, Friday, 13.04.2007, 14:58 (vor 6229 Tagen) @ micha

Hallo lieber Micha!

Gegen das Wort "krank feiern" habe ich eine starke Allergie! Diesen Ausdruck will ich nicht in meinem Wortschatz haben!:-(
Wenn jemand ins Krankenhaus zur Op wegen was auch immer muss, ist es ein Vergnügen das gefeiert werden muss>>>
Dein 1. Stelli hat ein Recht (und auch die Pflicht;-) ) auf Fortbildung.
Wie will Dich Dein Stelli denn sonst vertreten>

stelli

Andrea, Friday, 13.04.2007, 15:04 (vor 6229 Tagen) @ Andrea

Gib doch einfach mal "Fortbildung Stellvertreter" oder "Stellvertreter FOBI" ein. Oder lies einfach in Deinem SGB IX den § 96 nach!
Viel Erfolg!

stelli

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 13.04.2007, 17:37 (vor 6229 Tagen) @ micha

Hallo Micha,

» Wäre das Krank mit Ansage>
Nein, denn es ist eine planbare OP. Im Gegenteil, es ist ein Entgegenkommen an den AG, dass er besser planen kann.

» Der AG wird einer "normalen" Fortbildung für den Stelli wohl nicht stattgeben.
So wie du es schreibst hast du es noch gar nicht angeleiert, dass er eine Fobi bekommt. :-(
Schau doch mal unter A-Z unter dem Stichwort "Stellvertreter". Dort findest du alles notwendige bis hin zum Recht auf Schulung.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

stelli

Ede vom Bayerwald, Monday, 16.04.2007, 08:10 (vor 6227 Tagen) @ micha

Hallo Micha,
eine OP ist mit Ausnahme einer AkutOP immer auf längere Zeit geplant und kann daher kein "Krankfeiern auf Ansage" sein (ein scheußliches Wort). Es ist medizinische Notwendigkeit, handelt sich ja auch nicht um eine Schönheits-OP.

Und wenn du da was absehen kannst, dass der Stelli dich über eine längere Zeit vertreten muss, also amtierender SBV sein wird mit allen Rechten und Pflichten in dieser Zeit, dann --
Nimm mal § 96 (4)SGB IX, da wird das sogar im Bundesgesetz geregelt, dasss dein Stelli ein Anrecht auf alle Arten von Schulungen hat, wenn du ihn nach § 95 SGB IX ständig zu Tätigkeiten heran ziehst oder wenn er dich häufig für längere Zeit vertreten muss.
Da wird deinem AG garnichts anderes übrig bleiben, als deinen Stelli auf Anforderung schnellst möglich auf Fortbildung zu schicken, wenn ihm an einer durchgehend funktionierenden SBV liegt.
Und wenn nicht, so hat dein Stelli trotz allem das Recht auf diese Fortbildungen, -- wie man das dann durchsetzt, ist eine weitere Frage, bei der wir dir hier allerdingss nur schlecht in der Durchsetzung helfen können.

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