Schwerbehindertenvetreter im Personalrat (Allgemeines)

Felix, Monday, 16.04.2007, 20:18 (vor 6226 Tagen)

Guten Abend,

ich bin im November 2006 zum stellvertretenden Schwerbehindertenvertreter in der Sparkasse gewählt worden. Mein Kollege, der Schwerbehindertenvertreter,
ist jetzt über die Reserveliste in den Personalrat gerückt. Er ist jetzt stimmberechtigt in allen Dingen. Meine Frage nun: Habe ich jetzt als sein Stellvertreter das Recht auch an Personalratssitzungen teilzunehmen >

Danke für Eure Antwort :-)
Ciao Felix

Schwerbehindertenvetreter im Personalrat

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 17.04.2007, 07:52 (vor 6226 Tagen) @ Felix

Hallo Felix,

Wenn dein SBV-Mann gleichzeitig auch PR/BR ist, so ändert das an seiner und deiner Funktion als SBV bzw. Stelli nichts!

rechtlich ist mit dem Kollegen ja die SBV in Personalunion schon bei den Sitzungen vertreten. Der Kollege hat damit u.U. zwei Stimmen bei Abstimmungen im BR/PR, allerdings nur, wenn es um Fragen der Schwerbehinderten geht.

Du kannst ihn nur dann vertreten, wenn er verhindert ist, oder wenn Dinge behandelt werden, in die die SBV persönlich involviert ist. Dann muss der Kollege raus und du darfst rein, aber nur für diesen einen Tagesordnungspunkt.

Gruß Ede vB

Schwerbehindertenvetreter im Personalrat

hackenberger, Tuesday, 17.04.2007, 08:23 (vor 6226 Tagen) @ Felix

Hallo Felix,

» Mein Kollege, der
» Schwerbehindertenvertreter,
» ist jetzt über die Reserveliste in den Personalrat gerückt. Er ist jetzt
» stimmberechtigt in allen Dingen. Meine Frage nun: Habe ich jetzt als sein
» Stellvertreter das Recht auch an Personalratssitzungen teilzunehmen >

Nur sofern Dein Kollege, also der VPSchwb verhindert ist, dann hast Du das Recht der beratenden Teilnahme als SchwbV. Du bist also nicht stimmberechtigt, da im Gegensatz zu deinem Koll. kein ordentliches PR-Mitglied.

Schwerbehindertenvetreter im Personalrat

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 18.04.2007, 08:11 (vor 6225 Tagen) @ hackenberger

zumindest in Bayern ist die SBV nach der bay. Fürsorgerichtlinie in Fragen der SchwbKollegen auch im PR stimmberechtigt! Wird unter Umständen auch in anderen Bundesländern so sein, wenn so etwas wie Förderrichtlinien bestehen sollten.
zumindest in NRW gibt es doch auch so etwas, wie ist es da>

Gilt dann allerdings, solange nicht ins Gesetz geschrieben, nur im Bereich des unter die Richtlinie fallenden öffentlichen Dienstes!

Schwerbehindertenvetreter im Personalrat

Horst Schillinger @, Köln, Friday, 04.05.2007, 15:46 (vor 6208 Tagen) @ Felix

» Guten Abend,
»
» ich bin im November 2006 zum stellvertretenden Schwerbehindertenvertreter
» in der Sparkasse gewählt worden. Mein Kollege, der
» Schwerbehindertenvertreter,
» ist jetzt über die Reserveliste in den Personalrat gerückt. Er ist jetzt
» stimmberechtigt in allen Dingen. Meine Frage nun: Habe ich jetzt als sein
» Stellvertreter das Recht auch an Personalratssitzungen teilzunehmen >
»
» Danke für Eure Antwort :-)
» Ciao Felix

Hallo Felix,

in NRW muss sich die Vertrauensperson entscheiden ob er als Personalratsmitglied oder als SB-Vertreter an den Sitzungen des Personalrates teilnimmt.
Nimmt er an den Sitzungen als stimmberechtigtes Personalratsmitglied teil, darf der 1. Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretutung an der Sitzung des PR teilnehmen. Allerding ohne Stimmrecht (gilt auch für SB-Angelegenheiten).
Nimmt er an den Sitzungen des PR als stimmrechtsloser Vertrauensmann teil, so rückt ein anderer Kollege aus der Personalratsliste nach und dieser nimmt dann mit Stimmrecht an den Sitzungen teil. Die Vertrauensperson ist dann immer noch im PR allerdings wieder ohne Stimmrecht. In diesem Fall kannst Du nicht an den Sitzungen teilnehmen.

Viele Grüße

Horst Schillinger
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Kreissparkasse Köln

Schwerbehindertenvetreter im Personalrat

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 04.05.2007, 15:53 (vor 6208 Tagen) @ Horst Schillinger

» in NRW muss sich die Vertrauensperson entscheiden ob er als
» Personalratsmitglied oder als SB-Vertreter an den Sitzungen des
» Personalrates teilnimmt.
» Nimmt er an den Sitzungen als stimmberechtigtes Personalratsmitglied teil,
» darf der 1. Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretutung an der
» Sitzung des PR teilnehmen. Allerding ohne Stimmrecht (gilt auch für
» SB-Angelegenheiten).
» Nimmt er an den Sitzungen des PR als stimmrechtsloser Vertrauensmann teil,
» so rückt ein anderer Kollege aus der Personalratsliste nach und dieser
» nimmt dann mit Stimmrecht an den Sitzungen teil. Die Vertrauensperson ist
» dann immer noch im PR allerdings wieder ohne Stimmrecht. In diesem Fall
» kannst Du nicht an den Sitzungen teilnehmen.

Hallo Horst,
gibt es dafür eine Quellenangabe>

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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